Für ausreichend lange Pausen
Metaller klagt durch alle Instanzen – mit Erfolg

Wie lang muss die arbeitsfreie Zeit im Schichtdienst sein? Werner Habicher hat dazu mit unserer Hilfe einen Prozess geführt. Der Streit ging bis vor das Bundesarbeitsgericht – und endete mit einem wegweisenden Urteil.

21. März 201721. 3. 2017


Wenn Werner Habicher in den frühen Morgenstunden seine Nachtschicht beendet, ist er platt. Der Metaller arbeitet im Hagener Walzwerk Bilstein an der „Kaltbandschere“. Er zerteilt die gewalzten Stahlbänder. Er beseitigt den anfallenden Schrott. Er kontrolliert und wechselt die kiloschweren Rollmesser.

„Das ist körperlich sehr anstrengend“, sagt der 55-Jährige. „Nach der Schicht spüre ich meine Knochen.“ Zwischen zwei Schichten braucht Habicher ausreichend lange Erholungspausen. Doch das ist gar nicht so einfach.


Einsatz im Betriebsrat

Werner Habicher ist bei Bilstein nicht nur Anlagenbediener. Er setzt sich auch seit Jahren als Betriebsrat für seine Kollegen ein. Die Sitzungen des Betriebsrats finden immer mittwochs um 13 Uhr statt. Die Nachtschicht endet um sechs Uhr morgens.

Für Habicher bedeutet das: Schichtende, Fahrt nach Hause, Essen und Duschen, ins Bett legen. Und dann: Nach vier Stunden Schlaf wieder aufstehen, zurück in die Firma, Betriebsratssitzung, danach wieder Schicht. „Ich habe das eine Zeit lang so gemacht“, erzählt er. „Aber auf Dauer geht das nicht.“ ― Was tun?


Früher nach Hause

Habicher beendet seine Nachtschicht fortan um 2.30 Uhr. Er beruft sich dabei auf das Arbeitszeitgesetz: Dort ist geregelt, dass Beschäftigten zwischen zwei Arbeitseinsätzen eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden zusteht.

Alles geritzt? Im Gegenteil: Das vorzeitige Schichtende ist der Auftakt für einen jahrelangen Rechtsstreit, der erst vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) endet.


Rechtsbeistand von uns

Der Arbeitgeber will Habicher die 11-Stunden-Pause nicht gewähren. Also wendet dieser sich an uns und erhält dort Rechtsbeistand. Zusammen mit dem DGB Rechtsschutz, der Gewerkschaftsmitglieder juristisch vertritt, geht es vor Gericht.

Erste Instanz im Jahr 2013: das Arbeitsgericht Hagen. Dort bekommt zunächst der Arbeitgeber Recht. Die Richter sagen: Betriebsratsarbeit ist keine Arbeitszeit. Also muss sie bei der Berechnung der 11-Stunden-Pause auch nicht berücksichtigt werden.


Marsch durch die Instanzen

Zweite Instanz: Landesarbeitsgericht Hamm. Das Blatt wendet sich. Die Richter urteilen: Habicher hat vor Sitzungen des Betriebsrats Anspruch auf 11 Stunden Ruhezeit. Bilstein geht in Revision. Anfang 2017 bestätigt schließlich das Bundesarbeitsgericht das Urteil aus Hamm. Die 11-Stunden-Ruhephase ist gerettet.

„Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für alle Betriebsratsmitglieder, und besonders für diejenigen im Schichtbetrieb“, sagt DGB-Jurist Michael Mey, der Habicher in dem Rechtsstreit vertreten hat. Andere Betriebsräte können sich nun auf das BAG-Urteil berufen ― und ebenfalls 11-stündige Ruhepausen einfordern.


Betriebsratsarbeit aufgewertet

Das BAG hat klargestellt: Betriebsratsarbeit ist nicht nur ein Hobby, das man bei Arbeitszeitregelungen einfach ignorieren kann. Die Arbeit von Betriebsräten wird damit aufgewertet“, erklärt Mey.

Um zu diesem Urteil zu kommen, hat es einen Menschen wie Werner Habicher gebraucht. Einen mit Sitzfleisch. „Ich bin stur, so etwas ziehe ich durch“, sagt er selbst, wenn er auf seine Odyssee durch das deutsche Rechtssystem zurückblickt.


Ideale Unterstützung

Auch der Zuspruch seiner Kollegen im Betrieb habe ihm geholfen. Zum Verhandlungstermin vor dem BAG in Erfurt ist er sogar auf eigene Kosten angereist. Die Kosten für den Rechtsbeistand sind über den Gewerkschaftsbeitrag abgedeckt.

Info: IG Metall-Mitglieder werden vor den Arbeits- und Sozialgerichten bei Bedarf kostenlos von Juristen der DGB Rechtsschutz GmbH vertreten. Die erste Anlaufstelle bei Problemen ist immer die IG Metall vor Ort. Weitere Informationen dazu hier.

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