Ein Beratungsgespräch an der Hochschule ihrer Wahl ist für Inhaber von Meister- und anderen hochqualifizierten Berufsbildungsabschlüssen Voraussetzung, um studieren zu können. Studieninteressierte mit Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung müssen darüber hinaus eine Eignungsprüfung erfolgreich ablegen, um die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten. Die Möglichkeit eines Probestudiums ist nicht vorgesehen.