Arbeit-von-morgen-Gesetz
Bessere Förderung für berufliche Weiterbildung

Ob Digitalisierung oder ökologischer Umbau: Die Herausforderungen für die deutsche Industrie bleiben trotz Coronakrise auf dem Tisch. Ein neues Gesetz verbessert nun die Qualifizierungsmöglichkeiten für Beschäftigte.

15. Mai 202015. 5. 2020


Auch wenn die Coronakrise derzeit alles überschattet: Die Megatrends in Industrie und Arbeitswelt bleiben so aktuell wie drängend. Allen voran die Digitalisierung und der Weg in eine CO2-freie Wirtschaft.

Damit diese Transformation sozial abläuft, brauchen Beschäftigte Perspektiven. Ein neues Gesetz, dem nach Bundestag nun auch der Bundesrat zugestimmt hat, liefert solche Perspektiven. Die IG Metall hat dafür lange geworben. Im Zentrum steht dabei die verbesserte Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung.


Das sind die wichtigsten Neuregelungen:

  • Die derzeitigen Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt steigen, unabhängig von der Betriebsgröße, um zehn Prozentpunkte, wenn mindestens jeder fünfte Beschäftigte eines Betriebes Weiterbildung braucht. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (10 bis 250 Beschäftigte) kann die BA den Zuschuss bereits erhöhen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten eine Weiterbildung brauchen.
  • Gibt es in einem Betrieb einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung steigt die Förderung um (weitere) fünf Prozentpunkte.
  • Das neue Gesetz erleichtert die Antragstellung der Weiterbildungsförderung . Arbeitgeber können die Förderung künftig für ganze Beschäftigtengruppen beantragen, wenn deren Qualifikation, Bildungsziel und Weiterbildungsbedarf vergleichbar sind (Sammelantrag). Bisher ging das nicht. .
  • Verbinden Betriebe Kurzarbeit mit Weiterbildung erstatten die BA dem Arbeitgeber die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge.
  • Auch in Transfergesellschaften wird Qualifizierung besser gefördert: Sie bleibt nicht mehr auf Ältere und Geringqualifizierte beschränkt und kann über die Transfergesellschaft hinaus gefördert werden. Außerdem übernimmt die BA in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten künftig bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten.


Unterstützung auf dem Weg in die neue Arbeitswelt

Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, bewertet das neue Gesetz so: „Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz wird Weiterbildung besser gefördert. Das ist ein wichtiges Signal. Zahlreiche Berufe werden sich verändern oder ganz neu entstehen – durch Digitalisierung und ökologischen Umbau der Industrie. Auf dem Weg in diese neue Arbeitswelt brauchen die Beschäftigten Unterstützung.“

Die IG Metall werde sich für weitere Verbesserungen stark machen: „Zum Beispiel sollte auch die Qualifizierung zum Techniker oder Meister in das neue Gesetz einbezogen werden. Und für die Verbindung von Kurzarbeit und Qualifizierung braucht es – spätestens nach der Coronakrise – stärkere Anreize.“

Hinweis: Dieser Artikel erschien zuerst am 24.04.2020. Wir haben ihn aktualisiert.

Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen