Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, dual zu studieren. Doch welchen Status haben dual Studierende? Sind sie Auszubildende, Studierende oder beides? Tjark Menssen vom DGB Rechtsschutz erläutert die Unterschiede.
Duale Studiengänge verknüpfen ein Studium an einer Hochschule oder (Berufs-) Akademie mit regelmäßigen ausgiebigen Praxisphasen in einem Betrieb oder gar einer anerkannten betrieblichen Berufsausbildung. Theoriephasen an der Hochschule oder Akademie wechseln sich dabei mit praktischen Phasen im Ausbildungsbetrieb ab. Voraussetzung für eine Zulassung ist in der Regel, dass nicht nur die Hochschule einen Studienplatz bereitstellt, sondern auch ein Betrieb sich bereit erklärt, die Praxisbetreuung zu übernehmen beziehungsweise einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen. Das duale Studium dauert in der Regel drei bis vier Jahre. Es gibt verschiedene Formen des dualen Studiums:
Das ausbildungsintegrierte duale Studium: Hier wird das Studium mit einer Ausbildung kombiniert. Dabei hast Du zwei Abschlüsse in der Tasche: den Bachelor und einen von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Berufsabschluss.
Das praxisintegrierte duale Studium: Hier wird das Studium mit Praxisphasen im Betrieb kombiniert. Die theoretische Ausbildung der Hochschule wird um praktische Erfahrungen und Übungen ergänzt.
Arbeitsrecht und Tarifverträge
Auch für dual Studierende gelten die Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht uneingeschränkt, wie zum Beispiel maximale Wochenarbeitszeiten oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In Tarifverträgen sind bessere Regelungen vereinbart als im Gesetz. Tarifverträge werden zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abgeschlossen und gelten für die Mitglieder der Gewerkschaft.
Leider gibt es zurzeit nur wenige Tarifverträge für dual Studierende. Das wollen wir ändern. Wir arbeiten daran, dual Studierende und Auszubildende rechtlich gleichzustellen und damit eine Tarifbindung herzustellen. In einzelnen Branchen und Unternehmen haben wir bereits tarifliche Regelungen für dual Studierende vereinbaren können, etwa bei Volkswagen, Sartorius und Mahr in Göttingen, Dräger, ZF in Niedersachsen, Howaldtswerke-Deutsche Werft in Kiel, Thyssen-Krupp Steel Europe und Thyssen-Krupp Marine Systems in Kiel – um nur einige zu nennen. Auch in den Branchen Handwerk und Kfz-Handwerk in Niedersachsen sowie im Bereich Feinwerktechnik und Metallbau in Baden-Württemberg haben wir Regelungen vereinbart.
Mitglied werden
Darum lohnt es sich, schon während des Studiums der Gewerkschaft beizutreten – denn: Einen Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen haben dual Studierende nur, wenn sie Mitglied sind. Zudem erhalten Studierende Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Fällen, und zwar auch bei Prüfungsstreitigkeiten, wenn die erfolgreiche Fortsetzung oder Beendigung des Studiums von der Prüfung abhängt.
Info: Das Hochschulinformationsbüro der IG Metall bietet Studierenden zahlreiche Materialien sowie nützliche Tipps rund um das duale Studium. Zudem findet Ihr dort die lokalen Ansprechpartner der IG Metall: hochschulinformationsbuero.de
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