Was macht ein Betriebsrat?
Erklärt: Das sind die Aufgaben eines Betriebsrats

Das sogenannte Betriebsverfassungsgesetz verleiht Betriebsräten eine Reihe von Beteiligungsrechten. Wir erklären, was ein Betriebsrat macht, wo er mitbestimmt, was er darf und kann.

7. Dezember 20217. 12. 2021


In Betrieben ab fünf Arbeitnehmern wählen Beschäftigte Betriebsräte. So steht es im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten ihre Betriebsräte aus ihrer Mitte. Von März bis Mai 2022 ist es wieder soweit. In Betrieben ohne Betriebsrat ist die erstmalige Wahl jederzeit möglich.


Interessenvertretung der Beschäftigten

Die Aufgabe von Betriebsräten: Sie vertreten die Interessen der Beschäftigten und überwachen, dass ihre in Gesetzen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgeschriebenen Rechte eingehalten werden. Dabei hat der Betriebsrat zudem die Aufgabe, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, ebenso wie die Integration von schwerbehinderten Menschen und von ausländischen Arbeitnehmern (Paragraf 80 BetrVG).

Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet Betriebsräte und Arbeitgeber zur vertrauensvollen Zusammenarbeit – im Zusammenwirken mit den Tarifparteien, also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften (§2 BetrVG).


Gute Arbeit, faire Bezahlung und Fortbildung

Der Betriebsrat sorgt für gute Arbeit und faire Bezahlung. Er kümmert sich um die richtige Eingruppierung und bestimmt mit über Arbeitsbedingungen – über Arbeitsbeginn und Arbeitsende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit, Gleitzeit, mobiles Arbeit und vieles mehr. Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören. Er setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein und achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten. Und der Betriebsrat sorgt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb.

Rechte auf Information, Beratung und Mitbestimmung

Das Betriebsverfassungsgesetz verleiht Betriebsräten für ihre Aufgaben eine Reihe von Beteiligungsrechten.

  1. Information: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat umfassend und rechtzeitig informieren (§80 Abs. 2 BetrVG) – etwa über Entgelte, Löhne und Gehälter im Betrieb oder über den Einsatz von Leiharbeitern und Werkvertragsfirmen. Bei Fragen des Arbeits- und Umweltschutzes im Betrieb muss der Arbeitgeber den Betriebsrat hinzuziehen (§89)
  2. Beratung: Der Arbeitgeber muss Maßnahmen bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, beim Arbeitsablauf, bei der Arbeitsumgebung (§90), bei der Personalplanung und im Rahmen der Beschäftigungssicherung (§92) mit dem Betriebsrat beraten.
    Das gilt auch für geplante Betriebsänderungen wie Änderungen der Betriebsorganisation, Einschränkungen und Stilllegung des Betriebs (§ 111).
    Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber zudem Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung vorschlagen (§92a).
  3. Anhörung: Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
    Der Betriebsrat kann der Kündigung mit Begründung widersprechen – etwa, wenn eine Weiterbeschäftigung möglich ist. Vorteil für den Arbeitnehmer: Wenn er gegen die Kündigung klagt, muss der Arbeitgeber ihn bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzprozess weiterbeschäftigten. Ultimativ rechtlich verhindern oder verbieten kann der Betriebsrat die Kündigung jedoch nicht.
  4. Zustimmungsverweigerung: Der Arbeitgeber braucht bei einigen Fragen die Zustimmung des Betriebsrats – etwa bei personellen Maßnahmen wie Einstellung, Versetzung, Eingruppierung und Umgruppierung (§99).
  5. Mitbestimmung: Der Betriebsrat bestimmt mit bei Beginn und Ende der Arbeitszeit, Mehrarbeit, Leistungsüberwachung und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz (§87), bei Änderungen der Arbeit (§91) bei Maßnahmen zur Berufsbildung (§97, 98), sowie bei einem Interessenausgleich und Sozialplan, in dem etwa Abfindungen bei Entlassungen und Schließungen geregelt sind (§112).
    In vielen dieser Themen kann der Betriebsrat rechtlich Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung erzwingen. Im Konfliktfall entscheidet eine Einigungsstelle, eine bei der Arbeitsgerichtsbarkeit angesiedelten Einrichtung, in der in der Regel mit einem Arbeitsrichter als Vorsitzenden.
     

