Tipps für Ferienbeschäftigte
Was beim Ferienjob zu beachten ist

Ferien sind nicht nur eine gute Gelegenheit, um auszuspannen, sondern auch, um die eigenen Finanzen aufzubessern. Ein Ferienjob eignet sich gut dafür, aber es gibt einige Regeln zu beachten. Wir erklären, welche das sind.

10. August 202210. 8. 2022


Sommerferien oder vorlesungsfreie Zeit – viele nutzen die Wochen von Juni bis September, um mit einem Ferienjob Geld zu verdienen. Ob Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind, hängt davon ab, ob es sich um eine Dauerbeschäftigung oder einen Aushilfsjob handelt. Was Ihr noch beachten müsst, wenn Ihr einen Ferienjob ausübt, erfahrt Ihr in unserer Übersicht.

 

Was müssen Jugendliche bei einem Ferienjob beachten?

Minderjährige ab 15 Jahren dürfen prinzipiell arbeiten. Wenn sie noch zur Schule gehen, maximal vier Wochen während der Schulferien. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit ist nicht erlaubt. Auch darf die Arbeitszeit täglich acht Stunden und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden am Tag steht jugendlichen Ferienjobbenden mindestens eine Pause von 30 Minuten zu, bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden am Tag mindestens 60 Minuten.

Welche Regelungen gelten bei der Ausübung eines Minijobs?

Schüler und Studierende, die als Minijobbende tätig sind und bis 450 Euro im Monat verdienen, zahlen nur geringe Beiträge zur Rentenversicherung. Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des Bruttoverdienstes zahlen. Minijobbende zahlen lediglich die Differenz zum normalen Beitragssatz von zurzeit 18,6 Prozent – also 3,6 Prozent. Nach einem Antrag können sie aber komplett befreit werden.

In die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen Minijobbende nichts ein. Der Arbeitgeber zahlt für dauerhaft geringfügig Beschäftigte, die bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent.

Von der Arbeitslosenversicherung sind Schülerinnen und Schüler generell befreit. Wer nach dem Ferienjob nahtlos eine Berufsausbildung beginnt, ist allerdings bereits während des Ferienjobs versicherungspflichtig. Das gilt nicht für die, die nach dem Ferienjob eine Schulausbildung oder ein Studium beginnen.

Gelten bei einem Ferienjob Tarifverträge auch für mich?

Werkstudierende sind normale Beschäftigte, die befristet oder in Teilzeit arbeiten. Der sogenannte Werkstudierendenstatus betrifft einzig die Sozialversicherung. Alle Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend auch für Werkstudierende. Daher gelten für sie auch sämtliche Vereinbarungen des Tarifvertrags, wenn sie Mitglied der IG Metall sind. Besonders die Höhe des Entgelts von Werkstudierenden muss der Höhe des Entgelts eines vergleichbaren, fest angestellten Beschäftigten entsprechen.

Muss ich wegen eines Ferienjobs Sozialabgaben zahlen?

Für beschäftigte Studierende, die weder einen kurzfristigen Job noch einen Minijob haben, kann bei der Sozialversicherung das sogenannte Werkstudentenprivileg gelten. Wenn das Studium Vorrang hat und die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet, bleibt der Job von der Pflicht befreit, in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzubezahlen.

Ist die Arbeit den Erfordernissen des Studiums angepasst und untergeordnet, kann Versicherungsfreiheit auch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden bestehen. Das gilt dann, wenn Werkstudierende am Wochenende, in den Abend- oder Nachtstunden oder in den Semesterferien arbeitet. Üben sie mehrere befristete Beschäftigungen aus, besteht Versicherungsfreiheit nur, wenn alle Beschäftigungen zusammen nicht mehr als 26 Wochen oder 180 Kalendertage im Jahr umfassen.

Wenn die Beschäftigung länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert, werden nur dann keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig, wenn sie ausschließlich auf die vorlegungsfreie Zeit begrenzt ist. In die Rentenkasse zahlen Studierende immer Beiträge, wenn die Beschäftigung länger als drei Monate dauert oder sie im Monat regelmäßig mehr als 450 Euro verdienen. Den Beitrag teilen sie sich zur Hälfte mit dem Arbeitgeber.

Ist die Beschäftigung auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt, müssen keine Rentenbeiträge gezahlt werden. Dazu muss die Tätigkeit entweder im Voraus vertraglich festgelegt oder nach Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt sein und nicht berufsmäßig ausgeübt werden.

Ausführliche Fragen zur Sozialversicherungspflicht beantwortet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite.

Wie viel darf ich maximal verdienen, um in der Familienversicherung zu bleiben?

Aufpassen müssen Studierende, die in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind. Wenn sie weiter bei den Eltern krankenversichert bleiben wollen, darf ihr Gesamteinkommen 2022 netto nicht höher als 470 Euro im Monat sein.

Hat ein Ferienjob Auswirkungen auf mein BAföG?

Studierende, die BAföG beziehen, können zusätzlich jeden Monat 450 Euro brutto anrechnungsfrei hinzuverdienen. Ab Oktober 2022 greifen die höhere Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro pro Monat. Überschreiten sie diesen Betrag, wird die Förderung gekürzt.

Erhalte ich in einem Ferienjob den Mindestlohn?

Auch für Studierende gilt der gesetzliche Mindestlohn. Er liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 9,82 Euro pro Stunde und steigt zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Ab 1. Oktober 2022 steigt der Mindeslohn auf 12 Euro pro Stunde. Minderjährige mit einem Ferienjob haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn.

Ausführliche Fragen zum Mindestlohn beantwortet der Deutsche Gewerkschaftsbund auf seiner Webseite.

Muss ich wegen eines Ferienjobs Steuern zahlen?

Wie für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt auch für Studierende ein Grundfreibetrag. Er liegt 2022 für Singles bei 10 347 Euro im Jahr. Hinzu kommt eine Werbungskostenpauschale von 1200 Euro jährlich. In der Regel können Werkstudierende die einbehaltene Lohnsteuer zurückerhalten, wenn sie im darauffolgenden Jahr eine Steuererklärung machen. Dass gilt vor allem dann, wenn sie nicht das ganze Jahr beschäftigt waren oder Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können.

Bei Fragen im Ferienjob: Wer kann weiterhelfen?

Werkstudierende oder Minijobber, die Probleme oder Fragen haben, wenden sich am besten an den IG Metall-Betriebsrat oder an die Jugendvertreter.

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