Globalisierung gerecht gestalten
Grünes Licht für Lieferkettengesetz

Nach zähen Verhandlungen hat der Bundestag heute das Lieferkettengesetz verabschiedet. „Die Bundesregierung hat am Ende der Legislaturperiode endlich geliefert“, kommentierte IG Metall-Vorstandsmitglied Wolfgang Lemb.

11. Juni 202111. 6. 2021


Das Lieferkettengesetz ist vom Bundestag heute mit deutlicher Mehrheit von 412 Ja-Stimmen beschlossen worden. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit Sitz in Deutschland ab 3000 Beschäftigten beziehungsweise 1000 Arbeitnehmern zur Umsetzung von menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten bezogen auf ihren eigenen Geschäftsbereich, auf das Handeln unmittelbarer Zulieferer und in eingeschränkter Form auf das Handeln mittelbarer Zulieferer.

  • Unternehmen müssen ein angemessenes Risikomanagement im eigenen Geschäftsbereich sowie für unmittelbare Zulieferer einführen und wirksam umsetzen. Bei mittelbaren Zulieferern müssen die Unternehmen lediglich auf Basis substantiierter Kenntnisse über ein menschenrechts- oder umweltbezogenes Risiko, bzw. im Falle einer tatsächlichen Verletzung, tätig werden.
  • Bei Verletzung der Sorgfaltspflichten können Zwangs- und Bußgelder verhängt werden. Ab einer bestimmten Bußgeldhöhe können Unternehmen bis zu drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
  • Mit der Einigung wird Deutschland weltweit das zweite Land mit einem Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Das Zustandekommen des Lieferkettengesetzes ist auch ein Erfolg der IG Metall und ihrer Betriebsräte und ein wichtiger Schritt zur gerechteren Gestaltung der Globalisierung.


Gesetzlich verbindlichen Regelungen

„Die IG Metall begrüßt ausdrücklich das auf Initiative der zuständigen Bundesminister Hubertus Heil und Gerd Müller sowie des breiten zivilgesellschaftlichen Bündnisses aus Gewerkschaften, Menschenrechts- und Umweltverbänden zustande gekommene Gesetz“, sagt Wolfgang Lemb, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall am Freitag.

„Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten markiert einen längst überfälligen Paradigmenwechsel: Von der unternehmerischen Freiwilligkeit hin zu gesetzlich verbindlichen Regelungen. Damit ist es ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Stärkung der Rechte von Millionen von Arbeiterinnen und Arbeitern, die in den globalen Lieferketten deutscher Unternehmen tätig sind.“

Allein im verarbeitenden Gewerbe fallen im ersten Schritt mehr als 140 Unternehmen mit über 1,5 Millionen Beschäftigten im Inland unter das Gesetz.
 

Kampf für faire Lieferketten geht in die nächste Runde

Mehr dazu auf der Internetseite www.lieferkettengesetz.de

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