Inklusion und Barrierefreiheit in Betrieben
Schluss mit Ausgrenzung

Menschen mit Behinderung müssen von Anfang an voll in Gesellschaft und Wirtschaft integriert sein. Das schreibt die UN-Behindertenrechtskonvention vor. Trotzdem wächst die Zahl der Beschäftigten, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten.

30. Juli 201430. 7. 2014


Über 300 000 Menschen mit Behinderung in Deutschland arbeiten in Behindertenwerkstätten – doppelt so viele wie vor 20 Jahren. Und fast 30 000 mehr als vor fünf Jahren. Eigentlich ein Unding: Im Jahre 2009 hat Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet und sich damit völkerrechtlich zur Inklusion verpflichtet. Menschen mit Behinderung müssen von Anfang an gesellschaftlich integriert sein: in regulären Schulen statt Sonderschulen. In regulären Betrieben statt Behindertenwerkstätten.


Die Autoindustrie macht’s vor

Ein Großteil der Werkstattbeschäftigten könnte auch auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten, mithilfe fachlicher Unterstützung und technischer Maßnahmen. In der Autoindustrie haben wir dafür zahlreiche Beispiele: behinderte Beschäftigte, die auf behinderungsgerecht gestalteten Arbeitsplätzen gute Arbeit leisten. Warum wachsen die „Werkstätten für Menschen mit Behinderung“ dennoch weiter?

Dahinter steckt zum einen die typisch deutsche Tradition der Überbehütung. Zum anderen jedoch auch ein knallhartes wirtschaftliches Interesse: Die Werkstätten erhalten Aufträge von der Industrie. Rund um die Audi-Werke in Ingolstadt und Neckarsulm beispielsweise haben sich Behindertenwerkstätten angesiedelt, die einfachere Arbeiten übernehmen. Sie bestücken etwa das Bordwerkzeug oder nähen die Säcke für die Gangschaltungen.


Fehler im System

Eigentlich müssen Betriebe selbst schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigen – laut Gesetz fünf Prozent der Belegschaft. Audi und die anderen Autohersteller erfüllen die Quote mit im Schnitt 6,5 Prozent. Doch die meisten anderen Betriebe kaufen sich günstig frei: Sie zahlen eine Ausgleichsabgabe von 115 bis 290 Euro je Arbeitsplatz. Dieses Geld sollte eigentlich wieder in den Betrieben landen, um Fabriken und Büros so zu gestalten, dass auch behinderte Menschen dort arbeiten können.

Doch tatsächlich wird ein Großteil der Abgabe für andere behindertenpolitische Zwecke ausgegeben, die eigentlich aus Steuern finanziert werden sollten – etwa für Behindertenwerkstätten. Schließlich können sich die Betriebe auch um die Ausgleichsabgabe drücken, indem sie Aufträge an Werkstätten vergeben. Das rechnet sich: Die Werkstätten zahlen 100 bis 200 Euro Monatslohn.


Werkstätten kommen ihrem Auftrag nicht nach

Die Verlierer dieses Geschäfts sind die Beschäftigten in den Werkstätten: Sie arbeiten zu Billiglöhnen, haben keine Arbeitnehmerrechte und werden um ihr Menschenrecht auf Teilhabe gebracht. Eigentlich haben die Werkstätten den gesetzlichen Auftrag, möglichst viele Beschäftigte in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Doch daran haben sie wenig Interesse: Um wirtschaftlich erfolgreich zu sein, müssen sie ihre Leistungsträger halten, also genau diejenigen, die auch in einem regulären Betrieb arbeiten könnten. Das Ergebnis: Weniger als ein Prozent der Beschäftigten schafft es aus der Werkstatt heraus.


Jetzt umdenken

Um so wichtiger ist es, dass wir bereits die Schulabgänger mit Behinderung in die Betriebe holen. In der Autoindustrie haben Schwerbehindertenvertreter es in den letzten Jahren geschafft, feste Ausbildungsplatzkontingente aufzubauen. Wir Autohersteller haben rund 160 schwerbehinderte Azubis in unseren Betrieben.

Aber: Wir könnten deutlich mehr ausbilden. Doch leider haben wir zu wenige Bewerber. Viele schwerbehinderte Schulabgänger und ihre Eltern denken nicht einmal daran, dass auch ein regulärer Betrieb und eine normale Ausbildung für sie infrage kommen. Sie sind es gewohnt, in Sondersysteme ausgegrenzt zu werden.


Sicherheitsdenken ist weit verbreitet

Zudem beraten auch die Behörden in Richtung Werkstatt: „Was, wenn Ihr Kind die Ausbildung nicht schafft? In der Werkstatt ist es sicherer aufgehoben.“ Das weiß ich aus Gesprächen mit Schulabgängern und Eltern. Ich habe es sogar schon öfter erlebt, dass Azubis wieder abspringen, obwohl sie bereits den Vertrag bei uns haben. Ergebnis: Von 20 000 schwerbehinderten Bewerbern im Jahr landen zwei Drittel in Werkstätten.

Sicher muss es auch in Zukunft Werkstätten geben, weil es immer Menschen geben wird, die nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten können. Doch wir könnten viel mehr in reguläre Betriebe bringen. Andere Länder sind uns da deutlich voraus.


Fördermöglichkeiten sind vorhanden

Dabei gibt es in Deutschland zig Fördermöglichkeiten, die Betriebe nutzen können. Doch dazu müssen Arbeitgeber, Behörden und Politik endlich umdenken. Das nutzt allen: Die Belegschaften werden immer älter, die gesundheitlichen Einschränkungen nehmen zu. Jeder zweite schwerbehinderte Erwerbsfähige ist über 55 Jahre alt. Das heißt: Die Betriebe der Zukunft müssen inklusiv und barrierefrei sein. Besser, wir fangen heute schon damit an ― und hören mit der Ausgrenzung auf.

Gleichstellung und Integration

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