Die Urlaubsdauer beträgt 30 Tage im Jahr. Während des Urlaubs wird das Durchschnittseinkommen weiter gezahlt. Gewerbliche Arbeitnehmer*innen, Angestellte und Auszubildende haben Anspruch auf jährliche betriebliche Sonderzahlungen – wie Jahresabschlussvergütung, Weihnachtsgeld und zusätzliches Urlaubsentgelt, das 110 Prozent eines Monatseinkommens nicht unterschreitet.
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