Mitbestimmung und Innovation
Machtvolle Mitgestalter im Betrieb

Betriebsräte werden manchmal als Helden der Arbeit wahrgenommen. Mit Herz und gesundem Menschenverstand retten sie Werke vor der Schließung und Abteilungen vor der Verlagerung. Und sie helfen beim Anstoßen von neuen Ideen und Innovationen im Sinne von „Besser statt billiger“.

6. November 20146. 11. 2014


Betriebsräte wirken oft im Stillen und manchmal stehen sie auch im Feuer. In jedem Fall können sie viel bewegen. So wie die Betriebsräte einer Maschinenfabrik. Sie verhinderten mit engagiertem Einsatz, dass ein Viertel der Belegschaft ihre Stelle verlor. Das Unternehmen war beim Wiederaufschwung heilfroh, über diese Kräfte verfügen zu können. Oder der Stahlarbeiter, der gemeinsam mit seinen Kollegen ein ganzes Stahlwerk vor dem sicheren Aus bewahrte. Eine ehemalige Bandarbeiterin rettete mit Umsicht und Ausdauer als Betriebsratsvorsitzende das Werk eines Hausgeräteherstellers vor der Schließung und bewahrte damit eine ganze Region vor dem Niedergang.

Damit die Belegschaft mitzieht

Dies alles sind Erfolgsgeschichten der Mitbestimmung, wie sie in deutschen Unternehmen fast tagtäglich geschrieben werden. Nicht nur beim Erhalt von Arbeitsplätzen erweist sich der Einsatz von Betriebsräten als segensreich. Auch beim Thema Innovation erweist sich Mitbestimmung immer wieder als positiv. Untersuchungen etwa der Hans-Böckler-Stiftung belegen, dass Mitbestimmung die Kooperationsbereitschaft der Belegschaft bei der Umsetzung von Innovationen fördert. Es gibt einen engen Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein eines Betriebsrats und der Einführung von Nachfolgeprodukten. Betriebsräte sind bei der Umsetzung umweltfreundlicher Produktionsverfahren förderlich. Sie stärken die Innovationsfähigkeit von Betrieben. Als machtvolle Mitgestalter engagieren sich bei der Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen.

Betriebsräte pflegen einen engen Kontakt zu den Beschäftigten, denn sie sind die Experten für Verbesserungen. In Gesprächen bringen die Beschäftigten ihr Erfahrungswissen in Innovationsprozesse ein. Ein Instrument, um Ideen der Beschäftigten zur Entwicklung neuer Ideen einzuspeisen, ist das betriebliche Vorschlagswesen. Dazu gibt es in hunderten von Unternehmen Betriebsvereinbarungen, die Betriebsräte mit dem jeweiligen Arbeitgeber abgeschlossen haben. Das betriebliche Vorschlagswesen ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung von Produkten, Prozessen und Arbeitsbedingungen. Dabei geht es weniger darum, dem Unternehmen zu mehr Profitabilität zu verhelfen. Vielmehr ist es Ziel, den Druck von den Lohnkosten zu nehmen.

Entscheidend für den Standort

Die IG Metall macht sich deshalb dafür stark, Betriebsräte aktiv am Innovationsgeschehen zu beteiligen. Es geht um eine faire Teilhabe der Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg und ein erweitertes Mitbestimmungsverständnis. Dabei geht es weniger darum, dem Unternehmen zu mehr Profitabilität zu verhelfen. Vielmehr ist es Ziel, den Druck von den Lohnkosten zu nehmen. In vielen Betrieben könnte das vorhandene Potenzial an Erfahrungswissen noch besser erschlossen werden. Betriebsräte, Vertrauensleute und Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten müssen gemeinsam noch stärker ihre Möglichkeiten ausschöpfen. Das bedeutet zum Beispiel, Alternativen zu veralteten Managementstrategien entwickeln. Erklärtes Ziel ist „Besser statt billiger“.

Das Unternehmen soll sich durch technische und ökologische Innovationen profilieren, um die Wettbewerbssituation nachhaltig zu stärken. Effiziente Prozesse und das Wohlbefinden der Beschäftigten stehen im Mittelpunkt dieses Ansatzes. Bei „Besser statt billiger“ werden Betriebsräte, Arbeitnehmervertreter in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten, Vertrauensleute und motivierte Beschäftigte konsequent in innovationspolitische Initiativen eingebunden. Diese Beteiligung aller Arbeitnehmer in das Unternehmensgeschehen ist mitentscheidend für die Innovationskraft und die industrielle Standortentwicklung in Deutschland.

Zwischen Kooperation und Konflikt

Ein Unternehmen profitiert in jedem Fall von der vertrauensvollen Kooperation zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Sie hilft, brachliegende Potenziale zu heben. Kooperation und Mitbestimmung sind Investitionen in das Sozialkapital der Unternehmen. Positiv macht sich auch die Beteiligung der Betriebsräte bei betrieblicher Weiterbildung bemerkbar. Gut qualifizierte Mitarbeiter erhöhen per se die Aktivitäten für mehr Innovation. Eine Höherqualifizierung der Mitarbeiter steigert die kritische Masse, aus der neue Ideen, Produkte und Innovationen entstehen. Motivierte Mitarbeiter sind in der Regel die Lösung eines Problems. Sie zeichnen sich durch Erfahrung, Einschätzungsvermögen, Entscheidungs- und Verantwortungsbereitschaft aus.

Mitbestimmungsinstitutionen agieren als Innovationstreiber. Sie entwickeln eigenständig Lösungskonzepte und sind treibende Kraft bei der Umsetzung. Studien haben ergeben, dass Betriebsräte die besten Ergebnisse erzielen, wenn sie je nach Situation zwischen kooperativem und konfliktorientiertem Verhalten wechseln. Ein Betriebsrat genießt das Vertrauen der Belegschaft und hat damit Zugang zu ihrem spezifischen Betriebswissen. Er ist dadurch in der Lage, eigene Innovationsprojekte anzustoßen. Die Beschäftigten erleben dann die Durchsetzung von Innovationen als eigenen Erfolg.

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