Freistellung Hochzeit
Bis zu 3 Tage Sonderurlaub für Brautpaare mit Tarif

Berufstätige, die in einem tarifgebundenen Betrieb beschäftigt sind, haben bei besonderen Anlässen einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit. Zum Beispiel für die eigene Heirat.


Die Hochzeit – gut geplant ist schon halb „Ja“ gesagt. Das gilt vor allem für berufstätige Paare. Sie schließen in den seltensten Fällen ihre Ehe vor Dienstbeginn oder nach Feierabend. Und weil Standesämter auf Arbeitszeiten von Beschäftigten wenig Rücksicht nehmen, haben Heiratswillige einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit – auch Sonderurlaub genannt.
 

Besser mit Tarif

In einem tarifgebundenen Betrieb gibt es verbindliche Vereinbarungen, bei welchen Anlässen der Arbeitgeber verpflichtet ist, Beschäftigte bezahlt freizustellen. Diese Punkte sind in den Manteltarifverträgen der IG Metall festgeschrieben.

Auch in Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen können Freistellungsanlässe und -dauer geregelt sein. Je nachdem, in welchem Tarifgebiet Du arbeitest, bekommst Du, wenn Du heiraten willst, nach Manteltarifvertrag mindestens einen Tag, maximal drei Tage frei. Und: Die Freistellung muss im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ereignis stehen. Das gilt für Deine eigene Hochzeit oder die der eigenen Kinder, Geschwister, Eltern oder eines Elternteils. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind der Ehe gleichgestellt.
 

Paragraf 616 BGB

Schlechter sieht es für Paare aus, die sich auf das Gesetz berufen müssen. Sie können sich bei einer persönlichen Arbeitsverhinderung unter zwei Voraussetzungen bezahlt freistellen lassen: Wenn die Arbeitsverhinderung unverschuldet ist und nur eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit dauert.

Logisch, dass eine Heirat ein Ereignis ist, was einen daran hindert, im Betrieb seine Arbeitsleistung zu erbringen. Aber wie viele Tage? Diese Frage lässt der „Gummiparagraf“ 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) leider offen. Will man die Hochzeit nicht auf die Dauer eines Arztbesuchs beschränken (für den die nicht erhebliche Zeit anerkannt ist) bleibt nichts anderes, als sich mit dem Chef vorher zu einigen oder Urlaub zu nehmen.
 

Gut zu wissen

Paare heiraten am liebsten zwischen Mai und August. Das müssen sie wissen:

  • Eine Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor geplanter Heirat beim Standesamt angemeldet werden. In einigen IG Metall-Tarifgebieten stellen Betriebe einen Beschäftigten auch für das Aufgebot frei.
  • Sonderurlaub muss beantragt und genehmigt werden. Den Antrag auf Freistellung solltest Du so früh wie möglich beim Vorgesetzten stellen. Viele Tarifverträge regeln, dass der Antrag vier Wochen vor dem Ereignis gestellt werden muss.
  • Wer die Regelungen und Freistellungsansprüche im Unternehmen nicht kennt, fragt beim Betriebsrat nach. Manteltarifverträge gibt es bei der IG Metall vor Ort.


Rechtsschutz Sonderurlaub. Was steht Arbeitnehmern zu?

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