Anti-Stress-Verordnung – eine Initiative der IG Metall
Gute Arbeit braucht klare Regeln

Ausufernde Arbeitszeiten, unsichere Jobs, steigender Leistungsdruck und schlechtes Betriebsklima: für viele Beschäftigte leidvoller Arbeitsalltag. Die Konsequenz: Psychische Belastungen und Erkrankungen haben in den Betrieben ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen

22. Dezember 201622. 12. 2016


Deshalb macht sich die IG Metall stark für eine Anti-Stress-Verordnung mit klaren Regeln.


Die Zeit drängt

In der heutigen Arbeitswelt gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die psychische Belastungen für die Beschäftigten bedeuten. Dazu zählen steigende Arbeitsintensität, schlecht planbare Arbeitszeiten, die Ausweitung von Nacht- und Schichtarbeit, ständige Erreichbarkeit, unklare Zuständigkeiten und Entscheidungsstrukturen oder problematisches Führungsverhalten. Häufig treten solche Belastungen nicht isoliert, sondern gleichzeitig auf. Dies führt nachweislich zu einer weiteren Verstärkung ihrer negativen Auswirkungen auf die Gesundheit.

Die Folgen sind kaum zu übersehen: Psychische Erkrankungen haben besorgniserregend zugenommen und sind inzwischen die Hauptursache für Frühberentungen. Während für die Betroffenen und ihr Umfeld der Problemdruck wächst, halten die betrieblichen Schutz- und Präventionsmaßnahmen damit allerdings in keiner Weise Schritt.


Verbindliche und handhabbare Vorschriften fehlen

„Anders als bei Gefahrstoffen, Lärm oder mangelnder Beleuchtung fehlen ausgerechnet bei psychischer Belastung klare Anforderungen an die Arbeitgeber“, konstatiert Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. „Wir brauchen verbindliche und vor allem handhabbare Vorschriften, die psychische Belastungen mit anderen Gefährdungen in der Arbeitswelt durch Lärm, unzureichendes Licht oder Toxine gleichstellen“, betont der IG Metall-Arbeits- und Sozialpolitiker Urban und nennt ein konkretes Regelungsbeispiel: „Für Beschäftigte in Projektarbeit ist zu beurteilen, ob das Projektziel mit den vorhandenen Ressourcen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung zu realisieren ist. Eine dauerhafte Erreichbarkeit durch Smartphones ist zu vermeiden. Umso wichtiger ist es, dass Beschäftigte über ein angemessenes Führungsverhalten in Kommunikations- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden.“

 

Anti-Stress-Verordnung kann helfen

Gute Arbeit braucht klare und praktikable Regeln. Mit dem Entwurf für eine „Anti-Stress-Verordnung“ zeigt die IG Metall, dass dies möglich ist.

Nach der IG Metall haben verschiedene sozialdemokratisch geführte Länder ebenfalls einen Entwurf für eine Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit vorgelegt. Im Mai 2013 beschloss der Bundesrat einen Verordnungsentwurf und forderte die Bundesregierung zum Erlass einer Verordnung auf.

Die Bunderegierung hält sich in Sachen Verordnung bislang bedeckt. Sie hat zunächst die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beauftragt, einen Überblick über den Forschungsstand in Sachen psychische Belastungen zusammenzustellen. Die Ergebnisse liegen seit dem Sommer vor – und sie zeigen einmal mehr die Auswirkungen schlechter Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten auf. Zugleich gibt es aber auch Hinweise darauf, wie gute Arbeitsgestaltung den Menschen hilft.


Bilanz und Ausblick

Einige Schritte in die richtige Richtung sind seit dem Start der IG Metall-Initiative gemacht worden. Dazu zählen beispielsweise die Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz, dass bei der Gefährdungsbeurteilung die psychischen Belastungen zu berücksichtigen sind, oder auch die ausdrückliche Einbeziehung der psychischen Belastungen in Arbeitsschutzverordnungen.

Für die IG Metall bleibt die Forderung nach einer „Anti-Stress-Verordnung“ auf der Tagesordnung – weil sie im Interesse der Gesundheit der Beschäftigten notwendig ist und weil die wissenschaftlichen Erkenntnisse dies nahelegen!

Arbeits- und Sozialrecht

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