Abschluss für Beschäftigte im Parkett- und Bodenlegerhandwerk
Endlich wieder Tarifverträge für Parkett- und Bodenleger

Lange gab es keine rechtsgültigen Tarifverträge für die Bodenbelagsbranche. Jetzt ist es der IG Metall endlich gelungen, dort Verträge abzuschließen. Damit gelten für die Parkett- und Bodenleger ab April diesen Jahres neue Entgelttabellen und ab Januar 2016 kürzere Arbeitszeiten sowie mehr Geld.

5. März 20155. 3. 2015


Das Verhandlungsergebnis sieht einen neuen Manteltarifvertrag, einen Entgelttarifvertrag mit Eingruppierungsmerkmalen, Entgelttabellen und Ausbildungsvergütungen vor. Zudem haben sich die Tarifparteien dazu verpflichtet, bis Ende Dezember 2018 die vermögenswirksamen Leistungen tarifvertraglich zu regeln.


Die Tarifverträge gelten für alle Bundesländer. Der Unterschied für alte und neue Bundesländer ist aufgehoben. Eine Entgeltlücke existiert nicht mehr.

Anfang gemacht – die Eckpunkte des Tarifabschlusses
Arbeitszeit: Ab Januar 2016 gilt eine Arbeitszeit von 39 Stunden in der Woche, die im Januar 2017 noch mal um eine halbe Stunde auf 38,5 Stunden reduziert wird.

Entgelte: Das Eckentgelt beträgt ab April diesen Jahres 13,10 Euro. Ab Januar 2016 beschert der Entgelttarifvertrag ein Einkommensplus von 2,6 Prozent und ab Januar 2017 noch einmal weitere 2,6 Prozent.

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