Was die IG Metall jetzt fordert
So verbessern wir die Kurzarbeit

Kurzarbeit sichert Millionen Arbeitsplätze. Doch sie hat Schwachstellen: zu kurze Laufzeit, zu wenig Qualifizierung, drohende Steuernachzahlungen. Wie wir die Kurzarbeit verbessern wollen und was Beschäftigte davon haben.

21. August 202021. 8. 2020


„Fiese Überraschung.“

„Frechheit!“

„Wovon soll ich das bezahlen?“

Wenn es um drohende Steuernachzahlungen bei Kurzarbeit geht, sind sich die Nutzerinnen und Nutzer der IG Metall-Facebookseite einig. Tenor: Das geht gar nicht!

Was viele so aufregt, ist eine Besonderheit des Steuerrechts. Demnach sind bestimmte Einkünfte zwar steuerfrei. Sie erhöhen aber den Steuersatz für das übrige Einkommen.

Diese Regelung gilt auch für das Kurzarbeitergeld (KuG). Beschäftigte müssen es in ihrer Jahressteuererklärung angeben. Oft wird dann eine Nachzahlung fällig. Und das in einer Situation, in der das Einkommen durch die Kurzarbeit ohnehin niedriger ausfällt. Rücklagen für eine Steuernachzahlung bilden? Das fällt vielen Kurzarbeitern schwer.


100 Prozent steuerfrei

Die IG Metall fordert hier eine Lösung von der Regierung. Wer Kurzarbeitergeld bezieht, soll nicht auch noch durch Nachzahlungen steuerlich benachteiligt werden. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sollen zu 100 Prozent steuerfrei sein. Solche Zuschüsse haben die IG Metall und ihre Betriebsräte in vielen Betrieben ausgehandelt.

Und wir wollen weitere Verbesserungen bei der Kurzarbeit erreichen.

Nach aktuellem Stand stockt die Bundesagentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld nur bis Jahresende auf. Die IG Metall fordert daher zumindest Übergangsregelungen für die Beschäftigten, die 2020 in Kurzarbeit gehen beziehungsweise gingen: Sie sollen die derzeit geltenden Aufzahlungen auch über das Jahr hinaus, während der gesamten Dauer ihrer Kurzarbeit erhalten.

Mit am drängendsten ist die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes – die liegt gesetzlich derzeit bei zwölf Monaten. Doch die Coronakrise ist längst nicht überwunden. Und die Herausforderungen durch die Digitalisierung und die Umstellung der Industrie auf neue, umweltfreundliche Energie, Geschäftsmodelle, Produktionsweisen und Produkte machen auch vor Corona nicht Halt. Die Regierung sollte den Bezugszeitraum daher generell auf 24 Monate verlängern, mindestens aber bis 2023.


Hürden niedrig halten

Auch die gesenkten Zugangshürden zur Kurzarbeit sollte die Regierung mindestens bis 2023 verlängern. Seit diesem Frühjahr gibt es Kurzarbeitergeld bereits, wenn zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb betroffen sind. Außerdem müssen Beschäftigte keine Minusstunden aufbauen und auch Leihbeschäftigte können Kurzarbeitergeld erhalten. Für diese Erleichterungen hat sich die IG Metall intensiv eingesetzt.

Die Bezugsdauer von Transferkurzarbeitergeld (Transfer-KuG) sollte ebenfalls auf 24 Monate verlängert werden. Das Transfer-KuG hilft, wenn Beschäftigte trotz aller Bemühungen nicht im Betrieb gehalten werden können. Nur wenn es längerfristig fließt, können viele Kolleginnen und Kollegen eine tragfähige Qualifizierung oder Umschulung abschließen.


Arbeitgeber in der Pflicht

Schließlich wollen wir die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet ihnen derzeit die vollen Sozialversicherungsbeiträge der Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter. Das Geld stammt aus der Arbeitslosenversicherung, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanzieren. Wir wollen diese Entlastung der Unternehmen an Bedingungen knüpfen:

Eine 50-prozentige Erstattung darf es nur geben, wenn Arbeitgeber dafür betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit ausschließen.

Die hundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge darf es nur geben, wenn Arbeitgeber für die Kurzarbeitsphase eine Qualifizierungsplanung aufstellen. Verbindlich, ob per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Beschäftigte können dann die Zeit der Kurzarbeit nutzen und sich fortbilden. Zum Beispiel zum Techniker oder Meister – wofür aber der Kreis berechtigungsfähiger Qualifizierungen erweitert werden muss. Die Kolleginnen und Kollegen können Kurzarbeit so nutzen, um sich für die Arbeit von morgen zu rüsten.

Unser Ziel ist: Nicht nur sicher durch die Krise kommen. Sondern langfristige Perspektiven für alle Beschäftigten schaffen.

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