RECHT SO! Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Arbeitszeugnis
Was Beschäftigte über das Arbeitszeugnis wissen sollten

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Auf welche Formulierungen muss ich achten? Gewerkschaftsjurist Dr. Till Bender beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitszeugnis – und erklärt, was Beschäftigte beachten müssen.

20. November 201420. 11. 2014


1. Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt und kann auch nicht ausgeschlossen werden.

2. Wann habe ich diesen Anspruch?

Der Anspruch entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

3. Wie lange habe ich diesen Anspruch?

Der Anspruch richtet sich nach der sogenannten allgemeinen Verjährung, das heißt der Anspruch auf Zeugniserteilung verjährt in drei Jahren. Wenn also der Arbeitgeber nicht automatisch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis erteilt, dann sollte man nicht unnötig zögern, diesen Anspruch geltend zu machen. Der Anspruch kann auch früher untergehen, wenn zum Beispiel tarifvertragliche Ausschlussfristen dies vorsehen.

4. Was ist ein „einfaches Zeugnis“?

Ein einfaches Zeugnis enthält, wie es sein Name schon verrät, nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit.

5. Was ist ein „qualifiziertes Zeugnis“?

Dieses enthält zusätzlich zu den oben genannten Angaben noch Angaben, die sich auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken.

6. Auf welche Formalien muss beim Arbeitszeugnis geachtet werden?

Es muss auf Firmenpapier verfasst sein, Ort und Datum enthalten und der Arbeitgeber muss es eigenhändig unterschreiben. Zudem muss es die Form wahren, also keine Flecken oder Knicke haben.

7. Was ist der sogenannte Zeugniscode?

Mittlerweile hat sich ein sogenannter Zeugniscode durch die Arbeitgeber entwickelt. Darunter versteht man die Zeugnisformulierungen der Arbeitgeber, die für einen Laien nicht auf den ersten Blick erkennbar sind und die oft, obwohl sie neutral wirken, eigentlich negativ sind. Beispielsweise bedeutet das vermeintliche Lob „vornehmlich praktische Intelligenz“, dass der Beschäftigte nicht sehr schlau sei. Auch wenn dieser Code relativ einfach zu durchschauen ist, sollte man das Zeugnis deshalb immer von einem Experten prüfen lassen. Mehr über die allgemeine Zeugnissprache findet sich hier.

8. Was ist ein Zwischenzeugnis?

Wie der Name schon sagt, wird dieses Zeugnis noch während das Arbeitsverhältnis besteht, erteilt. Einen Anspruch auf Erteilung dieses Zeugnisses hat der Arbeitnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen.

9. Was mache ich, wenn mir der Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ersteilt?

Dann kann ich ihn auf Erteilung verklagen.

10. Habe ich einen Anspruch auf die Korrektur meines Arbeitszeugnisses?

Ja, dieser Anspruch besteht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, das heißt, wenn mich der AG ungerechtfertigt im Zeugnis zu schlecht beurteilt hat. Hierfür trage ich aber die Beweislast.

Info: IG Metall-Mitglieder werden vor den Arbeits- und Sozialgerichten bei Bedarf kostenlos von Juristinnen und Juristen der DGB Rechtsschutz GmbH vertreten. Erste Anlaufstelle bei Problemen ist die IG Metall vor Ort. Weitere Informationen dazu hier.

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