Betriebliche Altersversorgung
Das Abc der Betriebsrente

Betriebliche Altersversorgung ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Doch wie sie funktioniert, ist nicht immer leicht zu verstehen. Wir erklären die wichtigsten Begriffe.

8. April 20208. 4. 2020


A

Anpassung der Betriebsrente

Arbeitgeberfinanzierung

Auszahlungsplan


B

bAV

Reine Beitragszusage

Beitragspflichtiges Einkommen

Beitragsorientierte Leistungszusage (boLZ)

Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML)

Besteuerung

Bruttoentgeltumwandlung


C

CTA/Contractual Trust Arrangement


D

Deckungskapital

Direktversicherung

Direktzusage

Doppelverbeitragung

Dotierungsrahmen

Durchführungsweg


I

Insolvenzsicherung


K

Kapitalleistung

Kurzarbeit


L

Leistungsplan

Reine Leistungszusage


M

Mitbestimmung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung


O

Optionssystem (Optionsmodell/Opting-Out-System)


P

Pensionsfonds (PF)

Pensionskasse (PK)

Pensionsrückstellungen

Pensionssicherungsverein (PSVaG)


R

Restverrentung

Riester-Förderung

Rückdeckungsversicherung

Rürup-Förderung


S

Sozialpartnermodell


U

Unterstützungskasse (UK)


V

Versorgungsfall

Versorgungsordnung


Z

Zusage-Art

 

 

Anpassung der Betriebsrente

Betriebsrenten müssen alle drei Jahre geprüft und gegebenenfalls in der Höhe angepasst werden – wenn die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers eine Erhöhung zulässt. So soll dem Wertverlust der Betriebsrente durch Inflation vorgebeugt werden.
(zum Anfang)


Arbeitgeberfinanzierung

Bei arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten wendet nur der Arbeitgeber Beiträge für die betriebliche Altersversorgung auf. 
(zum Anfang)


Auszahlungsplan

Betriebsrenten können auf verschiedene Arten ausgezahlt werden. Eine Möglichkeit ist ein sogenannter Auszahlungsplan. Dabei wird vereinbart, welcher Betrag über welchen Zeitraum ausgezahlt wird. Wählt man einen langen Zeitraum, fallen die monatlichen Zahlungen niedriger aus. Bei einem kürzeren Zeitraum sind sie höher.
(zum Anfang)


bAV

Abkürzung für „betriebliche Altersversorgung“. Unter diesen Oberbegriff fallen alle Arten und Durchführungswege der Betriebsrente.
(zum Anfang)


Reine Beitragszusage

Bei der reinen Beitragszusage haftet der Arbeitgeber nur noch für die Zahlung der Beiträge zu einer bAV, nicht für eine bestimmte Leistung. Eine solche Zusage ist nur per Tarifvertrag über ein sogenanntes „Sozialpartnermodell“ möglich.
(zum Anfang)


Beitragspflichtiges Einkommen

Alle Einnahmen, aus denen sich die Höhe der Beiträge zur Betriebsrente errechnen (z.B. vier Prozent des monatlichen Bruttolohns). Definition ergibt sich meist aus einer Betriebsvereinbarung oder der Versorgungsordnung.
(zum Anfang)


Beitragsorientierte Leistungszusage (boLZ)

Hier sichert der Arbeitgeber dem Betriebsrentner Leistungen zu. Diese Leistungen basieren auf vereinbarten Beiträgen.
(zum Anfang)


Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML)

Hier werden bestimmte Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung eingebracht. Am Ende muss mindestens die Summe der zugesagten Beiträge ausgezahlt werden (ggf. werden davon noch Kosten für die Absicherung weiterer Risiken wie Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenversorgung abgezogen). Das Risiko der Rendite-Entwicklung trägt der Arbeitnehmer.
(zum Anfang)


Besteuerung

Betriebsrenten müssen in fast allen Fällen versteuert werden. Die Höhe der Besteuerung kann unterschiedlich ausfallen, je nach individueller Steuerpflicht und Durchführungsweg der bAV.
(zum Anfang)


