Ratgeber Hautschutz
Arbeiten im Freien – Schutz vor UV-Strahlung

Viele Beschäftigte arbeiten häufig im Freien - zum Beispiel auf Werften, an Windkraftanlagen oder in der Photovoltaikbranche. Damit sind sie im Beruf oft Stunden intensiver Sonnenbestrahlung ausgesetzt. Wir geben Tipps, wie Du Dich vor ultravioletter Strahlung schützen kannst.

28. April 202328. 4. 2023


Sonne tut gut – aber ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) kann gefährlich sein. Besonders betrifft das Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten. Sie sollten sich im Sommer unbedingt vor der Sonne schützen. Denn: Zuviel UV-Strahlung kann nicht nur die Haut verbrennen, sie kann auch zu hellem Hautkrebs führen. Besonders gefährdet ist die Haut auf den sogenannten „Sonnenterrassen“ wie Stirn, Ohrmuscheln, Nasenrücken und Lippen. Ebenfalls häufig betroffen sind Handrücken, Unterarme und der Brustansatz im Bereich des Ausschnitts.

UV-Strahlung kann Haut und Augen schaden – sofort, aber auch langfristig. Hierbei gilt: Je stärker und länger die Strahlung einwirkt, desto größer ist die Gesundheitsgefahr. Schäden durch UV-Strahlung spürt man erst, wenn es zu spät ist. Selbst wenn kein sichtbarer Sonnenbrand auftritt, kann die Strahlung zur Hautalterung beitragen und das Risiko für weißen Hautkrebs erhöhen.


Das „TOP-Prinzip“

Der Arbeitgeber hat für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, geeignete Schutzmaßnahmen nach dem sogenannten „TOP-Prinzip“ zu treffen: Dabei haben technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen und persönlichen.

Technische Maßnahmen können spezielle Beschattungssysteme sein, die vor UV-Strahlen schützen. Die Verlegung der Arbeit in Zeiten nicht so intensiver Sonneneinstrahlung zählt zu den organisatorischen Maßnahmen.

Mittags, wenn die Sonnenstrahlung am intensivsten ist, sollten Beschäftigte Schatten aufsuchen können. Sonnensegel, -schirme oder andere Überdachungen verbessern den UV-Schutz im Freien. Idealerweise halten sich Beschäftigte während dieser Zeit erst gar nicht draußen auf. Das unterstützen Unternehmen, indem sie flexible Arbeitszeiten ermöglichen. Die Belegschaft sollte früh mit den Tätigkeiten im Freien beginnen und mittags lang pausieren können.

Auch persönliche Prävention kann helfen. Die Faustformel lautet: In der Sonne nicht aus-, sondern anziehen. Lange Hosen, Shirts mit langen Ärmeln, Kopfbedeckung mit breiter Krempe oder mit Schirm, Ohren- und Nackenschutz sowie eine UV-undurchlässige Sonnenschutzbrille sind Bedingung. Dicht gewebter, dunkler Stoff schützt am besten. Sinnvoll sind unter Umständen auch spezielle Sonnenschutz-Textilien mit hohem UV-Schutzfaktor. Bei Sonnenbrillen auf die Europäischen Normen EN 166 oder EN 172 sowie ausreichenden Schutz gegen seitliche Einstrahlung achten.

Bei den persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), kann man von Folgendem ausgehen: Alles, was eindeutig zur PSA gehört, etwa spezielle Kleidung, die exponierte Körperstellen bedeckt, Kopfschutz oder Sonnenschutzbrillen, muss der Arbeitgeber bezahlen und zur Verfügung stellen.


Sonnenschutzmittel richtig auswählen und anwenden

Manche Arbeitgeber handhaben Sonnenschutzcremes genauso wie normale Hautschutzmittel und stellen sie kostenlos zur Verfügung, andere tun dies nicht. Prinzipiell gilt: Sonnenschutzmittel sind eine ergänzende Maßnahme, um Gefährdungen durch UV-Strahlung zu verringen. Unternehmen müssen sie den betroffenen Beschäftigten zur Verfügung stellen und dafür auch die Kosten tragen.

Geeignet sind Produkte der Schutzkategorie „hoch“ und „sehr hoch“ mit einem Lichtschutzfaktor (LSF) ≥30. In besonderen Fällen, beispielsweise bei einer bestehenden Hautkrebserkrankung, sollte der LSF 50, der UVA-Schutzfaktor mindestens ein Drittel des LSF betragen.

Wasser- und schweißfeste Produkte sind optimal, denn dadurch bleibt bei Wasserkontakt oder Schwitzen die Schutzwirkung länger erhalten. Das UV-Schutzmittel muss mehrmals täglich aufgetragen werden, damit der Schutz während der Arbeitszeit erhalten bleibt.


UV-Index beachten

Der UV-Index (UVI) beschreibt die Stärke der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung. Je höher er ist, desto höher ist die UV-Strahlungsstärke und desto schneller kann auf ungeschützter Haut ein Sonnenbrand entstehen. Ab einem Wert von 3 solltest Du unter anderem ein UV-Schutzmittel anwenden.

Das Bundesamt für Stahlenschutz veröffentlicht von April bis September alle drei Tage eine Vorhersage für den UVI. Sind zwei UVI-Werte angegeben, gilt der niedrigere Wert für vorhergesagte Bewölkung, der höhere für strahlenden Sonnenschein. Je höher die UV-Belastung, desto höher muss auch der Sonnenschutz sein. Auch viele Wetter-Apps weisen den UV-Index aus.

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