Rente: Was IG Metall-Mitglieder wissen wollen
Telefonaktion Rente: Die wichtigsten Fragen und Antworten

IG Metall-Mitglieder fragen, Experten antworten. Bei der Telefonaktion der Metallzeitung gab es Rentenberatung im Minutentakt. Wir dokumentieren die wichtigsten Fragen und Antworten.

18. September 201818. 9. 2018



Ich habe 45 Versicherungsjahre erreicht. Kann ich jetzt ohne Abschläge in Rente gehen? 
Für die abschlagsfreie vorzeitige Rente gibt es zwei Bedingungen: 45 Versicherungsjahre und das Erreichen der entsprechenden Altersgrenze. Beides muss erfüllt sein. Zum Beispiel kann der Jahrgang 1958 nach 45 Versicherungsjahren mit 64 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Die Altersgrenze steigt mit jedem Jahrgang. Ab dem Jahrgang 1964 ist der vorzeitige (abschlagsfreie) Renteneintritt erst mit 65 Jahren möglich.


Wie teuer ist es, wenn ich vorzeitig in Rente gehe?
Für jeden Monat, den man vorzeitig – also vor Erreichen des regulären Rentenalters – in Ruhestand geht, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent fällig. Beispiel: Wer regulär 1200 Euro Rente (brutto) bezogen hätte, aber ein Jahr vorzeitig in Rente geht, erhält nur noch 1156,80 Euro im Monat, und zwar dauerhaft für die gesamte Rentenzeit.


Die Regierung hat Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente beschlossen. Profitiere ich als Rentner davon?
Voraussichtlich nicht. Die geplanten Verbesserungen sollen nur für Neurentner gelten und nicht für heutige Rentner. Die Neuregelung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Wer den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bis Anfang 2019 aufschieben kann, sollte dies tun. Die Reform wird die Erwerbsminderungsrenten im Schnitt um rund 100 Euro erhöhen.


Wie wird meine Rente besteuert? 
Seit 2005 werden Renten zunehmend besteuert, ab 2040 vollständig. Dafür werden die Rentenbeiträge bis 2025 schrittweise steuerfrei. Am Ende dieser Umstellung werden Arbeitnehmerinnen steuerlich besser dastehen als zuvor. Die persönliche Steuerbelastung der Rente hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Beispiel: Wer 2025 in Rente geht, muss 85 Prozent der Rente versteuern (siehe: metallzeitung Juli/August 2018). Allerdings gilt für die Besteuerung von Renten ein Existenzminimum, der Grundfreibetrag (siehe nächste Frage). Wer darunter liegt, muss nichts versteuern. Zur Besteuerung von Renten muss Anlage R bei der Steuererklärung ausgefüllt werden. Die Finanzämter bieten dazu Beratung an.


Kann ich mit meiner Rente in die Steuerpflicht rutschen, auch wenn ich bei Rentenbeginn keine Steuern zahlen musste? 
Ja. Nämlich dann, wenn die Rente durch Rentenerhöhungen steigt. Dadurch kann der sogenannte Grundfreibetrag überschritten werden. Steuerpflichtig wird dann aber nur der Teil der Rente, der über dem Freibetrag liegt. Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 9 000 Euro für Ledige im Jahr (18 000 Euro für Verheiratete). Achtung: Der Grundfreibetrag bezieht sich auf die Gesamteinkünfte im Ruhestand – nicht nur auf die Bezüge aus der Rentenversicherung. 


Mein Rentenkonto hat Lücken: Es fehlen Beschäftigungs- oder Verdienstnachweise aus DDR-Zeiten. Was tun? 
In der DDR wurden zusätzliche Sonderzahlungen wie etwa die „Jahresendprämie“ oftmals nicht richtig dokumentiert und anfänglich in der Bundesrepublik auch nicht anerkannt. Hier haben Arbeitnehmer die Beweislast: Sie müssen glaubhaft machen, dass sie die Jahresendprämie erhalten haben, etwa durch ein DDR-Arbeitsbuch, Abrechnungen oder Zeugenaussagen ehemaliger Kollegeninnen.


Von der Altersteilzeit direkt in die Rente – geht das?
Ja. Die Altersteilzeit muss dann aber so geplant werden, dass sie auch wirklich bis zum Renteneintrittsalter reicht. Sonst entsteht eine Lücke. Dann muss man die Arbeit entweder nochmal aufnehmen oder man akzeptiert die Abschläge, die ein vorzeitiger Renteneintritt mit sich bringt. Oder: Man meldet sich für die fehlenden Monate arbeitslos. Dann kann es allerdings passieren, dass die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängt und Arbeitslosengeld abzieht. Begründung der Agentur: Die Altersgrenzen für die reguläre Altersrente und auch für die vorgezogene Rente mit 45 Versicherungsjahren waren bei Vertragsabschluss der Altersteilzeit bekannt.


Ich will vorzeitig in Rente gehen, aber keine Abschläge haben. ist das möglich? 
Das geht, indem Versicherte in den Jahren vor Renteneintritt freiwillige Zusatzbeiträge zur Rentenversicherung leisten. Dadurch werden die späteren Abschläge ausgeglichen. Die Zusatzbeiträge sind ab dem 50. Lebensjahr möglich. Wer dann doch nicht vorzeitig in Rente geht, erhält für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente.


Warum zahlen Beamte, Ärzte, Anwälte und andere Freiberufler nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein? 
Alle Erwerbstätigen sollten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – das ist eine zentrale Forderung der IG Metall in der Rentenpolitik. Die Rentenversicherung würde dadurch solidarischer und wäre auf Jahrzehnte hinaus gestärkt. Wir setzen uns für dieses Ziel auf politischer Ebene und mit Kampagnen ein.


Kann ich in den Jahren vor der Rente kürzer treten, weniger arbeiten? 
Das geht. Viele Betriebe bieten Altersteilzeit an, etwa nach den Tarifverträgen der IG Metall. Außerdem ist es möglich, eine Teilrente zu beantragen und weniger zu arbeiten. Dazu sollte man sich beraten lassen (Rentenberatung der Rentenversicherung: 0800 1000 4800).


Berechnet die Rentenversicherung die Rente immer korrekt? 
Die Rentenversicherung berechnet die Rente auf Basis der Informationen, die ihr vorliegen. Diese Informationen können lückenhaft sein. Zum Beispiel können Beschäftigungsverhältnisse oder Kindererziehungszeiten, die für die Rentenberechnung wichtig sind, unbekannt sein. Versicherte sollten deshalb ihre Daten bei der Rentenversicherung prüfen – mit einer sogenannten Kontenklärung.


Meine Riesterrente rentiert sich nicht. Soll ich sie kündigen? 
Nein. Wer laufende Riesterverträge kündigt, schießt meist ein finanzielles Eigentor: Die Vertragskosten der Police sind verloren und die staatliche Förderung muss zurückgezahlt werden. Besser ist es, den Vertrag beitragsfrei zu stellen – also ihn ruhen zu lassen und nichts mehr einzuzahlen.


Was ist, wenn die Rentenversicherung zu viel gezahlt hat? Kann sie das Geld vom Rentner zurückfordern? 
Wer den Rentenantrag nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt hat, muss keine Rückforderungen fürchten, auch wenn die Rentenversicherung falsch gerechnet hat. Anders sieht es aus, wenn jemand bewusst falsche Angaben gemacht hat. 

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