Ruhepausen
Arbeit und Pause

In den Betrieben besteht manchmal Unklarheit darüber, was als Arbeitszeit zu gelten hat und was Pausen sind. Ruhezeit und Arbeit schließen sich gegenseitig aus.

26. Juni 202526. 6. 2025


Die in Paragraf 4 Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Unterbrechung der Arbeit durch Ruhepausen betrifft die arbeitszeitrechtliche Ruhezeit. Artikel 2 Nummer 1 der EG-Arbeitszeitrichtlinie definiert den Begriff Arbeitszeit als „jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer … arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt“. In Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie wird der Begriff Ruhezeit negativ definiert als „jede Zeitspanne außerhalb der Arbeitszeit“.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union schließen beide Begriffe einander aus.

Für die Zwecke der Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie ist eine Zeitspanne entweder als Arbeitszeit oder als Ruhezeit einzustufen, weil die Richtlinie keine Zwischenkategorie vorsieht. Unter den Begriff Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie, fallen solche Zeitspannen, während deren dem Arbeitnehmer Einschränkungen von solcher Art auferlegt werden, dass sie seine Möglichkeit, die Zeit frei zu gestalten und sich seinen eigenen Interessen zu widmen, objektiv gesehen ganz erheblich beeinträchtigen. Erreichen die Einschränkungen keinen solchen Intensitätsgrad und erlauben diese es dem Arbeitnehmer, über seine Zeit zu verfügen und sich ohne größere Einschränkungen seinen eigenen Interessen zu widmen, liegt keine Arbeitszeit vor.

BAG vom 21. August 2024 – 5 AZR 266/23

Mehr zu „Arbeitsrecht“
Zwei Beschäftigte unterschiedlichen Alters an einer Bohrmaschine.

BewerberauswahlAlt gegen jung?

Ist es zulässig, einen älten Bewerber für eine Stelle abzulehnen, und zwar nur mit der Begründung, dass man eine jüngere Bewerberin einstellen will? So pauschal gefragt, ist dies klar zu verneinen. Aber:

ein Würfel mit Paragraf darauf ist eingeklemmt zwischen den Köpfen zweier Spielfiguren

SchwerbehindertenschutzKein Präventionsverfahren bei fehlendem Kündigungsschutz

Nach Paragraf 167 Absatz 1 Sozialgesetzbuch IX sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung sowie das Integrationsamt einzuschalten.

Ein Schweißer in Schutzausrüstung bei Donges SteelTec GmbH in Darmstadt

ArbeitszeitvergütungDas Anlegen von Schutzkleidung muss bezahlt werden

Für viele Tätigkeiten ist das Tragen einer speziellen Schutzkleidung bei der Arbeit vorgeschrieben. Hier stellt sich die Frage, ob der Zeitaufwand für das An- und Ablegen der Schutzkleidung mit zur vergütungspflichtigen Arbeitsleistung zählt.

KündigungEntgelt bei Freistellung von der Arbeit

Muss man sich nach Arbeitgeberkündigung mit Freistellung um anderweitigen Verdienst bemühen?

Neue BAG-Urteile zu BetriebsratswahlenWo der Wahlvorstand bei der BR-Wahl aufpassen muss

Seit den letzten Betriebsratswahlen gibt es neue Rechtsprechung dazu. Wir haben die wichtigsten aktuellen BAG-Entscheidungen zusammengestellt, die Wahlvorstände jetzt bei der Vorbereitung der nächsten Betriebsratswahlen 2026 beachten müssen.

Eine Anwältin hält ein Gesetzbuch in der Hand

BetriebsübergangFortgeltung von Betriebsvereinbarungen

Die in einem Betrieb bestehenden Betriebsvereinbarungen gelten auch nach einem Betriebsübergang weiterhin unmittelbar und zwingend im Sinne von Paragraf 77 Absatz 4 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) weiter, wenn bei dem Übergang die Identität des Betriebs gewahrt wurde.

Eine Anwältin hält ein Gesetzbuch in der Hand

Allgemeines GleichbehandlungsgesetzBenachteiligung von Schwerbehinderten

Schwerbehinderte oder Gleichgestellte haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie wegen ihrer Schwerbehinderung benachteiligt worden sind.

GleichbehandlungsgesetzAltersgrenzen bei Beendigung und Begründung von Arbeitsverhältnissen

Diskriminierungen wegen des Alters sind nicht erlaubt. Nach Paragraf 10 Absatz 1 Satz 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist allerdings eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters dann zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist.

Familie im Freizeitpark

BAG-Urteil: Tarifvertrag (u.a. TV T-ZUG)Freizeit statt Geld

Entscheidung zur Berechnung der Umwandlung vom tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) in bezahlte Freistellung.

Ein Mann späht offenbar heimlich mit einem Fernglas durch eine Jalousie

DatenschutzNur ausnahmsweise ist der Einsatz von Detektiven zur Überwachung zulässig

Lässt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit durch Detektive überwachen und dokumentieren die dabei den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers, handelt es es sich um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung.

Junge Frau liegt mit Halsbandage auf dem Sofa und zappt mit der Fernbedienung

DatenschutzDer Medizinische Dienst und die Gesundheitsdaten

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten eines Beschäftigten zur Prüfung seiner Arbeitsfähigkeit darf nur dann erfolgen, wenn diese Daten von Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung verarbeitet werden und dieses Personal dem Berufsgeheimnis unterliegt.

ArbeitsrechtRückzahlung von Ausbildungs- und Studienkosten

Werden Ausbildungskosten fremdfinanziert, werden oftmals Rückzahlungspflichten vereinbart, falls kein Arbeitsverhältnis zustande kommt oder vorzeitig beendet wird. Das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass solche Vereinbarungen unter bestimmten umständen zulässig sein können – aber nicht immer.

Schwerpunktthemen

Wöchentlich „Aktuelles für Aktive“