Mitbestimmung des Betriebsrats nach Betriebsratsverfassungsgesetz
So bestimmen Arbeitnehmer im Betrieb über ihre Betriebsräte mit

In Betrieben ab fünf Beschäftigten bestimmen Arbeitnehmer durch ihre gewählten Betriebsräte mit. Das schreibt das Betriebsverfassungsgesetz vor. Das Gesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat - und gibt dem Betriebsrat verbindliche Informations- und Mitbestimmungsrechte.

18. Januar 201918. 1. 2019


„In Betrieben mit fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern werden Betriebsräte gewählt.“ So steht es in Paragraf 1 des Betriebsverfassungsgesetzes. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer im Betrieb und gibt dem Betriebsrat verbindliche Informations- und Mitbestimmungsrechte, die er auch beim Arbeitsgericht einklagen kann.

In Betrieben mit mindestens fünf jugendlichen Beschäftigten oder Auszubildenden unter 25 Jahren können diese zudem eine Jugend- und Auszubildendenvertretung wählen. Das geht aber nur, wenn bereits ein Betriebsrat vorhanden ist.


Betriebsrat bestimmt mit bei Arbeitszeit, Geld, Bildung und Arbeitsschutz

  • Der Betriebsrat bestimmt mit bei der Gestaltung und Verteilung der Arbeitszeit – etwa bei Anfang und Ende, Pausen, Überstunden und Schichtplänen.
  • Der Betriebsrat darf zwar keine Löhne und Tarife aushandeln, bestimmt jedoch mit bei der Eingruppierung und beim Leistungsentgelt – etwa bei Akkord und Prämie.
  • Auch bei der Aus- und Weiterbildung redet der Betriebsrat mit und kann Maßnahmen dazu einleiten. Der Betriebsrat kann zudem Vorschläge zur Personalplanung machen.
  • Der Betriebsrat bestimmt zudem bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und bei der Einführung neuer Technik mit. Damit haben Betriebsräte bei der Gestaltung der digitalen Transformation eine Schlüsselrolle.


Betriebsrat schützt die Gesundheit der Beschäftigten

Der Betriebsrat überwacht den Arbeits- und Gesundheitsschutz und kann dazu Maßnahmen verlangen. Das ist umso wichtiger, weil der Staat sich hier immer mehr heraushält. Bei den Aufsichtsbehörden ist in den letzten Jahren immer mehr zusammengespart und Personal abgebaut worden. Nur alle 20 bis 30 Jahre etwa taucht ein Arbeitsschutzkontrolleur im Betrieb auf. Ohne Betriebsrat ist also niemand da, der über die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten wacht


Betriebsrat schützt vor Entlassungen

  • Der Betriebsrat schützt vor Entlassungen. Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats ist ungültig. Der Betriebsrat kann sein Veto gegen außerordentliche Kündigungen und Versetzungen einlegen.
  • Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über den Wirtschaftsausschuss auch über die wirtschaftliche und finanzielle Lage informieren.
  • Und schließlich kann der Betriebsrat bei Betriebsänderungen und Schließungen auch einen Interessenausgleich mit Sozialplan erzwingen. Dadurch haben Beschäftigte zumindest höhere Abfindungen und bessere Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz. Betriebsschließungen werden teurer und schwieriger.


Mit Betriebsrat läuft es für alle besser

Ohne Betriebsrat haben Beschäftigte kaum Informationen, kaum Mitsprache und schlechtere Arbeitsbedingungen.

Mit Betriebsrat sind die Löhne und Gehälter gerechter, Arbeitszeiten geregelter und die Arbeit sicherer und gesünder. Und es gibt mehr Aus- und Weiterbildung. Das zeigen Forschungsergebnisse der Hans-Böckler-Stiftung. Und auch die Unternehmen profitieren von Betriebsräten. Betriebe mit Betriebsrat sind produktiver und innovativer, weil die Beschäftigten ihr Wissen und ihre Ideen besser einbringen und motivierter sind.

Damit Betriebsräte auch wirksam die Interessen der Beschäftigten vertreten können, sind sie laut Betriebsverfassungsgesetz vor Kündigung geschützt.


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