Rudolf Luz zu den Brexit-Folgen
Wirtschaftlich eng miteinander verflochten

Noch sind nicht alle Folgen des Brexit klar. Wichtig ist jedoch, negative Auswirkungen für Beschäftigte und die Mitbestimmung zu verhindern, sagt Rudolf Luz, Funktionsbereichsleiter Betriebspolitik beim IG Metall-Vorstand.

27. Juli 201627. 7. 2016


Welche Folgen hat der Brexit für die Wirtschaft?

Rudolf Luz: Der Brexit kostet die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr nur wenig Wachstum. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Im nächsten Jahr verschärfen sich die Auswirkungen aber deutlich – das deutsche Bruttoinlandsprodukt nimmt um einen halben Prozentpunkt weniger zu, als es ohne das britische Votum für einen EU-Austritt der Fall wäre, prognostiziert das IMK. Was genau passieren wird, hängt aber von den Austrittsverhandlungen und dem Zeitfenster des Austritts ab.

Wie verflochten ist die Industrie mit Großbritannien?

Für Deutschland liegt Großbritannien unter den Handelspartnern an fünfter Stelle und ist mit Waren wie Autos, Autoteilen und Maschinen der drittwichtigste Exportmarkt. Mehr als 2500 deutsche Unternehmen verfügen über Niederlassungen auf der Insel. Darunter sind Firmen wie Siemens, Bosch, BMW, VW oder Linde. Sie beschäftigen rund 370 000 Mitarbeiter. Umgekehrt sind in Deutschland rund 3000 britische Unternehmen, beispielsweise Rolls Royce, tätig.

Was könnte das für die Beschäftigten bedeuten?

Natürlich müssen wir verhindern, dass Beschäftigte durch den Brexit Nachteile haben. Insgesamt bleibt aber genug Zeit, die Auswirkungen im Einzelfall zu prüfen.

Wie geht es mit der Mitbestimmung weiter?

Im Organisationsbereich der IG Metall haben wir 430 europäische Betriebsratsgremien. In zwei Dritteln dieser Gremien sind britische Beschäftigte. Wir schätzen diese Kooperation sehr. Die europäischen Gremien der Arbeitnehmerinteressenvertretung beruhen auf Richtlinien der EU, die notwendigerweise auch in britisches Recht umgesetzt wurden. Dies hat Bestand und kann nicht einseitig gekündigt werden.

Was heißt das konkret?

Europäische Betriebsräte, SE-Betriebsräte und die besonderen Verhandlungsgremien können ihre Arbeit zunächst wie gehabt fortführen. Britische Vertreter haben nach wie vor das Recht zur Teilnahme an den Sitzungen und Gremien. Vereinbarungen, die britischem Recht unterliegen, bleiben zunächst ebenso bestehen.

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