Mitgliedervorteil Leiharbeit
Die Mitglieder-Extrazahlung zum Weihnachtsgeld

Leihbeschäftigte, die mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als sechs Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind. Die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld kann zwischen dem 19.10. und 30.11. beantragt werden.

21. Mai 202421. 5. 2024 |
Aktualisiert am 2. September 20242. 9. 2024


Anspruch auf die Extrazahlung zum Urlaubsgeld haben Leihbeschäftigte, die zum Stichtag 30. November 2024 mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall und seit über sechs Monaten bei ihrem Verleih-Arbeitgeber beschäftigt sind. Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit dem Leiharbeitgeberverband GVP (ehemals iGZ/BAP) gebunden sind (über 90 Prozent aller Leihbeschäftigten) – jedoch nicht für Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben – etwa den Personaldienstleister Autovision, wo ein eigener Haustarif gilt.


So bekommst Du Deine Extrazahlungen

Du musst bei Deinem Verleihbetrieb einen persönlichen Antrag stellen. Beantrage die Mitglieder-Extrazahlung fristgerecht (Post-/E-Mail-Eingang):

  • Urlaubsgeld zwischen dem 19. Mai und dem 30. Juni

  • Weihnachtsgeld zwischen dem 19. Oktober und dem 30. November

Die Antragstellung in 4 Schritten
Antragstellung Mitgliedervorteil Leiharbeit (Kachel 2)
Antragstellung Mitgliedervorteil Leiharbeit (Kachel 3)

Und danach?

Entgeltnachweis prüfen! Wurde Dein Mitgliedervorteil gezahlt? Bei Problemen und Fragen wende Dich bitte an Deine IG Metall vor Ort. Und: In einem halben Jahr wieder daran denken! Schreibe Dir am besten eine Erinnerung in den Kalender.
 

Jetzt Extraplus zum Urlaubsgeld sichern! 

Wer noch bis inklusive Dezember 2024 Mitglied wird, hat bereits im Juni 2025 Anspruch auf die Extrazahlung zum Urlaubsgeld.
 

Mitgliedervorteil in verschiedenen Sprachen

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Mehr Information / more information

Noch Fragen zum Mitgliedervorteil?
 

Wie hoch ist die Mitglieder-Extrazahlung?

Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber (Leiharbeitsunternehmen) – jeweils zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November (siehe unten).

Der Mitgliedervorteil wird zweimal im Jahr ausgezahlt. Für die Berechnung der Ansprüche und der Höhe gilt der Stichtag 30. Juni für die Extrazahlung zum Urlausgeld und der Stichtag 30. November für jene zum Weihnachtsgeld. Wichtig: Anspruchsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft und eine Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten beim Verleihbetrieb.

Die Beträge erhöhen sich "tarifdynamisch", das heißt dass der Mitgliedervorteil mit den von DGB-Gewerkschaften ausgehandelten Tariferhöhungen der Monatsentgelte automatisch mitwächst. Das heißt, bei einer Tariferhöhung um X Prozent gibt es dann auch X Prozent mehr Extrazahlung.
 

Höhe der Sonderzahlungen und Extrazahlungen für Mitglieder in der Leiharbeit

Wann wird der Mitgliedervorteil gezahlt?

Die Mitglieder-Extrazahlung wird zweimal im Jahr ausgezahlt, jeweils zum Urlaubsgeld im Juni und zum Weihnachtsgeld im November. Der Anspruch auf die Extrazahlung ist abhängig von bestimmten Stichtagen. Für das erhöhte Urlaubsgeld ist der relevante Stichtag der 30. Juni, für das erhöhte Weihnachtsgeld der 30. November.

Wer hat Anspruch auf den Mitgliedervorteil?

  • Leihbeschäftigte, die mindestens 6 Monate Mitglied in der IG Metall (und/oder einer anderen DGB-Gewerkschaft) sind, zum Stichtag 30. Juni für das Urlaubsgeld.
  • Mindestens 6 Monate Beschäftigungsdauer beim Verleiher, zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November.
  • Der Verleihbetrieb muss an die Tarife der DGB-Gewerkschaften mit dem Leiharbeitgeberverband GVP (ehemals iGZ/BAP) gebunden sein. Das trifft auf fast alle Leihfirmen zu. Achtung: Beim Personaldienstleister Autovision gelten eigene Tarifverträge.

