BAG-Urteil zu Nachtzuschlägen
Unterschiedliche tarifliche Zuschläge für Nachtschichten zulässig

Tarifverträge können grundsätzlich unterschiedliche Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit vorsehen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.


18. Dezember 202318. 12. 2023


Der Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie im Bezirk Oldenburg sieht unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit vor. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu entschieden, dass diese Differenzierung rechtmäßig ist. Zwar liege eine Ungleichbehandlung vor. Diese verstößt aber nicht gegen den Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG), weil es hierfür einen aus dem Tarifvertrag erkennbaren sachlichen Grund gibt.
 

Sachlicher Grund für Ungleichbehandlung

Zwar vermag der Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes einen höheren Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit nicht zu rechtfertigen. Den Tarifvertragsparteien steht es jedoch im Rahmen der durch Artikel 9 Absatz 3 GG garantierten Tarifautonomie frei, mit einem Nachtarbeitszuschlag neben dem Gesundheitsschutz auch andere Ziele zu verfolgen. Dies gilt z.B. für das Ziel, Belastungen auszugleichen, die sich für Arbeitnehmer bei unregelmäßiger Nachtarbeit aus der schlechteren Planbarkeit solcher Arbeitseinsätze ergeben. Der Zweck, die schlechtere Planbarkeit unregelmäßiger Nachtarbeit auszugleichen, hält sich im Rahmen des Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums der Tarifvertragsparteien und stellt daher einen sachlich rechtfertigenden Grund für die Ungleichbehandlung dar.

Das Ausmaß der Differenz der Zuschläge ist für die Beurteilung unerheblich. Die Tarifautonomie schließt insoweit eine Angemessenheitskontrolle aus. Es ist Sache der Tarifvertragsparteien, die jeweilige Höhe festzulegen.

Hier geht es zum Volltext der BAG-Entscheidung vom 23. August 2023 – 10 AZR 108/21.

Mehr zu „Arbeitsrecht“
Social Media Kanäle Handy

Urteil des BundesarbeitsgerichtsBeleidigung in einer Chatgruppe rechtfertigt fristlose Kündigung

Inwieweit ist eine unangemessene Kommunikation unter Arbeitskollegen in privaten Chatgruppen vertraulich oder kann zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen? Ein neues BAG-Urteil hat weitreichende Folgen für die Kommunikation am Arbeitsplatz, in der Freizeit und für den privaten Umgang im Internet.

Titelbild Arbeitszeit 1

Arbeit auf AbrufOhne Vertrag gelten 20 Stunden als vereinbart

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, ohne die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festzulegen, gilt nach der gesetzlichen Regelung eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Eine abweichende Auslegung kommt laut BAG nur in Ausnahmefällen in Betracht.

Eine junge Frau in Arbeitskleidung blickt auf ein Smartphone.

Handy im BetriebKeine Mitbestimmung bei Handyverbot während der Arbeitszeit

Smartphones sind aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Gerade im Arbeitsalltag kann die private Nutzung des Handys aber auch ablenken und die Arbeitsleistung beeinträchtigen. Darf der Arbeitgeber die private Nutzung am Arbeitsplatz verbieten? Und was kann der Betriebsrat dazu sagen?

Paar auf Balkon mit Aussicht

BefristungUrlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Entfristung

Ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert sich nicht dadurch, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub über die Befristung hinaus gewährt. Dafür muss der Arbeitnehmer auch tatsächlich weiterarbeiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil klargestellt.

DatenschutzverstoßUnzulässige Informationen über Beschäftigte in der Probezeit

Die Berliner Datenschtzbeauftragte hat gegen ein Unternehmen Bußgelder von insgesamt 215 000 Euro verhängt. Das Unternehmen hatte u. a. unzulässigerweise sensible Informationen über den Gesundheitszustand einzelner Beschäftigter oder deren Interesse an an einer Betriebsratsgründung dokumentiert.

Stethoskop liegt auf einem Taschenrechner

Urlaub und KrankheitZur 15-Monats-Verfallfrist bei Dauerkranken

Grundsätzlich müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter nämlich rechtzeitig auf ihre noch offenen Urlaubsansprüche und den drohenden Verfall der Urlaubsansprüche hinweisen. Anderenfalls verfällt der Urlaub nicht. Doch gilt das auch im Falle von Langzeiterkrankten?

Ein junger Arbeiter sitzt müde und erschöpft an seiner Maschine in der Werkhalle - wahrscheinlich braucht er dringend Urlaub

UrlaubsrechtUrlaubsabgeltung unterliegt der Verjährung

Kann Urlaub, der nicht verfallen ist, dennoch nach der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren verjähren? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht nun beantwortet.

Ansicht von oben, Architektur, Außenaufnahme von Gebäuden, Baum, Berlin, Fernsehturm am Alexanderplatz, Rotes Rathaus, Berliner Schloss, Spree, Verkehr

MitbestimmungWann ist die Verlegung des Arbeitsplatzes eine Versetzung?

Wenn innerhalb einer Großstadt ganze Abteilungen oder Teams an einen anderen Standort verlegt werden, ist dies keine mitbestimmungspflichtige Versetzung. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es für die Mitbestimmungspflicht auf alle Änderungen in ihrer Gesamtheit ankommt.

Figuren reparieren einen Computer

MitbestimmungZuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei technischer Überwachung

Führt ein Unternehmen zentral und für alle Betriebe Microsoft Office 365 ein, besteht wegen der Kontrollmöglichkeiten ein Mitbestimmungsrecht. Dieses steht allein dem Gesamtbetriebsrat zu.

Eine goldene Waage vor unscharfem Hintergrund als Symbol für Recht und Gerechtigkeit

UrlaubsrechtAnspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber auch beim Zusatzurlaub schwerbehinderter Beschäftigter besondere Aufforderungs- und Hinweispflichten haben, damit der Urlaub nicht verfällt.

ein Würfel mit Paragraf darauf ist eingeklemmt zwischen den Köpfen zweier Spielfiguren

MitbestimmungWann kann die Aufhebung einer personellen Einzelmaßnahme verlangt werden?

Hat der Betriebsrat ein Mittbestimmungsrecht auf eine personelle Einzelmaßnahme, wenn das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers zwischenzeitlich auf einen anderen Arbeitgeber übergegangen ist? Was das Bundesarbeitsgericht entschieden hat.

Auswertung von Stellenanzeigen, Arbeitsmarkt, Arbeit, Arbeitslosigkeit, arbeitslos

BetriebsverfassungsgesetzUnterlassene Stellenausschreibung bei Versetzungen

Ein Arbeitgeber muss alle freien offenen Stellen auf Verlangen des Betriebsrats erst unternehmensintern ausschreiben, bevor er ihn um Zustimmung zu getroffenen Personalentscheidungen bittet. Dem kann sich der Arbeitgeber auch nicht durch Kündigung einer entsprechenden Betriebsvereinbarung entziehen.

Schwerpunktthemen

Metall-News für...