Dräger in Lübeck
Mobiles Arbeiten, Sabbatical und Rückkehr aus Teilzeit

Seit 2011 werden die Dräger-Unternehmen wieder zusammengeführt. Davor gab es verschiedene Gesellschaften der Medizin- und Sicherheitstechnik mit ganz unterschiedlichen betrieblichen Regelungen. „Die Unterschiede waren offensichtlich“, sagt Andrea Görndt, Betriebsrätin bei Dräger.

27. Oktober 201627. 10. 2016


Alles begann 2013 mit Zukunftskonferenzen, die Betriebsräte und die IG Metall miteinander initiierten und zusammen mit dem Arbeitgeber durchführten. Die Kernfrage lautetet: Wie muss eine Arbeitszeit-Regelung für die Beschäftigten heute aussehen? „Wir haben Umfragen in Form von Workbooks vorbereitet, die die Beschäftigten auch online beantworten können“, sagt Andrea Görndt. So wusste die Interessenvertretung, was den Beschäftigten wichtig ist, wo Regelungslücken und Handlungsfelder liegen. „Im Zukunftstarifvertrag II wurden die Grundsätze zu mobilen Arbeiten, Sabbatical sowie der Rückkehr aus Teilzeit festgelegt, die Konzernbetriebsvereinbarungen haben es dann noch ausgestaltet“, sagt Andrea Görndt. Seit Anfang 2016 ist der Tarifvertrag in Kraft, die Konzernbetriebsvereinbarungen zum Thema mobiles Arbeiten, Sabbatical und Rückkehr aus Teilzeit seit 1. April dieses Jahres.

Die Regelungen zum mobilen Arbeiten gelten im gesamten Unternehmen. Festgehalten ist, dass mobiles Arbeiten für jeden ermöglicht werden soll, der einen festen Arbeitsplatz bei Dräger auf dem Betriebsgelände hat und dessen Arbeit dieses erlaubt. Geregelt ist, dass für mobiles Arbeiten eine feste Aufgabe definiert, mit dem Team und Führungskraft abgesprochen werden muss und mindestens den Umfang einer Stunde haben soll. Die Zeit, die die Beschäftigten für mobiles Arbeiten aufbringen, wird als Arbeitszeit gutgeschrieben. Wird mobiles Arbeiten abgelehnt, kann der Beschäftigte eine sachgerechte und nachvollziehbare Begründung einfordern und diese im Konfliktfall in der paritätisch besetzten Arbeitszeit-Kommission prüfen lassen. Dieser Prozess wird bei Dräger Eskalationsprozess genannt. Ziel dieses Prozesses ist es, durch Beratung der Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu gestalten. „Es geht in erster Linie um eine gemeinsame Lösungsfindung“, sagt Andrea Görndt, „nicht um eine Entscheidung für oder gegen eine Seite im Konflikt.“


Sabbatical soll für alle Beschäftigten möglich werden

Die neuen Regelungen halten auch fest, dass ein Sabbatical für alle Beschäftigte ermöglicht werden soll. Das Sabbatical kann für einen Zeitraum zwischen zwei und sechs Monaten stattfinden. Die Realisierung erfolgt über angespartes Wertguthaben, das in der Ruhe- und Ansparphase ein gleichmäßiges Einkommen sicherstellt. Eine soziale Härtefallregelung sieht vor, dass Ansparzeit und Inanspruchnahme des Sabbatical auch getauscht werden können. Wollen Beschäftigte von Teilzeit in Vollzeit wechseln, dann ebnet der Vertrag neue Möglichkeiten. Die Vorgesetzten haben schon bei der Budget-Planung einen entsprechenden Wunsch zu berücksichtigen. Im Nicht-Einigungsfall ist eine weitere Eskalationsmöglichkeit eröffnet worden.

„Wir haben bei allen Vereinbarungen immer den Fokus auf Gesundheit und Absprachen im Team gelegt, um die Aspekte der Vereinbarkeit wie auch Selbstbestimmung und Gerechtigkeit zu unterstützen“, sagt Andrea Görndt. „Mit diesen Regelungen ist uns ein erster Einstieg in die Themen rund um eine moderne, zeitgemäße Arbeitszeitgestaltung gelungen.“ Der Inhalt der Vereinbarungen werde von den Beschäftigten gelebt. „Das freut uns sehr, aber darauf ruhen wir uns nicht aus.“ Mit ihren Kolleginnen und Kollegen will die Betriebsrätin weiteren Regelungsbedarf nah an der Basis ausloten.

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