Klein, aber wichtig: Betriebsräte im Handwerk
Ab fünf Beschäftigten ist ein Betriebsrat möglich

„Wir pflegen den direkten Draht zum Chef und klären die Dinge im Vier-Augen-Gespräch. Wir brauchen keinen Betriebsrat.“ So lange es gut läuft im Betrieb, funktioniert diese „Übereinkunft“. Was aber, wenn’s nicht mehr gut läuft und die Interessen sich kreuzen?

28. September 201728. 9. 2017


In kleinen Handwerksfirmen gibt es seltener einen Betriebsrat als in mittleren und großen Unternehmen. Trotzdem gilt: In jedem Betrieb mit mindestens fünf Beschäftigten kann und sollte die Belegschaft einen Betriebsrat wählen beziehungsweise einen Betriebsrat gründen. Dafür gibt es viele gute Gründe.

Einer der Hauptgründe: In Betrieben mit Betriebsrat sind die Einkommen gerechter und die Arbeitsplätze sicherer. Denn ein Betriebsrat hat gesetzliche und einklagbare Rechte gegenüber dem Arbeitgeber und kann für die Beschäftigten jede Menge erreichen und die Jobs sicherer und fairer machen. Über den Betriebsrat können Beschäftigte auch ihre Ideen einbringen. Und wenn es einmal nicht so gut läuft, macht der Betriebsrat den entscheidenden Unterschied. Ohne seine Anhörung sind Kündigungen unwirksam.


Auch in kleinen Betrieben haben Beschäftigte Arbeitnehmerrechte

Mit ihrem Einsatz und Engagement trägt die Belegschaft zum Erfolg der Firma bei. Deshalb ist es ihr gutes Recht, auch in einem kleinen Betrieb mitzubestimmen. Dazu gehört die betriebliche Mitbestimmung über Betriebsräte ab fünf Beschäftigten. So schreibt es das Betriebsverfassungsgesetz vor. Der Betriebsrat sorgt für rechtlich verbindliche Einigungen mit dem Arbeitgeber. Und motivierte Mitarbeiter und Rechtssicherheit im Betrieb nutzen letztendlich auch dem Arbeitgeber.


Der Chef will keinen Betriebsrat?

Sollte der Chef trotz der vielen Vorteile behaupten, alles ohne Betriebsrat regeln zu können, so sieht das der Gesetzgeber anders. Es geht bei der Betriebsratswahl nicht darum, ob die Mitarbeiter sich mit ihrem Arbeitgeber gut leiden können oder nicht. Die betriebliche Mitbestimmung über einen Betriebsrat ist ab fünf Beschäftigten gesetzliches Arbeitnehmerrecht.


Schon einmal gehört?

  • Bei der Bezahlung gibt es willkürliche „Nasenprämien“? Ein Betriebsrat sorgt für transparente Entgeltregelungen.
  • Der Arbeitgeber nimmt keine Rücksicht auf die familiäre Situation seiner Beschäftigten? Ein Betriebsrat setzt sich für Arbeitszeitregelungen ein, die Raum für Privates und Familie lassen.
  • Der Chef hält sich nicht an Tarifverträge oder Gesetze? Ein von der IG Metall geschulter Betriebsrat kennt die Rechte der Beschäftigten und setzt sie durch.
  • Sicherheits- oder Arbeitskleidung selbst bezahlen? Ein Betriebsrat wacht darüber, dass der Arbeitgeber einen ordnungsgemäßen und sicheren Arbeitsplatz schafft.


Auch kleine Teams und Betriebe brauchen klare Regeln. Gute Zusammenarbeit und der wirtschaftliche Erfolg des Betriebs hängen vor allem von der Beteiligung, Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten ab. Dafür sorgt ein Betriebsrat, indem er die Arbeitsbedingungen verbessert und Arbeitsplätze sicherer macht.


Mit der IG Metall Betriebsräte gründen

Mit einem Betriebsrat wählen Beschäftigte eine professionelle Interessenvertretung. Der Arbeitgeber muss ihnen genug Zeit für ihre Arbeit und Qualifizierung lassen und ihnen Büros, Telefone und andere Arbeitsmittel bereitstellen. Auch wenn es Konflikte gibt, müssen Betriebsräte sich gegenüber dem Arbeitgeber behaupten. Dabei haben sie die IG Metall und das Betriebsverfassungsgesetz im Rücken: Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz – ab der Kandidatur bis zu einem Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Gremium. Und wenn es sein muss, leistet die IG Metall Rechtsschutz.

Die IG Metall hilft auch, einen Betriebsrat zu gründen, dessen Wahl vorzubereiten und durchzuführen. Wenden Sie sich an die regionale IG Metall vor Ort, wenn Sie einen Betriebsrat gründen wollen.

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