COVID-19: Rückkehr aus Risikogebiet
Lohn­an­spruch bei nega­tivem PCR-Test

Ein Arbeitgeber darf kein generelles Betretungsverbot für Beschäftigte aussprechen, die aus einem Risikogebiet zurückkehren. Bei Vorlage eines negativen PCR-Tests muss der Arbeitnehmer nicht in Quarantäne – und darf arbeiten, so das Bundesarbeitsgericht.

27. Januar 202327. 1. 2023


Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug mit der ihm angebotenen Arbeitsleistung, wenn er einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zukehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände erteilt, obwohl dieser einen aktuellen negativen PCR-Test sowie ein ärztliches Attest über Symptomfreiheit vorgelegt hat. Entsprach er damit den Vorgaben einer Verordnung, so unterlag er nicht der Quarantäne. Der Arbeitgeber schuldet dann grundsätzlich auch ohne Arbeitsleistung die Fortzahlung der Vergütung.

Zu den Gesundheitsschutzpflichten des Arbeitgebers nach Paragraf 618 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch gehört es auch, die Arbeitnehmer davor zu schützen, dass sie durch Ansteckungen anderer Arbeitnehmer in ihrer Gesundheit gefährdet werden. Der Arbeitgeber hat – soweit dies erforderlich und zumutbar ist – das Ansteckungsrisiko auch für andere Arbeitnehmer bei der Arbeit möglichst gering zu halten.

Bei den Anordnungen, die der Arbeitgeber zur Umsetzung der ihn treffenden Schutzpflichten zu erteilen hat, handelt es sich um Weisungen, welche die Ordnung und dass Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen. Soweit in öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzanforderungen keine klar definierten Maßnahmen zwingend vorgegeben sind, hat die Umsetzung der Schutzpflichten unter Beachtung billigen Ermessens zu erfolgen. Eine Bestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Einzelfalls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird verletzt, wenn zur Erreichung des Schutzziels mildere Mittel zur Verfügung stehen, als ein Betretungsverbot mit zeitgleichem Verlust des Vergütungsanspruchs.

Hier geht es zum Volltext der BAG-Entscheidung vom 10. August 2022 – 5 AZR 154/22.

Mehr zu „Arbeitsrecht“
Frau macht an der Arbeit eine Raucherpause

RuhepausenArbeit und Pause

In den Betrieben besteht manchmal Unklarheit darüber, was als Arbeitszeit zu gelten hat und was Pausen sind. Ruhezeit und Arbeit schließen sich gegenseitig aus.

Familie im Freizeitpark

TarifvertragFreizeit statt Geld

Entscheidung zur Berechnung der Umwandlung vom tariflichen Zusatzgeld in bezahlte Freistellung.

Ein Mann späht offenbar heimlich mit einem Fernglas durch eine Jalousie

DatenschutzNur ausnahmsweise ist der Einsatz von Detektiven zur Überwachung zulässig

Lässt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit durch Detektive überwachen und dokumentieren die dabei den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers, handelt es es sich um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung.

Junge Frau liegt mit Halsbandage auf dem Sofa und zappt mit der Fernbedienung

DatenschutzDer Medizinische Dienst und die Gesundheitsdaten

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten eines Beschäftigten zur Prüfung seiner Arbeitsfähigkeit darf nur dann erfolgen, wenn diese Daten von Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung verarbeitet werden und dieses Personal dem Berufsgeheimnis unterliegt.

ArbeitsrechtRückzahlung von Ausbildungs- und Studienkosten

Werden Ausbildungskosten fremdfinanziert, werden oftmals Rückzahlungspflichten vereinbart, falls kein Arbeitsverhältnis zustande kommt oder vorzeitig beendet wird. Das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass solche Vereinbarungen unter bestimmten umständen zulässig sein können – aber nicht immer.

Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch vor einem gelben Schutzhelm im Hintergrund als Symbolbild für Arbeitsrecht

ArbeitsrechtArbeitsverhältnis bei Betriebsübergang

Mit einem Betriebsübergang gehen auch die Arbeitsverhältnisse auf den Betriebserwerber über.

Icon zur Bundestagswahl 2021

 BetriebsverfassungsgesetzRechtsprechungsübersicht

Wir stellen für Euch regelmäßig wichtige und wissenswerte Entscheidungen zusammen.

Betriebsrat Ercan Kaya liest im Betriebsverfassungsgesetz bei Donges in Darmstadt

BetriebsverfassungVergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder

Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts steht dem Betriebsrat kein Mitbeurteilungsrecht nach Paragraf 99 BetrVG zu, wenn es um eine Anpassung der Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds geht.

Richtergavel auf  einem Stapel Euro-Banknoten

BAG-UrteilÜberstunden von Teilzeitbeschäftigten

Das Bundesarbeitsgericht hat über die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch Verweigerung von Überstundenzuschlägen geurteilt.

ein Würfel mit Paragraf darauf ist eingeklemmt zwischen den Köpfen zweier Spielfiguren

BAG-UrteilProbezeit und Befristung

Die Vereinbarung eines befristeten Arbeitsverhältnisses dient häufig dazu, neu eingestellte Arbeitnehmer zu erproben. Die Probezeit darf aber nicht die Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses umfassen.

Richtergavel auf  einem Stapel Euro-Banknoten

ArbeitsrechtVerdienstanrechnung

Verdienstanrechnung bei gewonnener Kündigungsschutzklage eines Beschäftigten und Annahmeverzug des Arbeitgebers.

Zwei Männer schütteln sich die Hand neben einer Richterwaage auf dem Tisch, dort sind auch Akten zu sehen

Kosten des BetriebsratsBeauftragung eines Rechtsanwalts

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Betriebsrat die Belastung des Arbeitgebers bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts zu berücksichtigen hat.

Schwerpunktthemen

Wöchentlich „Aktuelles für Aktive“