EuGH-UrteilHin- und Rückfahrt zur Baustelle zählt als Arbeitszeit
Fahrzeiten zu wechselnden Einsatzorten gelten vollständig als Arbeitszeit – inklusive der Rückfahrt. Das hat der EuGH entschieden. Maßgeblich ist, dass Beschäftigte während der Fahrt nicht frei über ihre Zeit verfügen.