Ratgeber: Umstellung der Kontodaten
Was bedeuten SEPA, IBAN und BIC?

Der Countdown läuft. Ab 1. Februar ist die gute, alte Kontonummer Geschichte. Dann kommt das neue europäische Zahlungssystem SEPA. Die Kontonummern und Bankleitzahlen werden ersetzt durch eine internationale Kontonummer mit bis zu 34 Stellen. Wir erklären, was das im Einzelnen bedeutet.

11. November 201311. 11. 2013


Die Umstellung auf SEPA hat bereits begonnen. Auf Gehaltszetteln und Kontoauszügen findet man plötzlich Bezeichnungen wie IBAN und BIC – Abkürzungen, die uns allen im Zusammenhang mit der Einführung des einheitlichen europäischen Zahlungssystems ab Februar 2014 begegnen. Doch was bedeuten diese Kürzel überhaupt und welche Auswirkungen hat die Umstellung auf den Bankkunden und damit auch für das einzelne IG Metall-Mitglied?


Was bedeutet SEPA?

SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und bezeichnet den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum aller 28 Staaten der Europäischen Union sowie von Island, Lichtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz. Das bedeutet, dass alle Überweisungen und Lastschriften über dieses neue System abgewickelt werden müssen. Diese Veränderung betrifft auch unseren IG Metall-Beitragseinzug.


Ab wann gelten die neuen Regeln für den Zahlungsverkehr?

SEPA ist ab dem 1. Februar 2014 verbindlich, bis dahin müssen die Überweisungen und Lastschriftverfahren umgestellt werden. Das gilt zumindest für Firmen, Institutionen oder Organisationen, also auch für die IG Metall.


Gibt es Schonfristen?

In Deutschland wird gemäß dem SEPABegleitgesetz des Dt. Bundestages das Elektronische Lastschriftverfahren – hiervon sind beispielsweise Kartenzahlungen an Kassen betroffen – erst zum 1. Februar 2016 umgestellt. Auch private Verbraucher können im jeweiligen nationalen Zahlungsverkehr erst mal weiter ihre alten Nummern verwenden, die Banken übernehmen die SEPA-Umstellung. Ab dem 1. Februar 2016 gilt SEPA dann auch für Privatleute.


Was genau ändert sich?

Die Internationale Bankkontonummer (IBAN = International Bank Account Number) ersetzt die bisherige Kontonummer, die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifi er Code) ersetzt die bisherige Bankleitzahl. IBAN und BIC dienen dazu, das Konto des Zahlungsempfängers eindeutig zu bestimmen und müssen künftig bei Überweisungen und Lastschriften angegeben werden. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig und setzt sich aus der altbekannten 10-stelligen Kontonummer, der 8-stelligen Bankleitzahl und einer neu hinzugefügten zweistelligen Prüfnummer sowie dem vorangestellten Ländercode (DE für Deutschland) zusammen.


Wo finde ich IBAN und BIC?

Beide Nummern stehen schon seit geraumer Zeit auf den Kontoauszügen, manchmal auch auf Bankkarten. Auch beim Online-Banking findet man IBAN und BIC, etwa unter den Rubriken „Meine Daten“ oder „Kontodetails“.


Was passiert mit Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen?

Bestehende Daueraufträge stellen die Banken in der Regel selbst um, so dass man nichts weiter tun muss. Einzugsermächtigungen werden künftig durch sogenannte SEPA-Lastschriftmandate ersetzt. Bestehende Einzugsermächtigungen, beispielsweise für den Beitragseinzug der IG Metall, werden automatisch in SEPA-Mandate umgewandelt – auch hier muss man nichts weiter tun.


Kann man Abbuchungen auch weiterhin zurückrufen?

Bisher können sich Bankkunden von ihrem Konto abgebuchte Lastschriften zurückholen. An dieser Möglichkeit ändert sich nichts. Innerhalb von acht Wochen hat jeder Bankkunde die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen, Lastschriften zurück zu rufen, bei widerrechtlichen Abbuchungen verlängert sich die Frist auf 13 Monate.


Welche Veränderungen bringt SEPA für IG Metall-Mitglieder?

Die IG Metall hat sich gut vorbereitet und stellt bestehende Mitgliedschaften mit Lastschriftautorisierung automatisch auf SEPA um. Am Beitrag ändert sich natürlich nichts. Um die Umstellungsphase auf IBAN und BIC zu erleichtern, können IG Metall- Mitglieder innerhalb der IG Metall weiterhin Bankleitzahl und Kontonummer angeben. Etwas ändert sich aber doch: Neue Beitrittserklärungen und Änderungsmitteilungen ersetzen die alten und müssen jetzt mit 2 (!) Unterschriften des Mitglieds versehen werden. Bei der Beitragsabbuchung stehen nun mehr Angaben im Verwendungszweck des Kontoauszuges, und zwar Detailinformationen zur Abbuchung, Mandatsreferenz (Mitgliedsnummer zzgl. 01) als Identifi zierungsnummer für die Lastschrift sowie die Gläubiger-ID als Identifi zierungsnummer der IG Metall.

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