Die Geschichte des Urlaubs
Warum gibt es 30 Tage Urlaub?

30 Tage Urlaub – gab es das nicht schon immer? Irrtum. Es waren Metallerinnen und Metaller, die sechs Wochen Zeit zum Erholen durchsetzten. Die Geschichte des Urlaubs im Zeitraffer.


Sechs Wochen nicht arbeiten, sondern im Urlaub entspannen und dabei nicht an die Arbeit denken. Das konnten sich Beschäftigte lange nicht vorstellen. Direkt nach dem Krieg hatten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur zwölf Tage frei. 1972 konnten die Westdeutschen immerhin schon 24 Tage Urlaub nehmen. Und genauso lang würde die arbeitsfreie Zeit heute immer noch dauern, wenn Beschäftigte sich mit dem gesetzlichen Urlaub begnügen müssten. Denn per Gesetz vorgeschrieben sind nur 24 Tage. Allerdings nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sechs Tage in der Woche arbeiten. Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen Beschäftigten nach dem Gesetz sogar nur 20 freie Tage zu.

Alles was darüber hinaus geht, ist tariflicher Urlaub, den Gewerkschaften und ihre Mitglieder durchgesetzt haben. 


Der lange Weg zu den freien Tagen

1903
In Deutschland wird die erste tarifvertragliche Urlaubsregelung von Brauereiarbeitern aus Stuttgart und Thüringen erstritten. Ergebnis: ganze drei freie Tage – pro Jahr!

1918 und die Jahre danach
Urlaub für Arbeiterinnen und Arbeiter ist quasi unvorstellbar. So sehr, dass sogar die wenigen Beschäftigten, die aufgrund vereinzelter Regelungen einige Tage Urlaub erhielten, mittags argwöhnisch in den Betrieb kamen, um nachzusehen, ob nicht ein anderer ihren Arbeitsplatz eingenommen hatte.

1948
Der Anspruch auf Erholung und Freizeit hält Einzug in die allgemeinen Menschenrechte. Die Umsetzung in den einzelnen Ländern hingegen lässt auf sich warten.

1951
In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wird durch die Urlaubsverordnung das Recht auf Urlaub umgesetzt, das seit 1949 verfassungsrechtlich garantiert ist.

1962
Der Anspruch auf Urlaub verlängert sich um drei bis sechs Tage und richtet sich nicht mehr nach der Betriebszugehörigkeit, sondern nach dem Lebensalter.

1963
In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gilt erstmals das Bundesurlaubsgesetz: Es garantiert allen Beschäftigten ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub. 

1978/1979
Nach fast sechs Wochen Streik gelingt den gut organisierten und kampfstarken Belegschaften der westdeutschen Eisen- und Stahlindustrie der entscheidende Durchbruch in Richtung sechs Wochen Tarifurlaub: Ein Stufenplan beginnt, an dessen Ende die 30 Tage stehen. 

1981
Es ist vollbracht! Nicht nur in der Stahl-, Metall- und Elektroindustrie sowie der Druckindustrie gelten sechs Wochen Tarifurlaub, sondern in fast allen tarifgebundenen Branchen.

Heute:
30 Tage Urlaub gelten als selbstverständlich. Sechs Wochen freie, bezahlte Zeit. Zeit für sich, für Freunde, für die Familie. Zeit, Kraft zu tanken und die Seele baumeln zu lassen. Zeit, die wir brauchen und die wir uns verdient haben. Zeit, für die der Einsatz sich gelohnt hat.


Das Extra für die Reisekasse

Übrigens: 50 Prozent zusätzliches Urlaubsgeld gibt es – dank Tarifvertrag – schon seit 1974. Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben sind hier klar im Vorteil. Sie erhalten nicht nur mehr Urlaubstage, sondern deutlich häufiger auch das Extra-Plus für die Reisekasse.

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