Transformation
Was sind eigentlich „Klimaschutzverträge“?

Die Industrie soll grüner werden. Doch die ökologische Transformation ist teuer – und rechnet sich häufig noch nicht. Klimaschutzverträge können den Umstieg auf nachhaltige Produktion möglich machen. Wie funktionieren sie?

28. Juni 202328. 6. 2023


In der Industrie fehlt es vielfach nicht am Willen zur klimafreundlichen Produktion. Die nackten Zahlen stehen aber oft dagegen.

Das Problem: Errichtung und Betrieb klimafreundlicher Anlagen sind aktuell meist noch teurer als der Weiterbetrieb der herkömmlichen, fossil betriebenen Anlagen. Wer auf grüne Produktion umstellt, hat also einen Wettbewerbsnachteil – und fliegt wahrscheinlich aus dem Markt.

Die Folge: Die bestehenden Anlagen laufen weiter. Die Kosten-Nutzen-Rechnung bremst die ökologische Transformation der Industrie aus.

Die Lösung könnten sogenannte Klimaschutzverträge sein, auch „Differenzverträge“ genannt (CfDs, contracts for difference).


So funktionieren die Klimaschutzverträge:

Der Staat unterstützt die Transformation, indem er die höheren Kosten der grünen Produktion vorübergehend ausgleicht – bis sich die neuen Anlagen von alleine rechnen.

Für die Unternehmen bringen Differenzverträge vor allem Planungssicherheit. Investitionen in den Umbau der Produktion werden berechenbar. Das Risiko sinkt. Dadurch verbessern sich auch die Finanzierungsbedingungen. Banken verlangen weniger Risikoaufschläge, wenn sie Kapital zuschießen.

Insgesamt steigend die Chancen dafür, dass Betriebe die Transformation tatsächlich anpacken, neue Technologien umsetzen – und sich damit fit für die Zukunft machen.

Die Produktion auf Basis fossiler Brenn- und Rohstoffe wird sich absehbar immer weiter verteuern. Irgendwann wird der Kipppunkt erreicht, an dem die grüne Produktion rentabler ist als die herkömmliche. Wer dann bereits investiert hat, steht gut da. Langfristig sichert das die Arbeitsplätze.

Die IG Metall fordert deshalb eine schnelle Umsetzung der Klimaschutzverträge. Bei der Bundesregierung ist diese Botschaft angekommen (siehe unten).


So wirken Betriebsräte mit:

Die Förderung über Klimaschutzverträge gibt es nicht bedingungslos. Unternehmen müssen Konzepte zum Standorterhalt und Pläne zur Beschäftigungsentwicklung vorlegen. Diese Bedingungen haben die DGB-Gewerkschaften gemeinsam erstritten.

Die Unternehmen sollen die geforderten Konzepte eng mit Betriebsräten und Gewerkschaften vor Ort abstimmen. Die Konzepte müssen durch Betriebsvereinbarungen oder tarifliche Regelungen abgesichert sein. So steht es in der Förderrichtlinie.

Nur in Ausnahmefällen können Unternehmen von dieser Regel abweichen – zum Beispiel, wenn es keinen Betriebsrat gibt. Auch dann müssen sie aber ein Standort- und Beschäftigungskonzept vorlegen.

Ziel dieser Regelung: Niemand soll beim Umbau der Produktion unter die Räder kommen. Vielmehr sollen die Kolleginnen und Kollegen ihr Wissen einbringen um die nötigen Innovationen voranzubringen.


So weit ist die Umsetzung:

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) arbeitet bereits an der praktischen Umsetzung der Klimaschutzverträge. Seit Juni 2023 läuft ein „vorbereitendes Verfahren“: Unternehmen, die am Förderprogramm Klimaschutzverträge teilnehmen wollen, können beim BMWK erste Dokumente einreichen.

Die Teilnahme an dem „vorbereitenden Verfahren“ ist zwingend für Unternehmen, die an der ersten Runde des Förderprogramms teilnehmen wollen. Sie müssen ihre Dokumente vor Ablauf des 7. August 2023 beim BMWK eingereicht haben.

Die Klimaschutzverträge sollen im Auktionsverfahren vergeben werden. Heißt: Die Unternehmen müssen ein Gebot dazu abgeben, wie viel staatliche Förderung sie für die Umstellung ihrer Produktion benötigen. Zum Zug kommen diejenigen, die ihre Produktion am günstigsten umstellen können. Damit will die Bundesregierung die Gesamtkosten des Programms begrenzen.

Weiterer Kniff: Die Klimaschutzverträge funktionieren in zwei Richtungen. Solange die neue, grüne Produktion teurer ist als die konventionelle, fließt Geld vom Staat an das Unternehmen. Sobald die klimafreundliche Produktion günstiger ist als die konventionelle, kehrt sich die Zahlung um: Dann zahlen die geförderten Unternehmen ihre Mehreinnahmen an den Staat. Wenn das ökologische Produkt schließlich den Marktpreis bestimmt, kann das Unternehmen den Klimaschutzvertrag beenden.

Bis die Klimaschutzverträge tatsächlich Realität werden, sind allerdings noch einige Fragen zu klären. Das BMWK weist darauf hin, dass die Finanzierung des Förderprograms noch nicht mit dem Finanzministerium geklärt ist. Auch die Abstimmung auf EU-Ebene steht noch aus.

Weitere Informationen zu den Klimaschutzverträgen gibt es auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums: bmwk.de.

Infoblatt Klimaschutzverträge

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Infoblatt Klimaschutzverträge

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