Längere Kündigungsfristen gibt es nach dem Gesetz nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Sie sind nach der Dauer der Beschäftigung gestaffelt.
Achtung: Tarifverträge der IG Metall sehen zum Teil vom Gesetz abweichende Regelungen vor. Diese Regelungen sind sehr differenziert und in einer Datenbank nicht darstellbar.
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