Beschäftigte erhalten für Mehrarbeit, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit Zuschläge auf ihr Grundentgelt. In den Tarifgebieten gibt es dazu unterschiedliche Berechnungsarten und Prozentsätze.
Mehrarbeit
Je nach Tarifgebiet, Tageszeit und Anzahl der Überstunden zwischen 25 und 60 Prozent.
Nachtarbeit
Je nach Tarifgebiet, regelmäßiger oder unregelmäßiger Nachtarbeit und Uhrzeit zwischen 12,5 und 50 Prozent.
Schichtarbeit
Die Zuschläge für Schichtarbeit sind in Betriebsvereinbarungen geregelt.
Sonntagsarbeit
Je nach Tarifgebiet zwischen 50 und 70 Prozent. Zum Teil nur für kontinuierlich arbeitende Betriebe.
Feiertagsarbeit
Je nach Tarifgebiet und Feiertag zwischen 50 und 150 Prozent.
24. und 31. Dezember
Je nach Tarifgebiet und Tageszeit zwischen 50 und 150 Prozent.
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