Tarifabschluss Edelmetallindustrie
Edelmetallindustrie will Arbeitsplätze halten – freie Tage für Eltern

Tarifabschluss in der Edelmetallindustrie: IG Metall und Arbeitgeber wollen den Verlust von Arbeitsplätzen in der Coronakrise unter anderem durch Kurzarbeit verhindern. Zudem haben nun auch Eltern von Kindern bis 12 Jahre kurzfristig die Möglichkeit, zusätzliche freie Tage zu nehmen.

23. April 202023. 4. 2020


IG Metall und Arbeitgeber haben vereinbart, die Arbeitsplätze in der Edelmetallindustrie in der Coronakrise zu erhalten, unter anderem durch Kurzarbeit. Außerdem haben nun Beschäftigte mit Kindern bis zu 12 Jahren die Möglichkeit, bis zu acht zusätzliche freie Tage an Stelle des tariflichen Zusatzgelds (T-ZUG) zu wählen. Die aktuellen Tarife über Entgelte und Ausbildungsvergütungen laufen bis März 2021 weiter.

Auf diesen Tarifabschluss haben sich IG Metall und Arbeitgeber in der Edelmetallindustrie geeinigt.


Kurzarbeitergeld wird auf 90 Prozent aufgestockt

Bei Kurzarbeit erhalten die Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben der Edelmetallindustrie eine Aufstockung ihres Kurzarbeitergelds. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, durch den Beschäftigte mindestens den Nettoverdienst erreichen, der sich aus 90 Prozent ihres bisherigen Brutto-Monatsverdienstes ergibt.

Bei einem Ausfall infolge Kurzarbeit von bis zu zehn Prozent erhalten Beschäftigte sogar ihr volles Monatsentgelt vom Arbeitgeber.

Das hat die IG Metall im Manteltarifvertrag für die Edelmetallindustrie geregelt.


Freie Tage für Eltern von Kindern bis 12 Jahre

Um Eltern in der Coronakrise zu entlasten, erweiterten IG Metall und Arbeitgeber zudem die Option auf freie Tage statt tariflichem Zusatzgeld (T-ZUG): Bisher konnten nur Beschäftigte mit Kindern bis acht Jahre bis zu acht zusätzliche Tage im Jahr frei nehmen. Im Jahr 2020 gilt dies auch für Eltern von Kindern bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres, wenn Kita oder Schule wegen Corona geschlossen sind.

„Wir brauchten eine schnelle Lösung für unsere Kolleginnen und Kollegen in den Fabriken und Büros, um die Auswirkungen aufgrund von Schul- und Kitaschließungen bestmöglich abzufedern“, erklärt der Verhandlungsführer der IG Metall, Walter Beraus.

Die Beschäftigten müssen die freien Tage grundsätzlich zehn Kalendertage vorher geltend machen. Die Ankündigungsfrist soll aber im Einvernehmen möglichst abgekürzt werden können.

Außerdem können Betriebe für 2020 die verpflichtende Nutzung freier Tage statt T-ZUG vereinbaren, um Kurzarbeit zu vermeiden oder zu verschieben: Acht Tage für Beschäftigte mit Kindern, mit zu pflegenden Angehörigen und in Schichtarbeit, sechs Tage für alle übrigen Beschäftigten.

In der Edelmetallindustrie arbeiten rund 10 000 Beschäftigte – vor allem in Baden-Württemberg.

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