Mecklenburg-Vorpommern: Tarifbindung stärken
Gewerkschaften für eine bessere Tarifbindung

Tarifverträge schützen vor Lohndumping, sichern faire Arbeitsbedingungen und beugen dem Fachkräftemangel vor – davon profitieren Beschäftigte, Arbeitgeber und das Land. IG Metall und DGB in Mecklenburg-Vorpommern wollen mit einer Initiative die Tarifbindung stärken.

13. Januar 201113. 1. 2011


„Von einer Stärkung der Tarifbindung profitieren alle Seiten: Die Beschäftigten bekommen bessere Löhne und eine bessere soziale Sicherung. Die Unternehmen können Fachkräfte besser halten oder anwerben, und das Land profitiert, weil weniger Fachkräfte in andere Bundesländer abwandern“, stellte Jutta Blankau, Bezirksleiterin der IG Metall Küste, klar. Gemeinsam mit dem DGB-Nord-Vorsitzenden Uwe Polkaehn fordert sie die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf, dem Beispiel Sachsen-Anhalts und Thüringens zu folgen und eine Initiative zur Stärkung der Tarifbindung zu starten.

Zwar ist bei den Arbeitgebern und der Landesregierung in Sachen Tarifbindung ein Umdenken zu erkennen, doch die Verhandlungen über eine Initiative zur Stärkung der Tarifbindung verlaufen zögerlich. Auch die Pläne für ein neues Vergabegesetz, nach dem öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden können, wenn diese Tariflöhne zahlen, schleppen sich hin.


Was DGB und IG Metall konkret wollen

Von der Landesregierung fordern die Gewerkschaften, dass diese

  • aktuelle Fragen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik bei ihren regelmäßigen Treffen mit denTarifpartnern erörtert,
  • auf die Bedeutung der Flächentarifverträge und der Mitgliedschaft bei den Tarifpartnern hinweist – auch bei der Vergabe von Fördermitteln
  • auf den Internetseiten der Landesregierung die Unternehmen veröffentlicht, die sich an Tarifverträge binden.


IG Metall und DGB fordern die Arbeitgebern auf, stärker als bisher bei den bisher nicht organisierten Unternehmen zu werben und für die Tarifgemeinschaft einzutreten.


Warum Tarifbindung wichtig ist

Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vereinbart und gelten nur für die jeweiligen Mitglieder. Nur IG Metall-Mitglieder haben auch einen verbindlichen Anspruch auf tarifliche Leistungen aus einem IG Metall-Tarifvertrag. Dort sind die betrieblichen Mindeststandards geregelt. Ohne Tarifvertrag kann ein Arbeitgeber Entgelte kürzen, Arbeitszeiten verlängern, Arbeitsbedingungen verändern oder Beschäftigte entlassen. Gerade in schwierigen Zeiten sind Tarifverträge wichtig. Sie schützen die Beschäftigten und müssen wie Gesetze eingehalten werden. Ein Unternehmen kann zwar günstigere Arbeitsbedingungen vereinbaren, aber niemals schlechtere. Auch nicht, wenn die Beschäftigten zustimmen.

Besser mit Tarif
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