Altersversorgung
Grundrente kommt: So profitieren Beschäftigte

Nach langem Ringen hat das Bundeskabinett die Grundrente beschlossen. Künftig wird Lebensleistung anerkannt und Altersarmut besser bekämpft. Was die Einigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet.

19. Februar 202019. 2. 2020


Seit rund einem Jahr wirbt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für sein Modell einer Grundrente. Jetzt hat das Bundeskabinett entschieden: Die Grundrente kommt. Zum 1. Januar 2021 soll sie in Kraft treten. Rund 1,3 Millionen Menschen sollen von ihr profitieren.


Wer erhält die Grundrente?

Das bedeutet: Die Rente von Geringverdienern wird angehoben. Voraussetzung sind 35 Beitragsjahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Ab 33 Beitragsjahren gibt es eine Übergangsregelung, die Grundrente wird dann nicht in voller Höhe bezahlt. Kindererziehung und Pflegezeiten werden dabei angerechnet. Vor dem Erhalt der Grundrente steht laut Regierungsbeschluss eine automatische Einkommensprüfung. Darauf hatte die Union bestanden.

Anspruch auf volle Grundrente besteht bis zu einem Einkommen von 1250 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1950 Euro (Paare). Kapitalerträge werden dabei mitberücksichtigt. Liegt das Einkommen über diesen Werten, wird die Grundrente um 60 Prozent des darüber liegenden Betrags gemindert. Bei Einkommen von mehr als 1600 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 2300 Euro (Paare) wird der über diesen Werten liegende Betrag vollständig auf die Grundrente angerechnet.

Damit der Rentenaufschlag nicht durch Kürzungen beim Wohngeld aufgefressen wird, führt die Regierung für das Wohngeld einen Freibetrag ein.


Wie hoch ist die Grundrente?

Wie hoch die Grundrente genau ausfällt, hängt vom Einzelfall ab.

Die Höhe der Grundrente errechnet sich so: Den Aufschlag erhält, wer zwischen 30 und 80 Prozent der Beiträge eines Durchschnittsverdieners geleistet hat. Für diese Personen wird die Rente für maximal 35 Jahre auf maximal 80 Prozent des Durchschnittsbeitrags hochgewertet. Von dem Zuschlag werden am Ende noch 12,5 Prozent abgezogen.

Wer mit seinen Rentenbeiträgen nur knapp über der 30-Prozent-Marke liegt (also relativ niedrige Rentenbeiträge geleistet hat), kann seine Rente annähend verdoppeln. Wer höhere Rentenbeiträge geleistet hat, erhält kleinere Zuschläge.


Lebensleistung anerkennen

Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, begrüßt den hart errungenen Kompromiss: „35 Jahre Rentenbeiträge zahlen und dann im Alter zum Sozialamt: Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Die Grundrente schiebt dieser Ungerechtigkeit einen Riegel vor.“ Mit der Grundrente werde die Lebensleistung hart arbeitender Menschen anerkannt. „Dass vor allem Frauen profitieren, ist mehr als gerecht: Wer Kinder erzieht oder Angehörige pflegt, darf dafür im Alter nicht mit einer Minirente bestraft werden.

Eigentlicher Knackpunkt bei der Altersversorgung – und Ursache für Altersarmut – sind für Hofmann jedoch die Niedriglöhne. „Hier muss angesetzt werden, um auskömmliche Renten zu ermöglichen.“ Zu tun bleibe bei der Rente genug: „Die Rentenversicherung muss zu einer Erwerbstätigenversicherung umgebaut und das Rentenniveau angehoben werden.“

Hans-Jürgen Urban, der im IG Metall-Vorstand für Sozialpolitik zuständig ist, sagt: „Dass die Blockade der Union durchbrochen wurde ist ein sozialpolitischer Fortschritt und neben dem Engagement von Gewerkschaften und Sozialverbänden auch der Beharrlichkeit des Arbeitsministers zu verdanken.“


Altersarmut verhindern

Die IG Metall wirbt seit langem für eine Aufstockung von Mini-Renten, die Beschäftigte mit niedrigen Entgelten und Unterbrechungen im Erwerbsleben im Alter zu erwarten haben.

Von einer Grundrente werden in erster Linie Frauen profitieren. Sie arbeiten am häufigsten zu Niedriglöhnen. Außerdem leisten sie nach wie vor den größten Teil von Kindererziehung und familiärer Pflegearbeit. In der Folge fehlen ihnen häufig Beitragsjahre für die Rentenversicherung. Überdurchschnittlich häufig werden auch Ostdeutsche von der Grundrente profitieren. Sie haben oft lange gearbeitet, wegen Arbeitslosigkeit oder geringer Löhne aber oft niedrige Rentenansprüche.

(Hinweis: Dieser Beitrag erschien erstmals am 11.11.2019. Wir haben ihn überarbeitet und das Datum aktualisiert.)

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