Mitbestimmung
Wann ist die Verlegung des Arbeitsplatzes eine Versetzung?
Wenn innerhalb einer Großstadt ganze Abteilungen oder Teams an einen anderen Standort verlegt werden, ist dies keine mitbestimmungspflichtige Versetzung. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es für die Mitbestimmungspflicht auf alle Änderungen in ihrer Gesamtheit ankommt.
Foto: istock/Reinhard Krull
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