Betriebsräte brauchen eine starke Gewerkschaft

Allerdings haben die rechtlichen Möglichkeiten des Betriebsrats auch Grenzen. Über die Höhe der Entgelte, Löhne und Gehälter im Betrieb etwa kann der Betriebsrat nicht verhandeln, ebensowenig wie über die wöchentliche Arbeitszeit oder die Anzahl der Urlaubstage. Das kann nur eine Gewerkschaft in einem Tarifvertrag durchsetzen (§77 Abs. 3).

Zudem kann der Betriebsrat zwar Vorschläge zur Beschäftigungssicherung machen und Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan erzwingen – aber eine Schließung verhindern kann er rechtlich nicht.

Und zum Streik aufrufen, um Forderungen durchzusetzen, darf der Betriebsrat schon gar nicht. Das darf nur eine Gewerkschaft. Der Betriebsrat kann lediglich vor Gericht gehen, was sich jahrelang hinziehen kann – mit ungewissem Ausgang.

Deshalb braucht der Betriebsrat eine Gewerkschaft wie die IG Metall im Rücken. Die Expertinnen und Experten der IG Metall beraten und schulen Betriebsräte, erarbeiten mit ihnen Konzepte und Lösungen. Die IG Metall verhandelt mit den Arbeitgebern Tarifverträge über Geld, Arbeitszeit und Urlaub, sowie Sozialtarifverträge bei Schließungen – und seit neuestem auch Zukunftstarifverträge, die Investitionen, Qualifizierung und Arbeit sichern.

Und: Anders als Betriebsräte kann die IG Metall als letztes Mittel auch zum Streik aufrufen, um den Arbeitgeber ökonomisch unter Druck zu setzen und sich dabei bei Verhandlungen besser durchsetzen.

Auch starke Betriebsräte in Großunternehmen wissen genau, dass sie die IG Metall brauchen.
 

Betriebsrat und Gewerkschaft sichern Arbeitsplätze

Gemeinsam mit einer starken IG Metall – mit vielen IG Metall-Mitgliedern im Betrieb – können Betriebsräte deutlich mehr für die Beschäftigten erreichen. Noch mehr geht in mitbestimmten Unternehmen mit Arbeitnehmervertreterinnen – und Vertretern im Aufsichtsrat. Sie können etwa Information verlangen und Alternativen vorschlagen – wobei die Arbeitgeberseite allerdings gesetzlich immer die Stimmenmehrheit und damit das letzte Wort hat.

Dennoch können Beschäftigte mit einer durchgehenden Mitbestimmung auf allen Ebenen des Unternehmens – im Betrieb und im Aufsichtsrat – gemeinsam mit einer starken Gewerkschaft deutlich mehr durchsetzen, zumindest höhere Abfindungen herausholen, Schließungen richtig teuer machen – und in einigen Fällen auch Standorte retten und sichern.

Beschäftigte berichten: Das hat unser Betriebsrat für uns erreicht
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Stefanie Schulz, Koordinatorin Kreditorenbuchhaltung, STILL Hamburg

„Unsere Finanzbuchhaltung wurde verlagert, doch unser Betriebsrat hat unsere Arbeitsplätze gesichert. Von Anfang an hat uns unser Betriebsrat eingebunden und sich laufend mit uns beraten: Wie sehen die Zahlen und Prozesse aus? Tatsächlich ist unsere Arbeit viel komplexer, als es auf den ersten Blick aussieht.  Leider konnte das Outsourcing nicht verhindert werden.“

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Sandra Merz, Sachbearbeiterin CRM, S&G Automobil, Karlsruhe

„Dank unseres Betriebsrats gibt es bei uns wieder Altersteilzeit. Viele Ältere können nicht mehr und wollen früher raus. Und die Jüngeren können nachrücken. Wir können mehr Auszubildende in sichere Arbeitsplätze übernehmen. Zudem haben wir unsere zweite Corona-Bonus-Zahlung der Beharrlichkeit unseres Betriebsrats zu verdanken. Betriebsratsarbeit ist wichtig für uns. Ich will da mithelfen. Deshalb kandidiere ich jetzt auch für den Betriebsrat.“