Du bist noch kein Mitglied? Dann kannst Du hier beitreten und Dir Deine Extrazahlung als Mitgliedervorteil sichern.

Was muss ich tun, um den Mitgliedervorteil zu erhalten?

Du musst rechtzeitig einen Antrag bei Deinem Verleiher/Disponenten stellen – per Post oder per E-Mail. Zudem musst Du eine Bescheinigung über Deine Mitgliedschaft beifügen, also den Nachweis, dass Du mindestens 6 Monate IG Metall-Mitglied bist. Du erhältst einen Musterantrag und Deine individuelle Bescheinigung in unserem Servicecenter-Portal.

Die Mitgliedsbescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als vom 19. Mai beziehungsweise 19. Oktober sein. Das bedeutet: Für die Extrazahlung zum Urlaubsgeld kannst Du Deinen Antrag ab dem 19. Mai bis einschließlich 30. Juni stellen. Die Frist der Antragstellung für die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld gilt ab dem 19. Oktober bis einschließlich 30. November. Für die fristgerechte Antragstellung ist der Post-/E-Mail-Eingang relevant.

Unser Tipp: Trage die Termine auch gleich in Deinen Kalender ein, um Deinen Antrag nicht zu vergessen.

Was ist das Servicecenter-Portal?

Das Servicecenter-Portal der IG Metall hält für Mitglieder Dienstleistungen und exklusive Angebote bereit – leicht und jederzeit zu erreichen. Zur Nutzung ist nur eine einmalige Anmeldung unter Angabe der Mitgliedsnummer nötig.

  • Anmeldung und Änderung von Kontakt- und Bankdaten
  • Anmeldung und eigenständige Verwaltung von Newsletter-Abonnements (immer auf dem Laufenden bleiben)
  • Beitragsbestätigung downloaden (es gibt Geld zurück vom Finanzamt)
  • Mitgliedbestätigung downloaden (wichtig bei Vorteilsregelungen)
  • Beantragung von Streikgeld
  • Schlüsselfinder bestellen (nutze den Schlüsselfinder-Service für IG Metall-Mitglieder und finde verlorene Schlüssel einfacher wieder)
  • ISIC-Card bestellen (die International Student Identity Card, mit der Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende weltweit Vorteile genießen – für IG Metall-Mitglieder kostenfrei)
  • und vieles anderes mehr …

Warum muss ich meinem Verleiher mitteilen, dass ich Mitglied bin? Kann mir nicht die IG Metall den Mitgliedervorteil zahlen?

Beides sind jeweils individuell zu berechnende Abgaben, die vom Arbeitgeber zu ermitteln und abzuführen sind. Der Mitgliedervorteil ist, so wie wir ihn regeln wollten, ein Lohnbestandteil und muss vom Arbeitgeber gezahlt, versteuert und verbeitragt werden. Das ist auch gut für die Leihbeschäftigten, denn es wirkt sich auch auf die Rente aus. Eine Verteilung der Gelder durch die IG Metall oder einen Verein ist deshalb nicht zulässig.

Warum muss ich selbst den Antrag stellen? Kann das nicht die IG Metall für mich machen?

Da der Mitgliedervorteil ein individueller Anspruch (von Dir als Mitglied gegenüber Deinem Arbeitgeber) ist, kann die IG Metall nicht ohne weiteres den Antrag für Dich stellen. Zudem wären mit einer Antragstellung durch die IG Metall datenschutzrechtliche und organisatorische Vorbereitungen verbunden, deren Aufwand für Dich höher wäre, als selbst den Antrag zu stellen.

Wie kann ich meine Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit über den Mitgliedervorteil informieren?

Alle Kolleginnen und Kollegen, die bereits Mitglied der IG Metall sind, kannst Du auf diese Seite hier verweisen.

Wichtig: Wer noch bis inklusive Dezember 2023 Mitglied wird, erhält bereits in einem halben Jahr mehr Geld: den Mitgliedervorteil Urlaubsgeld 2024.

Übrigens: Wenn Du ein neues Mitglied für die IG Metall gewinnst, erhältst Du von uns ein Dankeschön. Mehr unter www.teamverstaerken.de

Wie erhalte ich weitere Informationen zum Mitgliedervorteil?

Wir haben auf dieser Seite alle relevanten Informationen zum Mitgliedervorteil zusammengetragen. Sofern du noch weitere Fragen hast, wende Dich bitte an Deine IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort.

 

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