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Elternzeit, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus – die wichtigsten Infos im Überblick

Eltern wollen ausreichend Zeit mit ihren Kindern verbringen. Dabei helfen staatlich geregelte Ansprüche auf Elternzeit, Elterngeld oder Partnerschaftsbonus. Was es mit diesen Ansprüchen auf sich hat und was zu beachten ist, erklären wir in dieser Übersicht.

10. August 201510. 8. 2015 |
Aktualisiert am 24. Juni 202424. 6. 2024


Elternzeit

Die Elternzeit ist eine Auszeit für Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes. Anspruch darauf haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für eine Dauer von bis zu drei Jahren. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Zeitraum kein Entgelt. Ausnahme ist, wenn Eltern im Rahmen der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.

Die Voraussetzungen für Elternzeit sind, dass die Eltern ihr Kind überwiegend selbst betreuen, in einem Haushalt zusammenleben und während der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Eltern, deren Kind ab dem 1. September 2021 geboren wurde, können sogar bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für unverheiratete Paare. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, sondern auf den monatlichen Durchschnitt.

Über Beginn und Dauer der Auszeit entscheiden allein die Eltern. Sie können gleichzeitig oder versetzt in Elternzeit gehen, sie können die drei Jahre am Stück nehmen oder verteilen. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Die ersten zwölf Monate müssen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes genommen werden
  • Die restlichen 24 Monate bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres
  • Die Elternzeit kann ohne Zustimmung des Arbeitgebers in drei Phasen aufgeteilt werden


Was müssen Eltern bei der Beantragung von Elternzeit beachten?

Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber eingehen. Ausnahme: Anträge, die nach der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes gestellt werden. Sie müssen dem Arbeitgeber spätestens 13 Wochen vor dem Start in die Elternzeit vorliegen.

Wenn die Elternzeit mit der Geburt des Kindes beginnen soll, gilt für Mütter, Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist beim Arbeitgeber zu beantragen. Väter hingegen sollten spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin Elternzeit einreichen.

Beide Elternteile sollten sich unbedingt die Anmeldung der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Dieser ist dazu verpflichtet.


Elterngeld

Das Elterngeld schafft einen Ausgleich, wenn Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt eines Kindes vorübergehend weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Damit trägt das Elterngeld dazu bei, die finanzielle Lebensgrundlage von Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes gar kein Einkommen hatten. Elterngeld gibt es in drei Varianten, und zwar das Basiselterngeld, EltergeldPlus und den Partnerschaftsbonus.
 

Das fordert die IG Metall

Die IG Metall macht sich dafür stark, den Mindest- und Höchstbetrag des Elterngelds zu erhöhen und zu dynamisieren. Seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 wurden keine Anpassungen vorgenommen. Das kommt einer Elterngeldkürzung gleich: Die Verbraucherpreise sind zwischen 2007 und Januar 2022 um 23 Prozent gestiegen. Hinzu kommt die Lohnentwicklung. Außerdem fordert die IG Metall, dass endlich die Familienstartzeit eingeführt wird. Dadurch sollen Väter beziehungsweise der andere Elternteil (bei Alleinerziehenden eine Person nach Wahl) direkt nach der Geburt eine zehntägige bezahlte Freistellung erhalten. Das soll der Gesundheit der Mutter dienen, Bindung stärken und Partnerschaftlichkeit fördern.


Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben alle Mütter und Väter, unabhängig davon, ob sie vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren oder nicht. Voraussetzungen sind, dass sie mit dem Kind zusammenleben, es selbst betreuen und keiner oder keiner vollen Berufstätigkeit nachgehen. Auch unverheiratete Väter können Elterngeld erhalten, wenn sie die Anerkennung der Vaterschaft glaubhaft machen, und zwar bereits vor Abschluss des förmlichen Vaterschaftsfeststellungsverfahrens.