CTA/Contractual Trust Arrangement

Dieses Modell der bAV wird auch als „Treuhand-Modell“ bezeichnet und dient zur Finanzierung einer Direktzusage. Dabei fließt Geld aus dem Unternehmen an das CTA. Die Finanzierung über ein CTA wirkt sich positiv auf die Unternehmensbilanz aus. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens übernimmt der Pensionssicherungsverein die Auszahlung der Betriebsrenten. Parallel dazu wird aber auch das Vermögen des CTA für die Zahlung der Betriebsrenten genutzt.
(zum Anfang)


Deckungskapital

Begriff aus der Versicherungsmathematik. Vereinfacht gesagt ist damit das Guthaben gemeint, dass ein Versicherter bislang aufgebaut hat. Allgemeiner gesagt: Das Deckungskapital ist der Wert, der einem Versicherungsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet wird.
(zum Anfang)


Direktversicherung

Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der bAV. Der Arbeitgeber schließt dabei auf das Leben des Beschäftigten eine Renten-, eine Kapitallebensversicherung oder eine fondsgebundene Lebensversicherung ab. Versicherungsnehmer bleibt aber der Arbeitgeber. In der Regel wählt der Arbeitgeber die Versicherung aus.
(zum Anfang)


Direktzusage

Die Direktzusage ist ein Durchführungsweg der bAV. Dabei zahlt der Arbeitgeber, dem Beschäftigten bei Rentenbeginn eine vereinbarte Leistung direkt aus. Der Arbeitgeber bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz.
(zum Anfang)


Doppelverbeitragung

In bestimmten Fällen kann es bei der bAV zu einer doppelten Beitragsbelastung in der Kranken- und Pflegeversicherung kommen: Einmal auf das Geld, das in die Betriebsrente eingezahlt wird, und dann noch einmal auf die ausgezahlten Leistungen. Seit dem 01.01.2020 hat sich die Belastung von Betriebsrenten deutlich vermindert. Es gilt nun ein Freibetrag, auf den keine Beiträge zur Krankenversicherung erhoben werden und nach wie vor eine Freigrenze bei der Beitragspflicht für die Pflegeversicherung.
(zum Anfang)


Dotierungsrahmen

Der Dotierungsrahmen legt fest, wie viel Geld der Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung zur Verfügung stellt.
(zum Anfang)


Durchführungsweg

Betriebliche Altersversorgung kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden. Es gibt fünf Durchführungswege in der bAV: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds. Grundsätzlich gibt der Arbeitgeber den Durchführungsweg vor.
(zum Anfang)


Bruttoentgeltumwandlung

Bei der Bruttoentgeltumwandlung verzichten Beschäftigte auf einen bestimmten Teil ihres Bruttolohns und stecken diesen Betrag in eine Betriebsrente. Auf diesen Betrag werden keine Steuern und auch keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Das bedeutet aber auch: In der Auszahlungsphase müssen von der Betriebsrente dann Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Außerdem sinkt durch die Bruttoentgeltumwandlung der eigene Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Auch die Bemessungsgrundlagen für z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld sinken.
(zum Anfang)

Insolvenzsicherung

Was passiert mit einer Betriebsrente, wenn das Unternehmen Insolvenz anmelden muss? Dann springt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ein – vorausgesetzt, die bAV wurde durchgeführt über eine Direktzusage, eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds. Der PSVaG übernimmt diejenigen Rentenleistungen, die laut Gesetz nicht verfallen dürfen. Bei den Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionskasse springt in der Regel der Sicherungsfonds der Versicherungswirtschaft ein, wenn eine Versicherung insolvent wird.
(zum Anfang)


Kapitalleistung

Kapitalleistung bedeutet, dass die gesamte Betriebsrente auf einmal ausgezahlt wird. In der Regel werden Betriebsrenten aber als Rente ausbezahlt – jeden Monat fließt ein bestimmter Betrag.
(zum Anfang)

 

Kurzarbeit

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf meine betriebliche Altersvorsorge (bAV) aus? Eine allgemeingültige Antwort ist auf diese Frage nicht möglich, denn die Auswirkungen sind je nach Finanzierungsart und Zusageform der Betriebsrente unterschiedlich.