„Durch unseren Betriebsrat habe ich über 2000 Euro mehr im Jahr. Als damals der neue ERA-Tarifvertrag bei uns eingeführt wurde, sollte nur eine Kollegin bei uns in der Abteilung die ERA-Entgeltstufe 5 bekommen, alle anderen die 4. Wir sind alle zusammen zum Betriebsrat gegangen. Der hat sich für uns eingesetzt. Alle haben die Entgeltsstufe 5 bekommen.“

Carola Stiefel, Bosch, Bühl/Baden

„Durch unseren Betriebsrat habe ich über 2000 Euro mehr im Jahr. Als damals der neue ERA-Tarifvertrag bei uns eingeführt wurde, sollte nur eine Kollegin bei uns in der Abteilung die ERA-Entgeltstufe 5 bekommen, alle anderen die 4. Wir sind alle zusammen zum Betriebsrat gegangen. Der hat sich für uns eingesetzt. Alle haben die Entgeltsstufe 5 bekommen.“

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Dominik Wortmann, Instandhalter, Kostal, Lüdenscheid

„Dank unserem Betriebsrat darf ich jetzt flexibel arbeiten. Ich pendle jeden Tag von Dortmund nach Lüdenscheid. Da die Autobahnbrücke kaputt ist, muss ich seit Monaten extra früh losfahren, sonst stehe ich drei Stunden im Stau. So bin ich aber eine Stunde vor Arbeitsbeginn im Werk und müsste Däumchen drehen. Doch der Betriebsrat hat durchgebracht, dass ich einfach loslegen kann, sobald ich da bin.“

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Masoud Kordani, Servicetechniker, Hauni Maschinenbau, Hamburg

„Unser Betriebsrat hat sich darum gekümmert, dass ich Hilfen in fünfstelliger Höhe für die Operationen meiner krebskranken Frau von meiner Firma bekommen habe. Jedes Mal, wenn wir Fragen oder Probleme haben, auch bei unseren Auslandseinsätzen als Servicetechniker, dann sind unsere Betriebsräte sofort da, geben Antworten und helfen uns. Das beruhigt uns. Du hast immer im Hinterkopf, dass jemand da ist.“

 

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Sophie Venckus, Maschinenbedienerin, John Deere Mannheim

„Ich arbeite als Jugendvertreterin eng mit dem Betriebsrat zusammen und weiß wie wichtig dieses Amt ist. Gemeinsam haben wir es geschafft die Anzahl der Ausbildungsplätze um 25 Prozent an unserem Standort zu erhöhen. Gerade junge Menschen, die mitreden und mitwirken wollen, sollten sich also nicht scheuen und bei der bevorstehenden Betriebsratswahl kandidieren.“

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Namine Yapucu, Ex-Leihbeschäftigte, ZF Wabco, Hannover

„Ich war bisher Leiharbeiterin und habe dank dem Betriebsrat bei ZF jetzt meinen Festvertrag bekommen. Ich kann positiv in die Zukunft schauen. Bei ZF in Hannover fühlen sich Leiharbeitnehmer wohl. Das liegt auch daran, dass wir gleich behandelt werden mit Stammmitarbeitern auf gleicher Augenhöhe stehen. Sogar beim Entgelt werden wir Leiharbeitnehmer gleichgestellt: Equal Pay, T-ZUG, anteilig Erfolgsbonus, tarifliche Corona-Prämie - und jetzt im Februar das T-Geld.“

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Annika Eichling, Strategischer Einkauf, Hauni Maschinenbau, Hamburg

„Unser Betriebsrat hat unseren Standort und Beschäftigung nachhaltig gesichert. Er hat Zahlen eingefordert - ein wichtiger Baustein für qualitative Arbeit im Strategischen Einkauf. Denn wenn Arbeit aufgrund falscher Informationen extern vergeben wird, löst dies Frustration in der Belegschaft aus - und das kostet! Doch unser Betriebsrat hat uns zugehört, nachgehakt und Verbindlichkeiten durchgesetzt.“

Besser mit Betriebsrat
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