Mehr als ein Drittel der Beschäftigten in Deutschland arbeitet an verschiedenen Orten außerhalb des Betriebes. Der aktuelle DGB-Index Gute Arbeit zeigt nun: Beschäftigte, die mobil arbeiten, haben durchschnittlich höhere Belastungen.
Die Ergebnisse des aktuellen DGB-Reports Gute Arbeit machen nach Einschätzung von Manfred Scherbaum deutlich: Beschäftigte, die mobil arbeiten, verfügen über vergleichsweise größere Handlungsspielräume bei der Planung und Einteilung ihrer Arbeit sowie der Gestaltung der Arbeitszeit. Gleichzeitig aber haben sie durchschnittlich höhere Belastungen, vor allem durch überlange Arbeitszeiten sowie verkürzte Ruhezeiten.
Manfred Scherbaum arbeitet im Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz beim Vorstand der IG Metall. Im Interview spricht er über die Ergebnisse des DGB-Reports, wie sich Stress auf die Gesundheit auswirkt – und was Betriebsräte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung tun können, um übermäßige Belastungen zu reduzieren.
Manfred, wie wirken sich überhohe Belastungen aus?
Manfred Scherbaum: Stress wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten aus, das ist wissenschaftlich bewiesen. Bei dauerhafter Überlastung steigt das Risiko für Burnout oder psychische Erkrankungen. Auch überlange Arbeitszeiten sind mit gesundheitlichen Gefährdungen verbunden. Betroffene haben nicht nur ein erhöhtes Unfallrisiko. Es nimmt auch die Wahrscheinlichkeit zu, unter Schlafstörungen oder Erschöpfung zu leiden.
Was können Betriebsräte tun, um psychische Belastungen, die aus mobiler Arbeit entstehen, zu minimieren?
Die Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten gehören auf den Prüfstand. Dazu gehört auch ein Blick auf die bestehenden Regelungen. Aktuell geht es darum, die besonderen Belastungen zu reduzieren, die durch das Arbeiten unter Pandemie-Bedingungen entstehen – zum Beispiel durch angemessene Arbeitsorganisation oder Kommunikation. In der Zeit nach Corona muss dem Arbeitsschutz bei mobiler Arbeit insgesamt mehr Gewicht gegeben werden.
Wie kann das konkret aussehen?
Psychische Belastungen können gut im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erhoben werden. Hier hat der Betriebsrat umfassende Mitbestimmungsrechte. Und: Mit dem Stressbarometer der IG Metall liegt ein Instrument vor, das die Betriebsräte dabei unterstützt.
Was beinhaltet das „StressBarometer“?
Das „StressBarometer“ ist ein Onlinetool für die Gefährdungsbeurteilung. Dazu gibt es eine Handlungshilfe, in der die rechtlichen Rahmenbedingungen, das Vorgehen und die Auswertung erläutert werden. Auch der Fragebogen ist darin abgedruckt.
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