Wird die betriebliche Altersversorgung allein vom Arbeitgeber finanziert, sinken regelmäßig, aber nicht in jedem Fall mit dem reduzierten Entgelt auch die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge zur bAV. Dies führt im Ergebnis zu geringeren Betriebsrenten. Informationen und Hilfe erhältst Du von deinem Betriebsrat oder der Personalabteilung. Auch bei der allein von Beschäftigten (oder mit Zuschüssen durch den Arbeitgeber mit-) finanzierten bAV über Entgeltumwandlung hat das reduzierte oder gar vollständig durch Kurzarbeitergeld ersetzte Entgelt Folgen: Manche Beschäftigte können weiterhin die vereinbarten Umwandlungsbeträge leisten, bei „Kurzarbeit null“ aus privatem Vermögen. Viele können sich die Beiträge jedoch nicht mehr leisten, dann kommt eine Ruhendstellung der bAV oder eine Stundung der Beiträge in Betracht. In diesen Fällen solltest Du dir von deinem Ansprechpartner der Personalabteilung bzw. dem Versorgungsträger deine Optionen aufzeigen lassen. Bitte um schriftliche Mitteilung, mit welchen Auswirkungen auf deine bAV zu rechnen ist und was Du beachten solltest.
(zum Anfang)


Leistungsplan

Im Leistungsplan werden Details zur Ausgestaltung der Altersversorgung festgelegt. Unter anderem wird hier die Auszahlung einer Betriebsrente geregelt: Zum Beispiel, ob die Betriebsrente bei Rentenbeginn auf einen Schlag ausbezahlt wird oder ob es monatliche Rentenzahlungen gibt, und wer Anspruchsberechtigter ist.
(zum Anfang)


Reine Leistungszusage

Bei der reinen Leistungszusage sagt der Arbeitgeber dem Versicherten eine fest definierte Leistung zu. Also zum Beispiel eine bestimmte Rente ab einem bestimmten Zeitpunkt. Diese Leistung muss der Arbeitgeber erbringen – egal, welcher Aufwand dazu nötig ist. Beschäftigte wissen so von Anfang an, was sie bei der Betriebsrente zu erwarten haben.
(zum Anfang)


Mitbestimmung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung

Betriebsräte haben bei der betrieblichen Altersversorgung Mitbestimmungsrechte. Sie können mitentscheiden über Form und Ausgestaltung der bAV, über die Verwaltung von bAV-Einrichtungen (z.B. Unterstützungskassen) und über die Ausgestaltung des Leistungsplans. Die Mitbestimmungsrechte ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
(zum Anfang)


Optionssystem (Optionsmodell/Opting-Out-System)

Über ein Optionssystem können durch Tarifvertrag ganze Belegschaften automatisch in ein System der Entgeltumwandlung einbezogen werden. Der einzelne Beschäftigte kann dieser Einbeziehung aber widersprechen (opt-out). Die Einführung eines solchen Systems ist nur per Tarifvertrag möglich.
(zum Anfang)


Pensionsfonds (PF)

Pensionsfonds sind ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie sind rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtungen und bieten Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf eine Leistung. Pensionsfonds können stärker in Aktien investieren als zum Beispiel Lebensversicherungen.
(zum Anfang)


Pensionskasse (PK)

Pensionskassen sind ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie sind rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtungen und bieten Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf eine Leistung. Neben Pensionskassen der Versicherungswirtschaft gibt es auch Pensionskassen einzelner Betriebe oder Konzerne und Gruppenpensionskassen für die Beschäftigten mehrerer Unternehmen.
(zum Anfang)


