Ratgeber Einkommensteuererklärung
Lohnsteuer-ABC

Für viele ist die Steuererklärung eine mühselige Arbeit. Der DGB-Ratgeber „Lohnsteuer-Grundbegriffe“ informiert über steuerliche Vergünstigungen und gibt nützliche Tipps und Hilfen zum Ausfüllen der Einkommensteuererklärung.

23. Mai 202323. 5. 2023


Der langjährig bewährte Ratgeber des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erklärt die wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen.

So haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften darauf hingewirkt, dass Kolleginnen und Kollegen, die pandemiebedingt von zu Hause aus arbeiten mussten, aber kein eigenes Arbeitszimmer hatten, eine steuerliche Absetzbarkeit der entsprechenden Aufwendungen zu ermöglichen. Der gemeinsam vom DGB und den Lohnsteuerhilfevereinen erarbeitete Lösungsvorschlag einer Pauschale von 600 Euro fand jedoch zunehmend Unterstützer und schließlich auch Eingang ins Einkommensteuergesetz. Die Regelung zur Homeoffice-Pauschale galt für die Jahre 2020, 2021 und 2022.

Zudem hat sich das weitere Eintreten des DGB für eine Entfristung und Weiterentwicklung der steuerlichen Regelungen zum Homeoffice ausgezahlt: Statt bisher nur für höchstens 120 Tage im Jahr kann die Pauschale ab 2023 für bis zu 210 Tage mit bis zu 1260 Euro geltend gemacht werden.

Auch die von den Gewerkschaften geforderte Anhebung des Grundsteuerfreibetrags wurde vom Gesetzgeber umgesetz: Rückwirkend zum 1. Januar 2022 erfolgte die Anhebung für Ledige auf 10 347 Euro, für Verheiratete auf 20 694 Euro sowie der Werbungskostenpauschale auf 1200 Euro. Im Steuerjahr 2023 steigt die Werbungskostenpauschale auf 1230 Euro und der Grundsteuerfreibetrag auf 10 908 Euro für Ledige und auf 21 816 Euro für Ehepaare.

Fristen zur Abgabe von Steuererklärung 2022 verlängert

Die Einkommensteuererklärung für 2022 muss bis spätestens 2. Oktober 2023 beim Finanzamt eingegangen sein. Die Abgabefrist wurde um zwei Monate verschoben und endet am 30. September 2023. Da dies ein Samstag ist, verschiebt sich der Termin auf Montag, 2. Oktober 2023. Wer seine Einkommensteuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erstellen lässt, hat für die Abgabe der Steuererklärung 2022 bis zum 31. Juli 2024 Zeit.
 

Steuererklärung 2021 kann noch bis 31. August 2023 eingereicht werden

Wer seine Einkommensteuererklärung für 2021 noch nicht abgegeben hat, kann sie noch bis zum 31. August 2023 einreichen, allerdings nur, wenn sie durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird.

Ratgeber zum Herunterladen

Einen hohen Gebrauchswert erhält der Ratgeber schließlich durch eine Reihe von gut zu überschauenden tabellarischen Darstellungen.

Das Lohnsteuer-ABC gibt es ab 2023 nur noch als PDF zum Herunterladen. Die Handhabung als digitales Nachschlagewerk ist nun deutlich einfacher: Sowohl vom Inhaltsverzeichnis wie auch aus dem Register heraus kann man nun direkt zum gesuchten Begriff auf der entsprechenden Seite springen und vermeidet so das Scrollen durch das Dokument.

Lohnsteuer-Grundbegriffe 2023

Lohnsteuer-Grundbegriffe 2022

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