Gesetzesentwurf zur Familienstartzeit
Besser zusammen – Gesetz will Elternteil nach Geburt freistellen

Nach der Geburt muss der zweite Elternteil Urlaub oder Elternzeit nehmen, um bei der Familie sein zu können. Dabei ist gerade diese Zeit wichtig für die Bindung und die gemeinsame Organisation bis ein Elternteil wieder in die Arbeitswelt eintaucht. Das Gesetz zur Familienstartzeit soll entlasten.

11. Mai 202311. 5. 2023 |
Aktualisiert am 27. September 202327. 9. 2023


Ein Softwareentwickler macht es vor: Bei SAP wird der Partner oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes ab dem kommenden Jahr für ganze 6 Wochen freigestellt. Das hat das Unternehmen auf eigene Initiative entschieden, um zu zeigen, „dass Familienvereinbarkeit und Karrieremachen keine Widersprüche sind“. Damit greift SAP einem geplanten Gesetz vor, dass die Bundesfamilienministerin Lisa Paus seit Monaten versucht, durch das Parlament zu bekommen.

 

FDP sperrt sich gegen das Gesetz

Das Gesetz soll so aussehen, dass der zweite Elternteil 10 Tage nach der Geburt von der Arbeit freigestellt wird. Im Fall von Alleinerziehenden soll sich die Mutter eine Person zur anfänglichen Unterstützung aussuchen können. Bislang muss sich der zweite Elternteil für diese Zeit entweder Urlaub nehmen oder einen Teil seiner Elternzeit aufbringen. Während der Freistellungszeit soll der Lohn weiter voll gezahlt werden.

Soweit die Planungen des Bundesfamilienministeriums. Das Gesetz könnte ab 2024 in Kraft treten. Die FDP sperrt sich aktuell noch gegen das Finanzierungsmodell. Die weiter ausgezahlten Löhne und Gehälter sollen dem Arbeitgeber über eine Umlagefinanzierung ähnlich wie bei der Mutterschaftsleistung erstattet werden. Die Arbeitgeber zahlen zwar zunächst den vollen Lohn aus, bekommen das Geld aber anteilig von den Krankenkassen zurückgezahlt. Das muss von der Politik bezuschusst werden. Hier ist sich die Koalition nicht einig. Bereits im Mai sollten die Planungen im Kabinett besprochen werden. Ende September steht immer noch kein neuer Termin für die Beratungen fest. So festgefahren ist der Koalitionsstreit zur Familienstartzeit.

 

Metall und Elektro Tarifverträge bieten Freistellung

Wie SAP blicken auch andere Unternehmen besonders mit Blick auf attraktive Arbeitsbedingungen im Werben um Facharbeiterinnen und Facharbeiter positiv auf eine Freistellung nach der Geburt. Die Zahlen belegen: Ein Großteil der Unternehmen stellt sich nicht gegen das Vorhaben. Laut einer Umfrage des Bundesfamilienministeriums schätzen fast dreiviertel der befragten Unternehmen das Vorhaben als eine gute Sache ein. In Metall- und Elektro Betrieben der IG Metall Betrieben ist eine Freistellung zur Geburt von ein bis drei Tagen längst flächendeckend in den Tarifverträgen geregelt. Das reicht aber noch nicht aus, so die Position der Gewerkschaft.

Die IG Metall fordert, das Gesetz schnellstmöglich umzusetzen und die Krankenkassen zu bezuschussen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll weiter gefördert werden. Viele Beschäftigte berichten von der Belastung, die insbesondere in der fordernden Zeit nach der Geburt auf die Eltern zukommt. Während sie die Herausforderungen mit dem Neugeborenen meistern müssen, die Zeit gemeinsam  besonders in dieser Phase genießen wollen und einen gemeinsamen Rhythmus finden müssen, fallen ohne die geplante Familienstartzeit noch der kurzfristige Antrag auf Urlaub oder das Elterngeld an. Da das Elterngeld auf 1800 Euro gedeckelt ist, machen in dieser Zeit bereits viele finanzielle Verluste. Anfallende Sonderzahlungen können wegfallen.


Eltern berichten von Belastungen

Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus möchte Familien durch die freigestellten Tage stärken. Nach der Geburt des ersten Kindes würden Eltern zentrale Weichen bei der Aufgabenteilung zwischen Familie und Beruf stellen. Die Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit sei dabei aber in vielen Familien groß. „Mit einer Elternstartzeit schaffen wir nun auch einen Schutz- und Schonraum für die erste intensive Phase mit einem neugeborenen Kind, stärken den familiären Zusammenhalt und setzen einen wichtigen Impuls für partnerschaftliche Aufgabenteilung in Familien.“

Dass die Männer längst mehr Zeit für die Betreuung aufwenden wollen, zeigt sich auch in der Umfrage des Familienministeriums. Jeder zweite Vater möchte die Hälfte der Betreuung übernehmen. Fakt ist aber auch, dass aktuell 75 Prozent der Väter maximal 2 Monate Elternzeit nehmen. Die Familienstartzeit könnte dazu beitragen, dass den Vätern oder Partnerinnen der Einstieg in die geteilte Fürsorgearbeit leichter gemacht wird.


Elternzeit, Elterngeld (Plus), Partnerschaftsbonus – die wichtigsten Infos im Überblick

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