Textil- und Bekleidungsindustrie
Sichert Euch höhere Zuschläge für Nachtarbeit in der Textilindustrie

In der Textil- und Bekleidungsindustrie erhalten Beschäftigte in Nachtschicht bislang unterschiedliche Schichtzulagen: Wer regelmäßig nachts arbeitet, bekommt weniger als in unregelmäßiger Nachtschicht. Zu Unrecht, sagt das Bundesarbeitsgericht. Macht Eure höheren Nachtschichtzuschläge geltend.

10. September 201910. 9. 2019


Beschäftigte in der Textil- und Bekleidungsindustrie, die regelmäßig nachts arbeiten – etwa in Dreischicht oder Dauernachtschicht – können unter Umständen höhere Nachtschichtzuschläge von ihrem Arbeitgeber verlangen. Bislang erhalten Beschäftigte in regelmäßiger Nachtarbeit geringere Zuschläge als Beschäftigte, die nur unregelmäßig nachts arbeiten – teilweise nur die Hälfte oder weniger. Zu Unrecht, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Die IG Metall berät Euch und hilft Euch dabei, Eure Ansprüche geltend zu machen. Lasst Eure Ansprüche nicht verfallen. Wendet Euch an Euren Betriebsrat, Eure Vertrauensleute oder Eure IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort.


Arbeitgeber weigern sich, Nachtzuschläge zu modernisieren

Die unterschiedlichen Nachtschicht-Zuschläge in den Textil-Tarifverträgen sind veraltet. Sie stammen noch aus einer Zeit, als die Arbeitsmedizin davon ausging, dass sich der menschliche Organismus mit der Zeit an regelmäßige Nachtarbeit gewöhnt – und somit weniger belastet ist als bei unregelmäßiger Nachtarbeit. Mittlerweile sind diese Erkenntnisse überholt. Dennoch weigern sich die Arbeitgeber, die Nachtschichtzuschläge gemeinsam mit der IG Metall in den Tarifverträgen zu modernisieren.

In den letzten Monaten haben zahlreiche Beschäftigte in Textilbetrieben im gesamten Bundesgebiet mit Hilfe der IG Metall ihre höheren Nachtschichtzuschläge gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend gemacht. Der Arbeitgeberverband für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland meldete sich bei der IG Metall Bezirk Mitte – die Gespräche blieben jedoch bislang ergebnislos. Bei der Höhe des künftigen einheitlichen Nacharbeitszuschlags lagen die Positionen weit auseinander.


Weitere Branchen betroffen

Auch in anderen Branchen gelten zum Teil unterschiedliche Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtschicht. Allerdings ist die Situation von Tarifgebiet zu Tarifgebiet verschieden. Fragt Euren Betriebsrat oder Eure IG Metall vor Ort.

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