Fünf Fragen und Antworten
Arbeitsrecht kurz erklärt

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Gewerkschaftsjurist Dr. Till Bender von der DGB Rechtsschutz GmbH beantwortet fünf Fragen zum Thema Arbeitsrecht.

5. Februar 20195. 2. 2019


Was ist Arbeitsrecht?

Kurz gesagt: Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmern) zu ihren Arbeitgebern. Diese Definition ist jedoch nur eine erste Annäherung, die längst nicht alle Aspekte erfasst.

Natürlich spielen die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Arbeitsrecht eine große Rolle. Da geht es um die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis wirksam beendet ist, zu welcher Arbeitsleistung der Arbeitnehmer verpflichtet ist und ob er Anspruch etwa auf Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt hat.

Gewerkschaftsjurist Dr. Till Bender (Foto: DGB Rechtsschutz GmbH)

Ebenfalls zum Arbeitsrecht zählen Verpflichtungen der Arbeitgeber, die zwar das Arbeitsverhältnis betreffen, aber keine unmittelbaren Ansprüche darstellen, wie die Einhaltung der Arbeitszeit, Beschäftigungsverbote etwa für Schwangere und technische Vorgaben zum Schutz der Arbeitnehmer.

Ein weiterer Bereich ist das Betriebsverfassungsrecht. Dieses regelt nicht die Ansprüche eines einzelnen Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, sondern die Interessenwahrnehmung der Belegschaften als Ganzes in Unternehmen und Betrieb.

Zum Recht der kollektiven Interessenwahrnehmung gehört auch das Tarifvertrags- und Streikrecht. Arbeitnehmer dürfen sich zu Gewerkschaften zusammenschließen, mit dem Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberverband Tarifverträge aushandeln und diese auch mit Streik erzwingen.

Streitigkeiten auf diesen Feldern werden nicht vor ordentlichen Gerichten, sondern vor der speziell dafür zuständigen Arbeitsgerichtsbarkeit ausgetragen. Diese verfügt über eigene Verfahrensregeln und einen eigenen Instanzenzug.


Warum ist Arbeitsrecht wichtig?

Allein in Deutschland sind über 30 Millionen Menschen abhängig beschäftigt. Das entspricht etwa 37 Prozent der Gesamtbevölkerung. Für die meisten ist das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit die Grundlage ihrer Existenz, zum Teil auch der ihrer Partner und Kinder.

Für die meisten Mensch in Deutschland ist die abhängige Beschäftigung von zentraler Bedeutung. Mit den Einnahmen werden die Kosten für Miete, Lebensmittel, Urlaub und Ähnliches bezahlt. Deshalb ist das Arbeitsrecht, das diese Form der Beschäftigung regelt, von immenser Bedeutung.


Für wen gilt das Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht gilt für Arbeitnehmer, also für abhängig Beschäftigte. Abhängig beschäftigt ist, wer nach Weisungen eines anderen (Arbeitgeber) in dessen Auftrag tätig ist und dabei in dessen Betriebsstruktur eingebunden ist.

Das Arbeitsrecht gilt nicht nur für Vollzeitarbeitnehmer, sondern genauso für Teilzeitkräfte, Minijobber, Saisonarbeiter und Leiharbeitnehmer. Entscheidend ist nur, ob der Beschäftigte in den Betrieb eines anderen eingegliedert ist und nach dessen Weisungen tätig wird.

Weil an den Status als Arbeitnehmer eine Vielzahl an Rechten geknüpft ist, versuchen Arbeitgeber oft, Beschäftigten diesen Status vorzuenthalten, etwa durch Scheinselbstständigkeit und Werkverträge. Die Frage nach dem Status als Arbeitnehmer ist deshalb ein häufiger Streitpunkt.


Wie bekomme ich Hilfe?

Arbeitnehmer, die Mitglied einer DGB-Gewerkschaft - zum Beispiel der IG Metall - sind, haben Anspruch auf Rechtsschutz, also auf rechtlichen Beistand. Dieser ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten und verursacht für das Mitglied keine weiteren Kosten.

Hat ein Gewerkschaftsmitglied eine rechtliche Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber, so kann er sich an die Gewerkschaft wenden. Erste Anlaufstelle kann der Vertreter der Gewerkschaft im Betrieb oder die örtliche Geschäftsstelle sein.

Hier wird der Fall geprüft, die Gewerkschaft fordert den Arbeitgeber zum Beispiel zur Zahlung des ausstehenden Lohnes auf. In vielen Fällen kann die Sache so erledigt werden.


Wer vertritt mich vor Gericht?

Lenkt der Arbeitgeber nicht ein, wird eine Klage unausweichlich. Dann leitet die Gewerkschaft den Fall an das örtliche Büro der DGB Rechtsschutz GmbH weiter. Die Rechtsschutz GmbH ist eine Tochtergesellschaft des DGB und für die Rechtsvertretung der Gewerkschaftsmitglieder zuständig.

Hier sitzen spezialisierte Juristinnen und Juristen, die Erfahrung mit Verfahren vor den Arbeitsgerichten haben. Sie vertreten die Gewerkschaftsmitglieder nicht nur vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, sondern auch vor dem Bundesarbeitsgericht und dem Europäischen Gerichtshof.

Für die Rechtsvertretung der DGB Rechtsschutz GmbH fallen für Gewerkschaftsmitglieder ebenfalls keine weiteren Kosten an.

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