Ratgeber Betriebsrente
So sicher ist unsere Betriebsrente

Wie steht es um unsere Betriebsrente? Müssen wir uns Sorgen machen? Die IG Metall beantwortet die wichtigsten Frage rund um die betriebliche Altersversorgung.

8. Oktober 20128. 10. 2012


  • Wann haben Beschäftigte Anspruch auf eine Betriebsrente?
    Wenn die betriebliche Altersversorgung vom Arbeitgeber finanziert wird, hat der Beschäftigte nach dem vollendeten 25. Lebensjahr und bei Bestand der Versorgungszusage von mindestens fünf Jahren einen gesetzlich
    unverfallbaren Anspruch. Für Zusagen vor dem 1. Januar 2009 gelten andere gesetzliche Fristen. Vertraglich können auch günstigere Fristen vereinbart sein. Und außerdem gilt: Ansprüche aus Entgeltumwandlung sind ohnehin sofort unverfallbar.
     
  • Ist die Betriebsrente nicht ein Auslaufmodell?
    Nein. Die betriebliche Altersversorgung als ergänzende Leistung zur gesetzlichen Rentenversicherung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Wenn der Arbeitgeber einen Teil zur Finanzierung beiträgt, ist sie auch die günstigste Möglichkeit für Beschäftigte eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Nicht jeder Beschäftigte hat einen Anspruch auf Betriebsrente. Es gibt auch qualitativ gute und schlechte Zusagen. Deshalb hat die IG Metall ein Projekt zur betrieblichen Altersversorgung ins Leben gerufen, um die Verbreitung von Ansprüchen auf eine gute Betriebsrente zu forcieren.
     
  • Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
    Im Einvernehmen mit allen Beteiligten kann die Betriebsrentenzusage vom neuen Arbeitgeber übernommen werden. Wenn nicht, bleibt die unverfallbare Betriebsrente in der zum Zeitpunkt des Ausscheidens bestehenden Höhe erhalten. Ist der Durchführungsweg ein Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder Direktversicherung und hat der Übertragungswert nur eine bestimmte Höhe, kann der Beschäftigte innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Übertragung verlangen. Das gilt für Zusagen nach dem 31. Dezember 2004. Der abgeschlossene Vertrag – beispielsweise eine Direktversicherung – kann auch ruhend gestellt
    oder privat weitergeführt werden.
     
  • Was, wenn ich arbeitslos werde?
    Eine Betriebsrente wird erst im Versorgungsfall (Alter, Invalidität, Tod) ausgezahlt, so dass sie nicht auf das Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II angerechnet wird.
     
  • Muss ich als Rentner auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf meine Betriebsrente zahlen?
    Steuern müssen immer gezahlt werden, zu dem für Rentner meist günstigeren Steuersatz. Je nach Höhe und Durchführungsweg sind auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen.
     
  • Die Zinsen sind so niedrig wie noch nie? Was bedeutet das für die Betriebsrenten?
    Die niedrige Zinsentwicklung wirkt sich auf Betriebsrenten, die kurz vor der Auszahlung stehen, nicht aus. Für Anwartschaften auf eine Betriebsrente ändert sich unmittelbar auch nichts. Vor dem Hintergrund der niedrigen
    Zinserträge werden aber einige Arbeitgeber versuchen, durch Änderung der Zusage die Höhe der Betriebsrenten für die Zukunft zu reduzieren. Betriebsräte sind hier besonders gefordert.
     
  • Gibt es tarifliche Regelungen zur Betriebsrente?
    Es gibt IG Metall-Tarifverträge zur Entgeltumwandlung und zur Altersvermögenswirksamen Leistung für die betriebliche Altersversorgung.
     
  • Ist die Riester-Rente auch eine betriebliche Altersversorgung?
    Die Riester-Förderung kann über die betriebliche Altersversorgung genutzt werden, wenn der Durchführungsweg eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ist.


Probleme mit der Betriebsrente?

Beschäftigte haben zwar einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, die der Arbeitgeber organisieren muss. Die betriebliche Altersversorgung ist aber grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Den personalpolitischen Nutzen der Betriebsrente haben viele Arbeitgeber aber wieder erkannt.

Viele IG Metall-Verwaltungsstellen haben Versichertenälteste. Bei denen kann man eine Sprechstunde vereinbaren. Die IG Metall vor Ort bietet Beratung zur Rente. Dieser Service ist für Mitglieder kostenfrei. Fragen rund um die
Betriebsrente beantwortet auch: Kerstin Altmann-Schminke.

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