Bundesfinanzhof hat entschieden
Urteil zur Rentenbesteuerung: Betroffene dürfen hoffen

Renten dürfen nicht doppelt besteuert werden. Das oberste deutsche Steuergericht hat dazu nun eine Berechnungsmethode vorgegeben. Was das Urteil bedeutet.

31. Mai 202131. 5. 2021


Dieses Urteil ärgert den Finanzminister: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die derzeitige Praxis der Rentenbesteuerung so nicht bleiben kann.

Der BFH beanstandet, dass die seit 2005 geltenden Übergangsregelungen in der Zukunft zu einer doppelten Besteuerung führen könnte. Und die wäre verfassungswidrig.

Der BFH hat eine Berechnungsmethode vorgegeben, mit der eine Doppelbesteuerung festgestellt werden kann. Auf dieser Berechnungsgrundlage ergebe sich, dass „spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften.“

Zwei Rentner hatten gegen die aktuelle Rentenbesteuerung geklagt. Die Klagen für diese konkreten Fälle wies der BFH zwar ab, da für sie keine Doppelbesteuerung vorliege.

Das Problem der Doppelbesteuerung erkennt der Bundesfinanzhof aber grundsätzlich an: insbesondere für spätere Rentnerjahrgänge. Grund: Der Rentenfreibetrag wird mit jedem Jahr kleiner. Damit steigt der besteuerte Anteil der Rente.

Die IG Metall ist zur Frage der Doppelbesteuerung ebenfalls aktiv geworden. Denn auch viele Metallerinnen und Metaller sind betroffen.


So bewertet die IG Metall die Urteile:

„Die IG Metall begrüßt die Klarstellung des Bundesfinanzhofs zur ungerechtfertigten Doppelbesteuerung der Rente“, sagt Hans-Jürgen Urban, der im IG Metall-Vorstand für Sozialpolitik zuständig ist.

„Die Politik ist nun auch höchstrichterlich aufgefordert, eine verfassungskonforme und gerechte Besteuerung der Renten sicherzustellen."


Das bedeuten die Urteile für Rentnerinnen und Rentner:

Was die Urteile des BFH für Rentnerinnen und Rentner genau bedeuten, ist noch offen. Das Bundesfinanzministerium hat aber bereits reagiert und niedrigere Steuern in Aussicht gestellt – allerdings erst in der nächsten Wahlperiode.

Zumindest künftige Rentnerinnen und Rentner dürfen also hoffen: Sie müssen wahrscheinlich weniger Steuern zahlen, als bisher angenommen.

Denkbar ist auch, dass das Ministerium eine Weisung an die Finanzämter schickt, wie mit den Steuerbescheiden von für Rentnerinnen und Rentner vorerst umzugehen ist.

Die IG Metall wird die BFH-Urteile prüfen und ihren Mitgliedern dann eine Handlungsempfehlung geben.


Darum ging es in dem Verfahren:

Der Bundesfinanzhof hat sich mit mehreren Fragestellungen beschäftigt. Die im Detail sehr kompliziert sind.

Die Kernfrage lautete: Kann es durch die aktuelle Gesetzeslage tatsächlich zu einer steuerlichen Doppelbelastung von Altersrenten kommen? Diese Frage hat das Gericht in den zu entscheidenden Einzelfällen verneint, im Grundsatz jedoch bejaht.

Hintergrund: Seit 2005 wird die Besteuerung von Renten umgestellt, auf eine sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“.

Heißt: Die Rente wird bei der Auszahlung nach und nach steuerpflichtig. Zunächst nur zu einem Teil. Ab dem Jahr 2040 muss dann die gesamte Rente versteuert werden. Im Gegenzug werden die Rentenbeiträge nach und nach steuerfrei gestellt. Genauer: Sie werden vom Einkommen abgezogen, und nur der verbleibende Rest des Einkommens wird versteuert.

Am Ende ist diese Umstellung für Beschäftigte vorteilhaft, weil Rentnerinnen und Rentner in aller Regel niedrigere Steuersätze haben als Menschen im Erwerbsleben. Das Problem ist die 35 Jahre dauernde Umstellungsphase zwischen den beiden Systemen.

Mögliche Folge der Umstellung: Wer in seinem Arbeitsleben den überwiegenden Teil der Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen geleistet hat, bei dem fällt trotzdem ein Teil der Rente unter die Steuerpflicht.

„Dadurch gerät die Steuerlast aus dem Gleichgewicht, das ist unfair“, sagte IG Metall-Jurist Frank Balmes vor der BFH-Entscheidung.

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