Klar ist, die Arbeitgeber stehen in der Pflicht: Sie sind per Gesetz für den Schutz der Gesundheit im Betrieb verantwortlich. Die Kosten für alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes trägt gemäß Paragraf 3 Absatz 3 ArbSchG der Arbeitgeber.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Betriebsrat in dieser Frage nichts zu tun hätte. Im Gegenteil: Bei der Planung und Durchsetzung der Maßnahmen ist der Betriebsrat einzubeziehen. Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht und sollte es auch nutzen. Zur Sicherheit der Beschäftigten muss er mit dem Arbeitgeber Schutzmaßnahmen zur Corona-Prävention vereinbaren. Das Mittel der Wahl hierbei: Gefährdungen beurteilen und Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) umsetzen.
Um die Betriebsräte bei der Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte zu unterstützen, hat die IG Metall bereits ein Papier mit den 10 wichtigsten Maßnahmen veröffentlicht. Darüber hinaus hat sie die „Handlungshilfe Corona-Prävention“ vorgelegt und diese regelmäßig aktualisiert.
Welche Vorkehrungen im Einzelnen zu treffen sind, kann pauschal nicht gesagt werden – das zeigt die Ermittlung der vor Ort bestehenden Gefährdungen. Klar ist allerdings: Nur eine Maßnahmenkombination kann einen wirksamen Infektionsschutz garantieren. Wichtig darüber hinaus: Technische Maßnahmen haben stets Vorrang vor organisatorischen, diese wiederum vor personenbezogenen („TOP-Prinzip“).
Die Notwendigkeit, für einen effektiven Infektionsschutz zu sorgen, gilt selbstverständlich auch dann, wenn es im Betrieb keinen Betriebsrat gibt. In diesem Fall sollten sich die Beschäftigten für den Schutz ihrer Gesundheit einsetzen: Das Betriebsverfassungsgesetz weist in ç 81 (3) auf ein Anhörungsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hin. Es betrifft alle Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zusätzlich sieht das Arbeitsschutzgesetz in ç 17 (2) ein Beschwerderecht bei Präventionsmängeln vor. Wenn der Arbeitgeber diese Mängel nicht behebt, können sich die Beschäftigten an die zuständige Behörde wenden, also an das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz.
10 Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus im Betrieb (PDF, 3 Seiten)
Handlungshilfe der IG Metall zum Corona-Schutz im Betrieb – für Betriebsräte (PDF, 34 Seiten)
Corona-Schutz-Tipps in 16 Sprachen
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Hinweis: Diesen Beitrag haben wir zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal veröffentlicht. Der Inhalt ist von uns aktualisiert.