Am 11. Juni startet die Fußball-Weltmeisterschaft. Viele Beschäftigte freuen sich auf das sportliche Großereignis. Doch ist es erlaubt, am Arbeitsplatz Fußball zu gucken oder zu hören? Unser Ratgeber gibt Antworten.
Bald startet die Fußball-WM. Für viele eine Zeit, in der der Austausch über Spieler, Mannschaften und Turnierverlauf einen großen Raum im Alltag einnimmt. Auch am Arbeitsplatz ist es dann Thema Nummer eins. Viele Spiele werden abends angepfiffen – perfekt für alle, die nach Feierabend entspannt vorm Fernseher mitfiebern wollen. Zwei von drei Vorrundenspielen der deutschen Nationalmannschaft finden sogar am Wochenende abends statt. Schwieriger ist das für Schichtarbeitende: Einen Anspruch auf eine andere Schicht, um ein Spiel zu sehen, gibt es nicht. Aber der Betriebsrat kann gemeinsam mit der Geschäftsleitung für fußballfreundliche Lösungen sorgen, etwa durch flexible Arbeitszeiten oder Sonderregelungen während der WM, etwa durch eine Betriebsvereinbarung.
Schicht tauschen
Beliebt sind auch Schichttauschbörsen: Wer Fußball liebt, tauscht mit Kolleginnen und Kollegen, denen die WM weniger wichtig ist – fair und unkompliziert. Grundsätzlich gilt jedoch: Pünktlich zur Arbeit erscheinen, nicht früher gehen und Pausen nicht einfach verlängern. Abweichungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt, sonst drohen Abmahnungen.
Fernsehfieber im Betrieb
Während der Arbeit Fußball schauen ist meist nicht erlaubt. Der Arbeitgeber kann Ausnahmen zulassen, muss das aber nicht. Betrieblicher PC und Internet sind Arbeitsmittel und in der Regel tabu für private Streams. Erlaubt ist dagegen ein Blick aufs Spiel in der Pause – zum Beispiel auf dem privaten Smartphone über das Mobilfunknetz. Auch wenn der Chef Fußballschauen erlaubt: Es bleibt Freizeit und ist keine Arbeitszeit, die verpasst wird, muss nachgearbeitet werden. Wer zumindest hören will, wie das Spiel läuft, hat gute Chancen: Ist Radiohören sonst erlaubt, darf es auch während der WM laufen – solange die Arbeit konzentriert und ordentlich erledigt wird.
Trikott anstatt Arbeitskleidung?
Public Viewing im Betrieb kann den Teamgeist stärken, muss aber vorher mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Fahnen, Deko und Raumänderungen unterliegen seinem Hausrecht. Alkohol am Arbeitsplatz bleibt tabu, und auch beim Outfit gilt: Trikot ja, wenn nichts dagegenspricht – etwa Kundenkontakt oder Sicherheitsregeln.
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