Pensionsrückstellungen

Unternehmen müssen für künftig zu zahlende Betriebsrenten Pensionsrückstellungen bilden. Die Pensionsrückstellungen stehen in der Bilanz des Unternehmens.
(zum Anfang)


Pensionssicherungsverein (PSVaG)

Siehe: Insolvenzsicherung
(zum Anfang)

Restverrentung

Wer mit einem Banksparplan oder einem Investmentfonds fürs Alter vorgesorgt hat, kann sich per „Restverrentung“ dagegen absichern dass dieses Kapital nicht bis zum Lebensende ausreicht. Das angesparte Guthaben wird in eine Rentenversicherung mit Beginn ab dem 85. Lebensjahr umgewandelt. Diese Versicherung zahlt zeitlich unbegrenzt.
(zum Anfang)


Riester-Förderung

Der Staat fördert sowohl die private Altersvorsorge als auch die betriebliche Altersversorgung per Riester-Vertrag. Die Förderung besteht aus staatlichen Zulagen und aus Steuervorteilen.
(zum Anfang)


Rückdeckungsversicherung

Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Die Versicherung dient zur finanziellen Absicherung der zugesagten Betriebsrente. Der Unterschied zur Direktversicherung liegt darin, dass das sogenannte Bezugsrecht beim Arbeitgeber bleibt. Das heißt: Der Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch gegenüber der Rückdeckungsversicherung – es sei denn, die Versicherung wurde vom Arbeitgeber auf ihn übertragen.
(zum Anfang)


Rürup-Förderung

Rürup-Renten sind private Altersvorsorge-Produkte für Selbstständige. Der Staat fördert diese Produkte mit Steuervorteilen.
(zum Anfang)


Sozialpartnermodell

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht ein „Sozialpartnermodell“ vor. Das bedeutet: Arbeitgeber und Gewerkschaften können Tarifverträge zur bAV abschließen. Sie können eigene Einrichtungen in Form einer Pensionskasse, eines Pensionsfonds oder von Direktversicherungen gründen (beziehungsweise vorhandene Einrichtungen nutzen) und müssen sich an der Steuerung dieser Einrichtungen beteiligen. Solche Einrichtungen machen reine Beitragszusagen. Auch dürfte eine solche Einrichtung keine Garantien für die späteren Leistungen aussprechen.
(zum Anfang)


Unterstützungskasse (UK)

Die Unterstützungskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV. Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen. Unterstützungskassen gewähren Arbeitnehmern keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistung. Es gibt betriebliche und überbetriebliche Unterstützungskassen. Die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten sind bei Firmen-Unterstützungskassen stärker als bei überbetrieblichen (Versicherungs-)Unterstützungskassen.
(zum Anfang)


Versorgungsfall

Die betriebliche Altersversorgung kann folgende Versorgungsfälle umfassen: Absicherung fürs Alter (Altersleistung), für Invaliditäts- oder Erwerbsminderung (Invaliditätsleistungen) und Leistungen im Todesfall (Hinterbliebenenleistungen). Geregelt ist dies meist ausdrücklich in der sogenannten Versorgungsordnung.
(zum Anfang)


Versorgungsordnung

Mit der Versorgungsordnung (meist in Form einer Betriebsvereinbarung) sagt der Arbeitgeber arbeitsrechtlich eine betriebliche Altersversorgung zu. In dieser Versorgungsordnung ist sowohl der Dotierungsrahmen, die Finanzierungsart und der gesamte Leistungsplan geregelt.
(zum Anfang)

Zusage-Art

Bei der Betriebsrente gibt es vier Arten des Versorgungsversprechens: die (reine) Leistungszusage, die Beitragsorientierte Leistungszusage (boLZ), die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) und die reine Beitragszusage.
(zum Anfang)

Rente

Neu auf igmetall.de
IG Metall-App
News direkt aufs Smartphone

Nachrichten zu aktuellen Themen, Ratgeber, Tariftabellen, Streikgeldrechner und Vieles mehr – hol' Dir die IG Metall-App für Android oder iOS!

Mehr

Newsletter bestellen