Für Eltern von Kindern, die nach dem 1. April 2024 geboren werden, gilt zukünftig eine neue Einkommensgrenze: Für Alleinerziehende oder ein Paar gemeinsam liegt die Grenze zunächst bei gemeinsam nicht mehr als 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Ab 1. April 2025 liegt die Grenze bei 175.000 Euro. Wer darüber liegt, erhält kein Elterngeld.


Höhe des Elterngelds

Die Höhe des Elterngelds liegt normalerweise bei 65 Prozent des ermittelten Nettoverdienstes vor der Geburt des Kindes. Der Mindestsatz beträgt 300 Euro, der Höchstsatz 1800 Euro. Beziehen Beschäftigte Elterngeld und haben gleichzeitig ein Einkommen, wird beides miteinander verrechnet. Während des Bezugs von Elterngeld beläuft sich die maximale Höchstarbeitszeit pro Woche auf 30 Stunden beziehungsweise 32 Stunden, wenn das Kind nach dem 1. September 2021 geboren wurde.
 

Dauer des Elterngeldbezugs

Eltern (Paare und Alleinerziehende) haben insgesamt Anspruch auf maximal 14 Monate Basiselterngeld.

Bei Paaren gilt, dass sie die vollen 14 Monate nur dann in Anspruch nehmen können, wenn auch der andere Elternteil für die Dauer von mindestens zwei Monaten seine Arbeitszeit auf maximal 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt reduziert oder ganz aussetzt, sogenannte Partnermonate.

Ein Elternteil kann mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate Basiselterngeld beziehen. Hier sind viele Kombinationen möglich. Die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, wurde für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet: Im ersten Lebensjahr können Eltern nur noch einen Monat parallel Basiselterngeld beziehen.

Grundsätzlich gilt, dass ein Monat Basiselterngeld in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden kann. Die maximale Bezugszeit liegt bei 28 Monaten für Paare oder Alleinerziehende. Allerdings werden Monate, in denen Frauen Mutterschaftsleistungen (Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und Arbeitgeberzuschuss) erhalten, als Bezugsmonate von Basiselterngeld angerechnet.

Erhält eine Mutter beispielsweise zwei Monate Mutterschaftsleistungen, verringert sich der Bezugszeitraum von ElterngeldPlus für beide Partner zusammen auf maximal 24 Monate.

Wenn beide Partner parallel zwei bis vier Monate lang zwischen 24 und 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten, erhalten sie zusätzlich den Partnerschaftsbonus. Beide erhalten dann zwei bis vier Monate länger Elterngeld. Die Berechnung erfolgt analog zum Elterngeld Plus. Je nach nach Einkommen vor der Geburt beträgt der Partnerschaftsbonus pro Elternteil zwischen 150 und 900 Euro monatlich. Auch Alleinerziehende erhalten diese zusätzlichen Monate unter den gleichen Voraussetzungen. Ausführliche Hinweise zum Partnerschaftsbonus findet sich auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums.
 

Elterngeld für Geringverdienende

Geringverdienende mit einem Nettoeinkommen unter 1000 Euro erhalten ein erhöhtes Elterngeld. Für je 20 Euro, die ihr Einkommen unter 1000 Euro liegt, bekommen sie zusätzlich zu den 67 Prozent einen Prozentpunkt dazu.


Wo beantrage ich Elterngeld?

Der Antrag auf Elterngeld sollte innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes gestellt werden, da das Elterngeld maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird. Der Antrag muss bei der zuständigen Elterngeldstelle vor Ort gestellt werden. Die zuständigen Stellen finden Eltern beim Bundesfamilienministerium.

Für den Antrag muss das passende Formular des jeweiligen Bundeslandes verwendet werden. In einigen Bundesländern kann das Elterngeld inzwischen digital beantragt werden, in anderen Bundesländern über ein Formular.

Wurde das Elterngeld falsch berechnet, müssen Mütter oder Väter innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich Widerspruch bei der Elterngeldstelle einlegen.

 


Checklisten, Musteranträge für Elternzeit und vieles mehr finden Mitglieder und werdende Eltern in unserer Elternmappe.

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