- Bundesweit dürfen alle Geschäfte wieder öffnen. Es gilt keine Quadratmeterbegrenzung. Die Verantwortlichen müssen aber für Hygiene sorgen, den Zutritt steuern und Warteschlangen vermeiden.
- Alle Schülerinnen und Schüler sollen vor den Sommerferien möglichst noch einmal in die Schule gehen. Die Länder regeln die Bedingungen. Abschlussklassen, ältere Grundschüler und Klassen, die nächstes Jahr abschließen, drücken bereits in vielen Bundesländern wieder die Schulbank. Einen Normalbetrieb gibt es vorerst aber nicht.
- Kinderbetreuung: Ab dem 11. Mai wird eine erweiterte Notbetreuung in allen Bundesländern eingeführt. Diese richtet sich an: Kinder mit besonderem pädagogischen Förderbedarf, Kinder, die in beengten Verhältnissen leben, Kinder, die am Übergang zur Vorschule oder Schule stehen.
- Gastronomie: Die Bundesländer entscheiden über die schrittweise Öffnung von Restaurants und Bars, mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen. Die Wirtschaftsminister der Länder hatten empfohlen, die Gastronomie zwischen dem 9. und 22. Mai wieder schrittweise zu öffnen.
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Gottesdienste und Gebetsversammlungen können unter strengen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen stattfinden.
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Spielplätze öffnen unter Auflagen.
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Kultureinrichtungen, Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten sowie Zoos und botanische Gärten öffnen unter Auflagen.
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Kliniken, Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen: Die Einschränkungen der Besuchsregeln werden bundesweit gelockert. Eine bestimmte Person soll wiederkehrend Patienten und Bewohner besuchen dürfen.
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Profifußball/Breitensport: In der 1. und 2. Bundesliga soll der Ball wieder ab der zweiten Maihälfte rollen; allerdings vor leeren Rängen, und die Mannschaften sollen sich zuvor in Quarantäne begeben. Breitensport unter freiem Himmel und mit 1,5 bis 2 Metern Abstand soll wieder erlaubt werden. NRW erlaubt diesen bereits. Über die Öffnung von Fitnessstudios und Schwimmbädern entscheiden die Länder.