Interview mit Jörg Hofmann zum Gesetz Leiharbeit und Werkverträge
CSU und Arbeitgeber betreiben doppelzüngiges Spiel

Eigentlich sollte das Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen im Sommer in den Bundestag gehen. Doch nun hat die CSU das Gesetz überraschend gestoppt. Ein grobes Foulspiel gegen den Koalitionsvertrag, kritisiert der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann.

3. März 20163. 3. 2016


Jörg, die Bundesregierung hat ein Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen versprochen. Doch nun hat sie das Gesetzgebungsverfahren gestoppt. Warum?

Jörg Hofmann: Die CSU hat völlig überraschend ein Veto eingelegt. Dabei ging dem ein langes Ringen um einen Konsens zwischen DGB und BDA voraus. Daher ist der aktuelle Gesetzentwurf aus unserer Sicht ja schon ein Minimalkonsens. Und dennoch geht auch das der CSU jetzt plötzlich zu weit und sie meint, das ganze Paket noch einmal aufmachen zu können. Das ist schon ein ziemlich einmaliger Vorgang, den sich diese Partei leistet.


Was reitet die CSU dazu, das Gesetzgebungsverfahren jetzt plötzlich zu blockieren?

Dahinter stecken offensichtlich bayerische Arbeitgeberverbände, die jetzt interveniert haben. Mit ihrem doppelzüngigen Spiel ― erst zustimmen, dann blockieren ― erweisen sich die Arbeitgeber als unzuverlässige Partner. Offensichtlich ist, dass ein Teil von ihnen die Zeit für gekommen hält, einen Richtungswechsel in der Politik einzuleiten.


Warum ist die IG Metall denn eigentlich dafür, dass der aktuelle Gesetzentwurf ― der Minimalkonsens ― nun ohne Verzögerung in den Bundestag geht? Vor ein paar Wochen hat die IG Metall den Gesetzentwurf doch noch als unzureichend kritisiert.

Ja, das ist er auch. Vor allem bei Werkverträgen bleibt der Gesetzentwurf weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Es fehlt die Mitbestimmung für Betriebsräte bei der Fremdvergabe von Arbeit. Die konnten wir nicht durchsetzen. Der jetzige Entwurf ist das, was in der großen Koalition machbar ist. Der Entwurf sieht etwa vor, dass sich Scheinwerkverträge nicht mehr einfach in Leiharbeit umdeklarieren lassen. Er begrenzt die Verleihdauer auf 18 Monate – soweit Tarifverträge nichts Abweichendes regeln. Und er ermöglicht auch in Zukunft unsere tariflichen Regelungen zur Leiharbeit. Spätestens nach 15 Monaten gilt dann, dass Leiharbeiter das gleiche Geld wie die Stammbeschäftigten erhalten. Also: Der aktuelle Gesetzentwurf bringt immerhin teilweise Verbesserungen.


Wie will die IG Metall nun reagieren ― und es schaffen, dass der Gesetzentwurf endlich in den Bundestag geht?

Wir protestieren öffentlich gegen diesen Wortbruch. Wer den politischen Konsens aufkündigt, muss mit gewerkschaftlichen Aktionen und Druck rechnen.

Arbeits- und Sozialrecht
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