Maskenpflicht am Arbeitsplatz
So überstehst Du einen heißen Arbeitstag mit Maske

Viele Beschäftigte sind verpflichtet, am Arbeitsplatz einen Mund- und Nasen-Schutz zu tragen - auch im Hochsommer. Wir geben Tipps, wie sich ein heißer Arbeitstag in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel mit Maske überstehen lässt.


Grundsätzlich gilt: Hitze und steigende Temperaturen sind nicht das alleinige Problem von Beschäftigten. Der Arbeitgeber muss die Arbeit so gestalten, dass Leben und Gesundheit möglichst nicht gefährdet werden und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden. Hier erklären wir, was der Arbeitgeber bei welchen Temperaturen genau tun muss.

Eine Maske ist nicht an allen Arbeitsplätzen vorgeschrieben oder gar verpflichtend. Beschäftigte sind dann verpflichtet, am Arbeitsplatz eine Mund- und Nasen-Bedeckung zu tragen, wo Abstand- und Hygienevorgaben durch persönliche Maßnahmen wie das Tragen einer Maske unterstützt werden müssen.


Körperliche Belastung steigt durch Mund-Nasen-Schutz

In manchen Berufen müssen Beschäftigte dauerhaft einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn dies im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt wird. Das Atmen durch ein Maskentuch bedeutet jedoch zusätzlichen Widerstand für die Atemmuskeln. Die körperliche Belastung steigt. Insbesondere FFP-Masken ohne Ausatemventil erschweren die Atmung und damit die Sauerstoffversorgung und Temperaturregulierung.

Bei großer Hitze wird das stundelange Maskentragen umso belastender. Beschäftigte klagen über Atemnot, Schwindel und Kopfschmerzen. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Bei Hitze und starkem Schwitzen wird die Maske schneller feucht und wird damit zu einem Nährboden für Viren.


Darauf sollten Beschäftigte und Arbeitgeber achten:

Die richtige Maske richtig nutzen

Maske ist nicht gleich Maske: Bei einem Mund-Nasen-Schutz spielen vor allem die Fadendichte, aber auch die Eigenschaften der Feuchtigkeitsaufnahme eine Rolle. Ein leichter Baumwollstoff ist bei großer Hitze eher geeignet als synthetische Stoffe.

Zudem sollte die Maske auch bei längerem Tragen nicht rutschen und um das Kinn fest abschließen. Empfehlungen zum korrekten Sitz der Maske gibt es unter bfarm.de.

Regelmäßig wechseln, Infektionsbrücken vermeiden

Die Maske sollte man spätestens dann wechseln, wenn sie feucht ist. Denn mit zunehmender Feuchte lässt die Schutzwirkung nach. Zudem begünstigen Feuchtigkeit und Körperwärme eine Verkeimung auf der Seite des oder der Tragenden.

Spätestens bei einer kompletten Durchfeuchtung besteht die Gefahr einer Infektionsbrücke zwischen tragender Person und Umgebung. Dies gilt für Masken zum Eigenschutz wie FFP-2-Masken, aber noch viel mehr für die einfachen Varianten zum Fremdschutz. Beim Husten oder Niesen können Tröpfchen von der Außenfläche der durchfeuchteten Maske in die Umgebung geschleudert werden.

Arbeitgeber muss ausreichend Masken bereitstellen

Am Arbeitsplatz sollten ausreichend Masken zum Wechseln bereit gestellt und die gebrauchten ordnungsgemäß entsorgt oder gereinigt werden.

Führt der Arbeitgeber zusätzliche personenbezogene Schutzmaßnahmen wie das Tragen eines Mundschutzes ein, ist er dazu verpflichtet, die Kosten dieser Maßnahmen zu übernehmen. Demzufolge muss der Arbeitgeber die Schutzmasken kostenlos zur Verfügung stellen.

Diese Regelung betrifft allerdings lediglich den Schutz am Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keinen Mundschutz für den privaten Gebrauch beziehungsweise für den Arbeitsweg bereitstellen muss.

Öfters mal ohne Maske durchatmen und Sauerstoff tanken

Vor allem wenn es heiß ist, braucht man zusätzliche Pausen als Ausgleich für die erhöhten Belastungen durch das Maskentragen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt eine Begrenzung der Tragezeit analog zu FFP2 Masken – das sind zwei Stunden.

Arbeiten in direkter Sonne vermeiden

Wenn möglich, sollte man die Arbeitszeit verkürzen und in die kühleren Stunden verlagern. Mittagshitze meiden. Ab 26 Grad muss der Arbeitgeber weitere Maßnahmen ergreifen – das heißt die Arbeitsorganisation ändern oder Getränke bereitstellen.

Trinkpausen einplanen

Der Arbeitsschutz schreibt nicht vor, wie viel Beschäftigte trinken müssen. Pro Stunde sollte man mindestens eine Trinkpause einplanen, damit der Körper mit ausreichend Flüssigkeit versorgt wird. Bei körperlich besonders anstrengender Arbeit sollte man zwei- bis dreimal pro Stunde ungefähr 300 bis 500 ml trinken.

Zudem ist es ratsam, auf Anzeichen von Hitzeerschöpfung oder Hitzekollaps wie Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit zu achten.

Arbeitnehmer darf Mundschutz nicht verweigern

Wird das Tragen einer Schutzmaske vom Arbeitgeber veranlasst, fällt diese Anordnung unter das sogenannte Weisungsrecht. Das bedeutet, der Arbeitgeber ist berechtigt, zusätzliche Dienstanweisungen zu veranlassen, die über die Regelungen im Arbeitsvertrag hinausgehen.

Grundsätzlich ist der Beschäftigte dazu verpflichtet, sich an die zusätzliche Verordnung hinsichtlich des Gesundheitsschutzes zu halten. Folglich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Tragen eines Mundschutzes zum Beispiel in Zeiten einer Pandemie nicht verweigern.

In Unternehmen, die über einen Betriebsrat verfügen, ist jedoch stets das Mitbestimmungsrecht zu beachten. Verweigert ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin trotz berechtigter Weisungsbefugnis des Arbeitgebers die Arbeitsanweisung, ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder eine Kündigung in Betracht zu ziehen.

Gesichtsvisiere sind keine Alternative

Gesichtsvisiere erfüllen generell nicht die gleiche Schutzfunktion wie Mund-Nase-Bedeckungen, OP- oder FFP2-Masken. Damit sind sie dort, wo Masken zum Fremdschutz vor möglicherweise virenhaltigen Aerosolen eingesetzt werden, keine Alternative.

Gesichtsvisiere können den Eigen- und Fremdschutz im Bereich der Patientenbehandlung ergänzen. Darüber hinaus gehören sie offiziell zur persöhnlichen Schützausrüstung (PSA) und sind damit gänzlich anders einzustufen.

 

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