Qualifizierung
Weiterbildung im Betrieb: So funktioniert die neue Förderung

Job sichern, Chancen eröffnen: Seit April gibt es zwei neue Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung im Betrieb. Wie das in der Praxis funktioniert – und für wen es in Frage kommt.

16. April 202416. 4. 2024


Ein Auto-Zulieferer baut weniger klassische Getriebe, dafür nun auch Elektromotoren. Bei einem Industrielogistiker läuft immer mehr Arbeit digital.

Zwei Beispiele von vielen.

Die deutsche Industrie erlebt einen Umbruch. Dadurch verändern sich viele Arbeitsplätze. In solchen Situationen brauchen Beschäftigte die Möglichkeit, sich für neue Tätigkeiten fit zu machen – auch wenn das Geld und Zeit kostet.

Die Ampel-Koalition hat dafür eine IG Metall-Idee aufgegriffen. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ hat sie neue Fördermöglichkeiten für die betriebliche Weiterbildung geschaffen.

Die wichtigsten Förderinstrumente aus dem Gesetz sind am 1. April 2024 in Kraft getreten.


So funktioniert die „Weiterbildungsförderung“

Wer wird gefördert?
Die Weiterbildungsförderung kommt für einzelne Beschäftigte oder für ganze Gruppen infrage. Sie können nach der Weiterbildung in ihrem Betrieb bleiben, müssen das aber nicht zwingend. Alter, Qualifikation und Betriebsgröße spielen für die Förderung keine Rolle.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Qualifizierungen bis hin zu Umschulungen.

Wie wird gefördert?
Beschäftigte erhalten während der Weiterbildung 100 Prozent ihres Entgelts.

Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum Entgelt und einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten. Die Zuschüsse gibt es nur unter bestimmten Bedingungen. Grundsätzlich gilt dabei: Je kleiner der Betrieb, desto höher die Förderung.

Wenn es eine Betriebsvereinbarung zur Qualifizierung gibt, erhält das Unternehmen fünf Prozent Entgelt-Zuschuss extra.


So funktioniert das „Qualifizierungsgeld“

Wer wird gefördert?
Das Qualifizierungsgeld richtet sich an ganze Gruppen von Beschäftigten, die vom wirtschaftlichen oder technologischen Strukturwandel betroffen sind.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb eine Weiterbildung brauchen. In kleinen und mittleren Unternehmen müssen es nur zehn Prozent sein.

Weitere Voraussetzung für das Qualifizierungsgeld: Eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag, der Qualifizierungsbedarf und Perspektiven der Beschäftigten im Betrieb regelt.

Was wird gefördert?
Auch mit dem Qualifizierungsgeld werden Weiterbildungen bis hin zur Umschulung gefördert. Möglich sind aber auch Qualifizierungen zum Berufsspezialisten.

Wie wird gefördert?
Das Qualifizierungsgeld funktioniert wie eine Lohnersatzleistung – ähnlich wie das Kurzarbeitergeld: Beschäftigte erhalten 60 Prozent ihres normalen Lohns. Wer Kinder hat, erhält 67 Prozent. Der Arbeitgeber kann diesen Betrag aufstocken, zum Beispiel über eine Betriebsvereinbarung.

Die Weiterbildungskosten trägt das Unternehmen.
 

Wichtig: Die neuen Fördermöglichkeiten müssen vom Arbeitgeber beantragt werden. Idealerweise trifft der Betriebsrat dafür eine Vereinbarung mit dem Unternehmen. Auch Regelungen per Tarifvertrag sind möglich. Auskünfte und Details gibt es bei der Agentur für Arbeit vor Ort oder unter der Hotline-Nummer: 0800 4 555520 (gebührenfrei).

 

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